Kurze Frage:
In unserem Besucherzimmer ist erneut Schimmel aufgetreten und das Zimmer kann bis zur Sanierung nicht genutzt werden, der Vermieter ist unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels aufgefordert, Mietminderung ist angekündigt.
Kann ich meinen Vermieter im Falle der Nichtbeseitigung für Hotelkosten verantwortlich machen, die für einen fest vereinbarten Besuch meiner Tochter mit Enkelkindern entstehen würden?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
Schimmel im Besucherzimmer.
Erneut? Wann zuerst?Zitat :In unserem Besucherzimmer ist erneut Schimmel aufgetreten
Wird das Besucherzimmer zu selten geheizt und gelüftet? Wie wird es ohne Besucher von den Mietern genutzt?
Kommt drauf an.Zitat :Kann ich meinen Vermieter im Falle der Nichtbeseitigung für Hotelkosten verantwortlich machen, die für einen fest vereinbarten Besuch meiner Tochter mit Enkelkindern entstehen würden?
Oft wehren sich Vermieter dagegen...oder reagieren erst gar nicht.
Bei Schimmel ist oft die Ursache der Streitpunkt, d.h. nicht jeder Schimmel muss sofort vom Vermieter beseitigt werden.---> wieviel und wo und seit wann hast du den Schimmel?
Nicht bei jedem Schimmelbefall ist ein Zimmer auch gleich unbewohnbar.
Welche Frist hast du dem Vermieter gesetzt?
Zitat :n unserem Besucherzimmer ist erneut Schimmel aufgetreten und das Zimmer kann bis zur Sanierung nicht genutzt werden,
Eigenes Heizverhalten und Lüftung überprüft, oft ist es nicht die Bausubstanz, sondern liegt an der Lüftung.
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Die beiden bisherigen Antworten scheinen im Wesentlichen die Frage zu thematisieren, ob der Vermieter überhaupt für den Schimmel verantwortlich ist. Klar, das kann man diskutieren. Das lasse ich aber mal außen vor, da es regelmäßig hier im Forum nicht sinnvoll besprochen werden kann. Dazu sind zu viele persönliche Erfahrungen und Bauchgefühl auf Seiten der Antwortenden und zu wenig belastbare Fakten von den Fragestellern im Spiel.
Ich fokussiere mich abstrakt aufs Rechtliche. Eine Mietminderung beruht auf § 536 BGB. Diese richtet sich pauschal nach der Einschränkung der Tauglichkeit. Dafür ist es meines Wissens nach unerheblich, ob der Mieter die Wohnung oder dieses Zimmern überhaupt nutzt oder nicht. Die Mietminderung richtet sich wenn man so mag nach dem Durchschnittsnutzer. Der geplante Besuch der Tochter ist daher für die Mietminderung irrelevant.
In § 536a BGB ist geregelt, dass der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Mietminderung Schadensersatz verlangen kann. Das wäre hier also der Ansatzpunkt. Allerdings sind die Voraussetzungen sehr restriktiv. Der Vermieter müsste entweder in Verzug mit der Schadensbehebung sein oder er müsste Schuld am Mangel haben. Schuld wäre hier so zu verstehen, dass der Vermieter hätte wissen müssen, dass in dem Zimmer wieder Schimmel auftreten wird. Da der Mieter beweispflichtig wäre, scheint mir das sehr schwierig aber nicht unmöglich. Verzug wäre da schon leichter zu beweisen, wenn er denn vorliegt.
Nur kurz am Schluss noch ein Hinweis auf § 555a (3) BGB. Während der Schadensbeseitigung kann dem Mieter auch ein Recht auf Schadensersatz zusätzlich zur Mietminderung zustehen. Das wird hier aber vermutlich nicht relevant werden. Da dieser Sachverhalt sehr kompliziert ist, lasse ich daher die Diskussion darüber.
Der Fragesteller will nichts Fokussiertes zu abstraktem Rechtlichen wissen, sondern, ob er den Vermieter für die Hotelkosten verantwortlich machen kann, wenn dieser nicht...Zitat :Ich fokussiere mich abstrakt aufs Rechtliche.
Da etliche Infos fehlen, wurden sie angefragt. SO ist das hier üblich, auch wenn dir das nicht gefällt.
Du befindest dich schließlich auch in einem Meinungs-und Diskussionsforum und darfst hier ungehindert deine abstrakten Ansichten zu Rechtlichem vertreten.
An einem Juristen-bzw. §§-Reiterstammtisch mag es durchaus einen anderen Verhaltenskodex geben.
Es liegt oft weniger am Bauchgefühl als vielmehr an der gar nicht abstrakten Erfahrung... zu *Schimmel*.
Je nach Antwort des TE, also später, wenn der Sachverhalt klar und höchstwahrscheinlich gar nicht kompliziert ist, filtert sich irrelevantes zu Mietrechts-§§ fast wie von selbst raus.
Das kann ich jetzt ohne jede Abstraktheit und ohne §§ beantworten: Die Ankündigung einer Mietminderung ist grundsätzlich und mietrechtlich nicht notwendig.Zitat :Mietminderung ist angekündigt.
Zitat :Der Fragesteller will nichts Fokussiertes zu abstraktem Rechtlichen wissen
Deswegen steht seine Frage ja auch hier bei meinknetmaennchen.de und nicht in einem Forum, welches sich mit rechtlichen Fragen und Themen beschäftigt.
Zitat :An einem Juristen-bzw. §§-Reiterstammtisch mag es durchaus einen anderen Verhaltenskodex geben.
Ein Mindestmaß an Umgangsformen sollte in allen Lebensbereichen vorhanden sein....
Puh, ich scheine mich zumindest für einen user unklar auszudrücken. Das ist mir bei diesem user aber egal. Wenn der Fragesteller Fragen zu dem von mir Geschriebenen hat, dann nur raus damit. Im Kern wollte ich folgendes begründet mitteilen: Für die Mietminderung ist der geplante Besuch egal. Für einen zusätzlichen Schadensersatz neben der Mietminderung sind die Anforderungen hoch.
@cauchy,
Zitat :ob der Vermieter überhaupt für den Schimmel verantwortlich ist. Klar, das kann man diskutieren.
Ich hatte im Mietshaus bisher nur einmal in einer Wohnung Schimmel gehabt und der war nachweislich durch nicht Lüften und hohe Luftfeuchtigkeit aufgrund vieler Blumen entstanden.
Deshalb denke ich natürlich zuerst immer daran.
Nachdem die Mieterin verstarb und wir den Schimmel durch eine Fachfirma entfernen ließen, war wie in den anderen Wohnungen kein Schimmel mehr aufgetreten.
Die Mieterin war fest davon überzeugt, dass Sie nichts dafür kann, sondern die Bausubstanz Ursache wäre.
@Loni12: Genau das meinte ich. Du hast persönliche Erfahrungen gemacht. Andere haben auch persönliche Erfahrungen, teils die gleichen teils andere. Das ist nur für diesen Fall hier irrelevant. Ich bestreite doch gar nicht, dass Schimmel durch falsches Lüften entstehen kann. Kann, nicht muss. Ich sage nur, dass diese Diskussion hier im Forum regelmäßig nicht sinnvoll geführt wird und eigentlich auch nicht sinnvoll geführt werden kann.
Der Fragesteller hat in diesem Fall konkret danach gefragt, wie die Hotelkosten von seinem Besuch zu behandeln sind. Darauf habe ich geantwortet. Das erschien mir tatsächlich auch noch relativ einfach. Wenn der Fragesteller zusätzlich zum Thema Mietminderung etwas wissen will, dann wird er sich schon melden.
Erst einmal Danke für die vielen Kommentare.
Um die Fragen zu beantworten:
- der Schimmel trat das erste Mal vor ca. 3 Jahren auf. Daraufhin wurde das Ganze von zwei Sachverständigen begutachtet, die übereinstimmend die Bausubstanz verantwortlich machten und uns korrektes Heizen und Lüften attestierten.
- In der Folge wurde ein Architekt hinzugezogen, der die Hausecken Isolieren ließ.
- Jetzt zwei Jahre nach dieser Maßnahme tritt erneut Schimmel auf, und zwar genau an den Wandteilen, welche seinerzeit nicht gedämmt wurden.
- Weder unser Heiz- noch Lüftungsverhalten hat sich geändert, das Zimmer steht den ganzen Tag offen.
Nein, hat er nicht.Zitat :Der Fragesteller hat in diesem Fall konkret danach gefragt, wie die Hotelkosten von seinem Besuch zu behandeln sind.
Sondern: Kann ich meinen Vermieter im Falle der Nichtbeseitigung für Hotelkosten verantwortlich machen,...
Doch, das kann sie, sofern der TE ein paar Angaben zum Sachverhalt macht.Zitat :und eigentlich auch nicht sinnvoll geführt werden kann.
Außerdem wollte er gar nichts zu Mietminderung wissen. Er hat sie seinem Vermieter vielmehr schon angekündigt.
Vollkommen richtig. Deshalb sollte das auch für @cauchy gelten, anstatt fortwährend Fragestellern zu empfehlen, meine Beiträge lieber zu ignorieren.Zitat :Ein Mindestmaß an Umgangsformen sollte in allen Lebensbereichen vorhanden sein....
Zitat :Weder unser Heiz- noch Lüftungsverhalten hat sich geändert, das Zimmer steht den ganzen Tag offen.
... und wird indirekt über die angrenzenden Räume "beheizt"?
Nein, das Zimmer wird selbst beheizt, DAs Problem ist, dass die Außenwände wegen miserabler Isolierung sehr kalt sind und das Zimmer trotz Heizung immer 2 Grad kälter ist als der angrenzende Raum. Das lässt sich auch mit Heizung auf höchster Stufe (was null Sinn macht und nur richtig Geld kostet) nicht verhindern der Heizkörper ist schlicht zu klein.
Nein, das Zimmer wird selbst beheizt, DAs Problem ist, dass die Außenwände wegen miserabler Isolierung sehr kalt sind und das Zimmer trotz Heizung immer 2 Grad kälter ist als der angrenzende Raum. Das lässt sich auch mit Heizung auf höchster Stufe (was null Sinn macht und nur richtig Geld kostet) nicht verhindern der Heizkörper ist schlicht zu klein.
Noch eine Bemerkung zum Thema falsches Heizen bzw. Lüften. In der Wohnung zwei Stockwerke über uns besteht das gleiche Problem mit der gleichen zeitlichen Abfolge. In der Wohnung über uns kann man das nicht prüfen, da hier die Außenwände mit einer Einbauwand zugebaut sind und somit kein Zugang zur Wand besteht.
Danke für die Rückinfo.Zitat :Jetzt zwei Jahre nach dieser Maßnahme tritt erneut Schimmel auf, und zwar genau an den Wandteilen, welche seinerzeit nicht gedämmt wurden.
Wieviel m² Schimmelbefall in dem Zimmer sollen bis wann beseitigt werden?
Nicht unbedingt ist ein Zimmer auch unbewohnbar wegen Schimmelbefall.
Zunächst wäre mE abzuwarten, ob und wie der Vermieter auf deine Mitteilung/Fristsetzung reagiert.
Zitat :Ich hatte im Mietshaus bisher nur einmal in einer Wohnung Schimmel gehabt und der war nachweislich durch nicht Lüften und hohe Luftfeuchtigkeit aufgrund vieler Blumen entstanden.
Deshalb denke ich natürlich zuerst immer daran.
Nachdem die Mieterin verstarb und wir den Schimmel durch eine Fachfirma entfernen ließen, war wie in den anderen Wohnungen kein Schimmel mehr aufgetreten.
Die Mieterin war fest davon überzeugt, dass Sie nichts dafür kann, sondern die Bausubstanz Ursache wäre.
Wir hatten mal ein EFH gemietet mit einem massiven Schimmelproblem.
War BJ1965 und vor unserem Einzug wurden superdichte Fenster eingebaut.
Messungen ergaben, dass
1. im Winter auch nach Querlüften und Luftfeuchtigkeit runter auf 45%, innerhalb von 1,5 Stunden diese wieder auf > 70% anstieg
2. Bei Raumtemperatur 22 C an der Innenecke der Zimmer (also Außenwand) nur noch 6-7 Grad Oberflächentemperatur zu messen waren.
Aber der Vermieter was steif und fest der Meinung, man müsse nur mehr lüften.....
Und jetzt?
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