Hallo!
Hier wurde nun schon sehr ausführlich das Thema Schimmel behandelt. Mein Problem war jedoch noch nicht dabei. Daher schildere ich meinen Fall *kurz*:Vor ca. 3 Wochen stellte ich fest, dass im Fenster des Hausflurs Schimmelflecken sind. Ich wollte das Fenster putzen und teilte der Vermieterin mit, was ich da entdeckte.Der Schimmel trat an den Innenscheiben der sehr altmodischen Doppelglasfenster auf. Diese Art Fenster muss man *aufschliessen*, um sie innenseitig zu putzen.Man hat also quasi jeweils 4 Flächen zu reinigen:aussen,innen und dann nach dem Aufschliessen die beiden innenliegenden Flächen.Und genau dort waren kltzekleine Schimmelflecken. Vermieterin ist anderntags sofort mit einem chem. Mittel angerückt und nun steht das Fenster Tag&Nacht gekippt.Ganz öffnen kann man es nicht, weil es baulich nicht möglich ist, es vollständig aufzumachen.
In einem Gespräch vor einer Woche gab die Vermieterin uns die Schuld am Schimmel. Zu wenig gelüftet, zu viel Wäsche im Keller aufgehängt zum Trocknen(das betroffene Fenster ist im 2.Stock,Nordseite, die Waschküche im Keller,Südseite).
Ich bin natürlich total empört, dass uns die Schuld zugewiesen wird!
Zumal es im HAUS-Flur ist, wo der Schimmel auftritt.Das Gegenargument:Es habe 33 Jahre keinen Schimmel gegeben, aber jetzt, da mein Mann und ich seit knapp 4 Jahren im Haus seien, wäre der Befall entstanden.Reicht das als Beweis etwa?
Wie ist die Rechtslage???
Gruss, Baiba
Schimmel im Fenster
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wo liegt das Problem?
Ist der Schimmel wieder aufgetreten? Stört Sie das auf Dauer auf Kipp gestellte Fenster? Verlangt die Vermieterin Schadensersatz?
Handelt es sich um einen allgemeinen Flur in einem Mehrparteien-Mietshaus?
Auf den ersten Blick gesehen scheint es fernliegend, das Sie ein Verschulden an der Schimmelbildung trifft, insbesondere zumal eine Öffnung der verschlossenen "Innenkasette" wohl eher die Ausnahme zu sein scheint.
Ein Beweis ist allein durch Ihre 4jährige Nutzungsdauer sicherlich nicht gegeben. Genauso gut können altersbedingte Undichtigkeiten ursächlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Scharnhorst!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Unser Problem liegt darin, dass die Vermieterin uns die Schuld zuweist und dies für eine sehr angespannte Stimmung sorgt. Ob wieder Schimmel auftritt, ist noch ungewiss.Die Behandlung mit dem chem. Mittel ist erst kurze Zeit her. Das dauergekippte Fenster stört nicht. Lediglich die Frage der Schuld steht im Raum, und wie man sich verhält, falls der Schimmel wieder auftritt.Wir würden uns einfach wesentlich wohler fühlen, wenn wir wüssten, dass wir uns nicht *unrechtmässig* verhalten haben (was wir unserer Ansicht nach nicht haben), aber wie lässt sich das beweisen? Oder ist es nicht eher so, dass sie UNS die SCHULD daran beweisen muss?
Geht so etwas ohne, dass man einen Sachverständigen hinzuzieht?
Wir sind die einzigen Mieter in dem betreffenden Haus.Die Vermieterin wohnt im EG, wir bewohnen das 1.OG.
Dies nur als zusätzliche Erklärung.
Mfg. Baiba
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Was die Beweisalst angeht, kommt es auf den Einzelfall an. Will z.B. die Vermieterin Schadensersatz o.ä. für das Fenster, so müßte sie Ihr Verschulden nachweisen.
Beweisgeeignet sind Sachvertändige natürlich immer, aber auch sachverständige Zeugen (z.B. Fenstertischler o. -hersteller).
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Tja,
das Problem kenne ich auch. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung, und die Dach-Holzfenster im Schlafzimmer und Bad sind schon ganz vermodert. Der Gutachter vom Vermieter stellte fest, es sei nicht richtig gedämmt in der Wand und dadurch entsteht eine extreme warm-kaltBrücke. Tja, wir machen also eine Mietkürzung. Der Vermieter sagt jetzt, das wäre ein Lüftungsfehler und wir sollen das Geld zurück zahlen. Meine Anwältin meinte, dass es leider in unserer Gesellschaft so ist, dass meistens die Eigentümer recht bekommen, obwohl sie nicht Recht haben. Das ist echt verrückt. Bin gespannt was bei uns noch rauskommt.
Viel Glück Ihnen mit Ihren Fenstern.
MFG Hoffmann
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