Schimmel im Keller

10. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)
Schimmel im Keller

Folgendes Problem:

Meine Frau und ich wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete. Von unseren Vormietern wissen wir, dass es im Keller schon Probleme mit Schimmel gab und der Kellerraum eher feucht ist. Allerdings habe der Eigentümer eine Messung durchführen lassen und keine Überschreitung der Grenzwerte feststellen können. Die Vormieter hätten den Keller im besonders gut gelüftet und die Tür zum Treppenhaus nie geschlossen. So hatten sie dann auch keine Probleme mehr. Jetzt habe ich vor einem Jahr meinen Crosstrainer in diesen Kellerraum gestellt und dort regelmäßig zweimal die Woche Sport auf dem Gerät gemacht. Der Raum wurde immer gut geheizt, gelüftet und die Tür war weiterhin zum Treppenhaus hin immer offen. Dann hat sich vor etwa 2 Monaten Schimmel an einer Wand gezeigt. Wir haben dies dem Verwalter mitgeteilt und der hat diverse feuchte Stellen entdeckt und daraufhin den Schimmel mit Waschbenzin entfernt und einen Heizlüfter über drei Tage aufgestellt. Soweit so gut.
Jetzt ist vor knapp 6 Wochen mein Gesundheitszustand schlechter geworden und vor etwa 2 Wochen ist endlich aufgekommen, dass ich gegen eine bestimmte Schimmelpilzart, die wir jetzt in der Luft in unserem Keller und Erdgeschoss nachweisen können, allergisch geworden bin.
Jetzt ist meine Frage, was wir jetzt tun sollen? Es gibt keine Anzeichen im Keller oder Erdgeschoss für diesen Schimmelbefall. Wir können keine feuchten Wände erkennen oder Schimmelbefall sehen. Allerdings ist der Befall von vor zwei Monaten ja eher stümperhaft entfernt worden und somit gehen wir davon aus, dass sich unter dem Putz große Schimmelherde befinden.
Ich meine ja, noch habe dort Sport gemacht und somit die Luftfeuchtigkeit erhöht, aber ich habe besonders darauf geachtet, dass eine gute Entlüftung vorherrscht. Bin ich jetzt am ende noch Schuld an dem Zustand? Das große Problem ist, dass ich jetzt aus dem Haus ausziehen muss, da ich leider keine zwei Stunden mehr beschwerdefrei in dem Gebäude bleiben kann. Ich bekomme am ganzen Körper pusteln und Atembeschwerden.

Weiß jemand Rat, was ich jetzt tun soll?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

aus gesundheitlicher Sicht kann man Ihnen in Anbetracht der schon bestehenden allergischen Reaktionen wohl nur anraten, eine neue Wohnung zu nehmen.

Da das Problem auch schon beim Vormieter auftrat und Sie zudem nach eigenen Angaben ausreichend Heizen und Lüften, scheidet ein Schadensersatzanspruch des Vermieters m.E. aus. Es wäre jedenfalls dessen Aufgabe, Ihnen ein Verschulden an der Schimmelbildung nachzuweisen.

Wenn nicht fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten ursächlich für die Schimmelbildung ist, liegen bauliche Mängel vor. Diese sind erfahrungsgemäß nur sehr kostenintensiv zu beseitigen. Wenn der Vermieter - wie in der Vergangenheit geschehen - die Schimmelbildung nur oberflächlich beseitgt, ohne der Ursache nachzugehen, halte ich es für wenig wahrscheinlich, dass er In Zukunft größere Beträge in die Hand nimmt, um ggf. einen baulichen Mangel zu beseitigen.

Häufig kommt es in diesem Zusammenhang auch zwecks Klärung der Schuldfrage zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, für deren Dauer Sie mit der Belastung leben müssen. Selbst wenn sich am Ende herausstellt, dass Sie im Recht sind, wird damit allenfalls die Kostenfrage geklärt. Auf der Strecke bleibt da schom mal die eigene Gesundheit.

Aus rechtlicher Sicht wäre eine Mängelanzeige notwendig, in der Sie innerhalb einer angemessenen Frist um Beseitigung der Mängel bitten. Kündigen Sie an, die Miete bis zur Mängelbeseitigung nur unter Vorbehalt zu zahlen. Kommt der Vermieter Ihrer Aufforderung nicht nach, müssen Sie ihn notfalls auf Instandsetzung verklagen. Wenn in der Verhandlung nicht der Nachweis erfolgt, dass Sie für den Schaden ursächlich sind, wird der Vermieter im Regelfall dazu verurteilt, den Mangel zu beseitigen. Sie sollten sich frühzeitig einen RA nehmen, wenn sich eine gerichtliche Klärung für notwendig erweist.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Danke für die Antwort. Prinzipiell haben wir zu dem Vermieter ja ein sehr gutes Verhältnis. Wir haben das Mietverhältnis inzwischen auch so gekündigt, da ich aus gesundheitlicher Sicht, die Einschränkung nicht weiter hinnehmen kann. Jedoch habe ich jetzt die nächsten drei Monate die hohe Belastung durch eine kleine Wohnung, die ich mir angemietet habe, um dort die Zeirt zu überbrücken. Ich werde den Fall auf jeden Fall schriftlich dem Vermieter zukommen lassen. Die Frage ist nur inwiefern man hier NAchweise anstellen kann, da ja äußerlich nichts zu erkennen ist und ich ja schlecht auf Verdacht den Putz im Keller von den Wänden hauen kann.

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