Hallo,
Ich wohne seit Mai 2012 in meiner Wohnung.. Anfang Dezember musste ich feststellen, dass die eine Ecke der Außenwand total schimmelt.
Nachdem ich dem Verwalter Bescheid gesagt habe, wurde ein Bauunternehmen am 20.12 geschickt um erst mal festzustellen ob das vom lüften kommt oder ob es durch die Mauer kommt, sich eine kältebrücke bildet.
Seit zwei monaten habe ich starke Luftprobleme, wie sich nun rausgestellt hat, habe ich scheinbar durch den Schimmel Asthma.
Selbst meine Matratze schimmelt vor sich hin.
Nun war vor zwei Tagen ein Maler hier um die Wand zu messen. Die Feuchtigkeit lag an der stelle zwischen 35 & 45%
Mit wurde mehrfach abgeraten das Schlafzimmer weiterhin zu nutzen, was ich nun auch seit knapp nem Monat nicht mehr mache...
Die Vermieterin kommt mir keineswegs entgegen, vom Hausverwalter kommt eigentlich auch nichts. Nach und nach stellt sich immer mehr heraus, das Thema Feuchtigkeit/Schimmel ist hier in diesem Hause mehrfach ein bekanntes Thema, meiner Meinung nach wird das sehr heruntergespielt. Zudem wurde schon mehrfach an dieser einen stelle was gemacht, selbst die Tapeten wurden mit einem neuen ca 20cm langem Streifen erneuert...
Hab ich irgendwelche rechte bezüglich der mietminderung.
Die Fälle die ich bisher gelesen habe geben mir keine Info zu meinem fall, da ich den Raum ja gar nicht mehr nutze, ich Lüfte nur noch und heize im Wechsel.
Kann ich so ohne Kündigungsfrist hier ausziehen?
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Schimmel im Schlafzimmer - Kann ich so ohne Kündigungsfrist hier ausziehen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



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Kann ich so ohne Kündigungsfrist hier ausziehen?
Ausziehen ja, nur erspart dir das nicht die Miete.
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wurde ein Bauunternehmen am 20.12 geschickt um erst mal festzustellen ob das vom lüften kommt oder ob es durch die Mauer kommt, sich eine kältebrücke bildet.
Mit welchem Ergebnis?
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Das Ergebnis war eben dass es nicht am lüften liegt.
Der Verwalter wollte mir das aber so unterstellen, weil es ja erstens immer einfacher ist und zweitens weil er verheimlichen wollte dass das Thema hier sehr präsent ist.
Fällt eine Kündigungsfrist in solchen Fällen nicht weg?
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Fällt eine Kündigungsfrist in solchen Fällen nicht weg?
Nein, nicht automatisch. Erst ein Attest des Amtsarztes (Gesundheitsamt), das die Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen einer Gesundheitsgefährdung feststellt, befreit dich sofort von dieser Wohnung.
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Bei der Entstehung eines Schimmels ist in aller Regel keiner allein "schuldig", weder der VM noch der M,
es ist nach meiner Erfahrung eine Kombination zwischen Altbau und bestimmten bauphysikalischen Gegebenheiten und Bauwerksschwächen (z.B. Aussenecke Dachgeschoss, Nord-Westseite) und häufig (und unwissentlich) falschem Nutzerverhalten des Mieters (z.B. viele Heizen eine Wohnung "überschlagen" vom Wohnzimmer aus auch das Schlafzimmer "mit", das SZ allerdings gar nicht...Konsequenz: Warmluft geht an die kälteste Schlafzimmerecke und kondensiert, d.h. die Ecke wird feucht und schimmelt).
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1) Entweder M will in der Wohnung bleiben, dann muss nach der Ursache geforscht werden und das kann einige Zeit in Anspruch nehmen
2) M will ausziehen, dann geht es eigentlich nur noch um die "Abwicklung des Mietverhältnisses" dann ist die Ursachenforschung für den M egal, da er eh´auszieht!
Wenn also 1) gilt dann braucht man
a) Infrarotthermometer
b) Mehrerere Hygrometer
c) eine Taupunkttabelle
dann kann die Detektivarbeit beginnen.....
Das Problem ist in aller Regel lösbar, manchmal nur mit kleinen Korrekturen am Nutzerverhalten...
-- Editiert Barni Gröllheimer am 18.01.2013 10:11
Aber es ist ja nunmal merkwürdig, dass es mit genau der stelle schon bei meinen vormietern Probleme hab.
Zudem kommt dass all das die ganze zeit verschwiegen wurde...
Ich habe gelesen dass es bei manchen Bauten keinen Sinn mehr macht zu sanieren, dann wird von einer todsanierung gesprochen, weil der Schaden nach kurzer zeit immer und immer wieder Auftritt..
Danke für die ganzen Rückmeldungen!
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Aber es ist ja nunmal merkwürdig, dass es mit genau der stelle schon bei meinen vormietern Probleme hab.
richtig es ist ein Indiz, dass etwas nicht stimmt.
Was zu verschweigen als VM macht kein Sinn, da es früher oder später bekannt ist/wird.
Ob eine Sanierung Sinn macht, kann eigentlich erst nach einer genauen Diagnose des Problems festgestellt werden.
Wie beim Arzt, eine gute Therapie erfordert eine präzise Diagnose!
-- Editiert Barni Gröllheimer am 18.01.2013 10:22
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Aber es ist ja nunmal merkwürdig, dass es mit genau der stelle schon bei meinen vormietern Probleme hab.
Nicht unbedingt. Kondensat schlägt sich an der kältesten Stelle im Raum nieder und das ist dann nun mal offenbar diese Wandstelle. Bei alter Einfachverglasung der Fenster wäre es dann vermutlich eher die Fensterscheibe. Die Frage ist doch, woher kommt das Kondensat in einer Menge, dass es sich nennenswert niederschlagen kann? Wie wird z.B. gelüftet?
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@ Barni Geröllheimer
Da muss ich aber mal aus Erfahrung widersprechen.
Unser letztes Mietobjekt (freist. EFH) hatte ein Schimmelproblem. Lt. VM natürlich falsch gelüftet.....
Wir haben dann mit einem Infrarotthermometer fetsgestellt, dass im Winter in den Aussenecken der Räume die Wandtemperatur uaf bis zu 8Grad C abfiel, obwohl die Raumtemperatur bei 21-22Grad lag. Somit bereits bei 45% rel. Luftfeuchte der Taupunkt unterschritten wurde. Fenster natürlich superdichte Kunststofffenster, aber aussen die Wände nicht gedämmt.
Unser Vormieter hatte das auch und der VM hat es schön für sich behalten, so wie er eas auch bei den nächsten Mietern verschweigen wird.
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Somit bereits bei 45% rel. Luftfeuchte der Taupunkt unterschritten wurde
gut, dann sind die Fakten klar und dann muss M seine Konsequenzen ziehen, sprich ausziehen!
Früher oder später muss VM reagieren, sonst hat er permanenten Mietwechsel bzw. bleibt auf seiner "Bude" sitzen!
VM macht Verträge mit Kündigungsauschluss über 4 Jahre..... Und leiert immer und immer wieder den Text mit dem Lüften herunter......
Bin gespannt, wenn neue Mieter einziehen.... Welche Infos die schon haben und welche die noch brauchen.
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Zitat:VM macht Verträge mit Kündigungsauschluss über 4 Jahre
wenn das so ist, der Mangel also feststeht, geht es m.E. dann in die strafrechtliche Richtung, sprich mindestes arglistige Täuschung (§ 123 BGB ) und dann kann binnen Jahresfrist (§ 124 BGB ) der MV angefochten werden.
Der Exmieter muss dem Neumieter nur einen Tipp geben...
-- Editiert Barni Gröllheimer am 18.01.2013 12:13
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Der Exmieter muss dem Neumieter nur einen Tipp geben...
Der Neumieter kann sich voll und ganz auf die Exmieter verlassen.....
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Bei mir war es auch so, dass die vormieterin unheimlich nett war, nie Probleme hatte und gerne da gewohnt hat.
Obwohl sie genau wusste wie schädlich die Wohnung vor allem für die Gesundheit ist..
Heute habe ich vom lungenfacharzt erfahren, dass ich tatsächlich durch den Schimmel Asthma habe.
Ist das dann nicht auch irgendwo im härtesten fall Körperverletzung?
Also dass es arglistige Täuschung war/ist ist ja wohl klar...
Ich finde es echt unglaublich was die Vermieter/Hausverwaltung macht.. Bzw nicht macht..
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Bei arglistiger Täuschung und Bestätigung der Gesundheitsgefahr könnte auch eine fristlose Kündigung + Schadenersatz in Frage kommen. (Umzugskosten ect.)
Wäre aber ab hier dann wohl eine Sache für einen Fachanwalt.
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Okay, also bräuchte ich einen Gutachter und für einen Rechtsanwalt/eine Klage im besten fall ne Rechtsschutz?!
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im besten fall ne Rechtsschutz?!
Für diesen Fall kommt eine Rechtschutzversicherung zu spät.
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