Schimmel im Schlafzimmer - Mietminderung wegen Schimmelallergie

22. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)
Schimmel im Schlafzimmer - Mietminderung wegen Schimmelallergie

Wir haben eben eine Fläche (ca 1m länge bis 50cm höhe)Schimmel (dick) in unserem Schlafzimmer entdeckt. Genau an der Wand, an der auf der anderen Seite die Dusche ist!
Davor standen Schuhkartons, deshalb vorher nicht sichtbar.
Gemeldet an den Notdienst unserer Hausverwaltung! Montag kommt jemand.
Nun meine Frage:
aufgrund Schimmel-Allergien von Mann und Tochter ist dieser Raum für uns nicht nutzbar, kann ich Miete kürzen?
Wie sieht das mit dem Teppich und unserem Bettzeug aus.
bekommen wir das ersetzt?(schimmelsporen setzen sich überall fest)
-Meine Arbeit(alles abwaschen und Klamotten waschen ) will ich gar nicht in Rede stellen.

KAnn man von uns verlangen jetzt 14 Tage im Wohnzimmer und Kinderzimmer zu schlafen?

Ich bin ziemliech böse, weil an derselben Stelle schon herumgefuscht wurde , wegen Schimmel. Und dieser Haustechniker zieht sich immer wie Gummi, wenn was vernünftig gemacht werden soll. der will nur die Fugen neu machen, aber die Duschwanne wackelt (haben wir eben getestet- vorher nicht bemerkt).
Bitte, was kann ich verlangen?
helft mir.
Und falls sich das nach " Geldmachen" anhört, so ist es nicht. ich möchte nur wissen, was ich verlangen könnte- damit die mich nicht wieder für Blöd halten können.
DAnke seufz

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

weil an derselben Stelle schon herumgefuscht wurde

Wenn das eine 'gefährdete' Stelle war, warum habt Ihr dann Kartons davor gestellt ?

aber die Duschwanne wackelt (haben wir eben getestet- vorher nicht bemerkt).

Und wie hätte die Hausverwaltung das bemerken sollen ?

Normalerweise bemerkt man so etwas beim Benutzen der Duschwanne.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ihr könnt natürlich eine Mietminderung machen, aber, wenn die Hausverwaltung oder der Eigentümer nichts daran macht, nutzt eine Mietminderung auch nichts.
Die ganze Sache muß fachmännisch erledigt werden, auch das Reinigen eurer Klamotten. Lass dich nicht abwimmeln mit überstreichen.

Setz dich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Es wird ja was getan !
Mir gehts darum, dass ich von 3 Personen die gesamte Kleidung säubern darf...
2 Wände müssen renoviert werden.
Unsere Zudecke und Kopfkissen können wir reinigen oder wegwerfen.
Und schlafen können wir in diesem Raum auch erst mal nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

schlafen würde ich da auch nicht wollen.....
Ich denke mal, eine 20%ige Mietminderung wäre da angebracht. Ob es reicht, die Klamotten selber zu waschen oder doch lieber in die Reinigung zu geben, weiß ich nicht. Googel doch mal unter Schimmelbildung-Sporen etc.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Scalar,

was Du vermutlich meinst, betrifft Kündigungsrechte.

Ich halte den Schaden in gewisser Weise für 'selbstverschuldet' und würde als Vermieter auch keine Mietminderung akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn ein Mangel (der nicht durch den Mieter zu vertreten ist) tatsächlich vorliegt, dann liegt er eben vor und zwar bis zu seiner Behebung; d.h. in dieser Zeit ist der Mietwert gemindert.
Du meintest bestimmt Kündigungsrechte, da bin ich mir sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Nochmals zur Sachlage
Diese Ecke stand (wegen bekanntes problems) ca. 5 Jahre frei. Da in dieser Zeit da nix war haben wir meinen Arbeitskoffer, sowie einige Schuhkartons dahingestellt.
Das letzte Mal , als ich dort alles freigeräumt habe, war am 27.4 und da war äusserlich nichts zu sehen.
Es wird wohl ein Baumangel sein.
Das da der Vermieter auch nix für kann, ist mir klar. Er hat doch aber auch eine Gebäudehaftpflicht- die ich ja anteilmäßig in den Nebenkosten mit bezahle.
Und im Schlafzimmer ist das Fenster immer gekippt und bei Temperaturen über 15° steht es ganz offen(tagsüber).
Meine Tochter ist Schimmelallergikerin sowie Asthmatikerin. Das ich dementsprechend alles klipp und klar heben möchte, ist ja wohl verständlich.
Wir werden nachher ein Schreiben mit Fotos für den Vermieter fertigmachen.
Da er (verständlich) so wenig Kosten wie möglich haben möchte, versuchen seine MA's , sehr viel auf uns Mieter abzuwälzen. (jo, wir bezahlen farbe-streichen tun sie mal schön selber)
Und da möchte ich wissen , wer für die ganzen Kosten aufkommt.
Kopfkissen, Federbett , reinigung Kleidung, evtl Teppich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Er hat doch aber auch eine Gebäudehaftpflicht-

Die hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun, die sichert andere Risiken ab.

Und das

Und im Schlafzimmer ist das Fenster immer gekippt und bei Temperaturen über 15° steht es ganz offen(tagsüber).

ist kein ordnungsmäßiges Lüftungsverhalten.



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Südseite ! jetzt mit voll offenem fenster im Raum ca 29 °

Schlafräume sollen ca. 18-20 ° haben. In dem Raum ist es eher wärmer, da ich ne Frostbeule bin.
zudem war definitiv am 27.4.07 nichts zu sehen.
auf der anderen Seite liegt die Duschwanne !
Wird wohl eher daran liegen.

Wäre ich ein Mietnomade oder ewig-Nörgler würde ich den VM verstehen. Dies ist der 2 Vorfall, der in 7 Jahren vorkommt. was wir selber können, machen wir auch selber!

Warum sind die reinigungskosten mein " privatvergnügen" ? was kann ich für einen baulichen Mangel ???
Mein vertragspartner ist der VM , nicht dem seine in auftrag gegebenen Firmen.
Also muss ich doch meine Forderungen an ihn stellen.
Und bitte, antwortet nicht in kurzen Andeutungen. ich kann auch andere meinungen ab und lasse mich auch gern eines besseren belehren- aber sachlich !

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

nein, die Kartons standen mit 10-15cm Abstand zur Wand. da ich das problem ja kannte.
und unser "Obermieter" hatte vor 2 Jahren genau dasselbe Problem an derselben Stelle.
Diagnose: Duschwanne an den Fugen leck und wackelt !(War falsch eingebaut).

Nachdem ich mit unserem Versicherungsmenschen telef. habe, bin ich ruhiger.
Ist es ein Wasserschaden- wird alles ersetzt.
da wir nun mal ein allergiker-Asthma-kind haben, werden auch Reinigungskosten etc. ersetzt.
(wenn das nicht wäre, würd ich doch gar nicht so wild sein. Aber wir haben das Kind seit 3/4 Jahr endlich Medikamentenfrei und soweit gesund)

jou, ist eine geschützte Ecke und ich geh nun ein wenig Sonne genießen.
(Siehst du, mit solchen Antworten kann ich doch was anfangen :dance: )

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.988 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen