Schimmel im Schlafzimmer - Welche Argumente soll ich anbringen?

9. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jojo93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel im Schlafzimmer - Welche Argumente soll ich anbringen?

Hallo an Alle!

Ich habe seit einiger Zeit ein Problem mit Schimmel in meinem Schlafzimmer. Habe dem Hausmeister darüber informiert und der sagte mir (Zitat) "Leide ich auch drunter, da müssen Sie regelmäßig lüften".
So, nun ist es aber Winter und die Tage werden kühler, da kann ich nicht ständig das Fenster offen lassen, da mich meine Heizkosten bereits wegen Nachtspeicherstrom schon an die Grenzen jagen. Nun bin ich drauf und dran viermal am Tag einmal á 15 Minuten zu stoßlüften. Das ging die letzten Zwei Monate so, gebessert hat sich nichts. Habe feststellen müssen, dass ich mir ne neue Matratze holen musste, weil die Feuchtigkeit sich da nun auch festgesetzt hatte!!!
Also habe ich den Vermieter angerufen und ihm das geschildert, das es an der Windseite des Hauses (wie beim Hausmeister auch) schimmelt. Also liegt das ja schonmal nicht am lüften, sonst würde es schließlich überall wimmeln.
Nun bin ich gestern an meine Nachttischkommode gegangen um mir frische Unterwäsche zu holen und stelle beim Fühlen ne eigenartige Beschaffenheit fest. Prima, Schrank zur Seite und BINGO alles voller Schimmel, aber so übelst das auch wieder ein weiteres Möbiliar das Zeitliche segnet.
Liebe Mitmenschen, das kann doch nicht wahr sein? Was soll ich machen? Ich habe den Vermieter nochmals darauf angesprochen und wir haben einen Termin vereinbart dass er sich das ansieht.
Aber er sagt er habe mit sowas nichts am Hut, dabei ist festgestellt worden, dass entweder auf der Seite das Grundwasser hochfließt oder sich die Feuchtigkeit von oben bildet. Jedenfalls ist es nur diese eine Seite aber ich finde das dermaßen ekelerregend, dass ich nicht nur wegen der neuen Möbel sauer bin, sondern vorallem von der Ignoranz, dass der Vermieter sowas zum ersten Mal hört. Das stimmt NICHT. Was soll ich nun machen? Welche Argumente soll ich anbringen? Wenn es sich hier um das Bad handeln würde, wäre ich nicht so bestürzt, aber hier geht es um einen Wohn bzw meinen Schlafraum in dem ich mich auch länger aufhalte und ich nicht einsehe, ständig auf Kosten zu sitzen und vorallem meine Gesundheit zu gefährden. Was soll ich also tun? Beim Vermieter komme ich einfach nicht an.
Vielen Dank erstmal für kommende Beiträge.

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21 Antworten
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#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

kauf Dir mal ein Hygrometer (ca. 8 EUR im Baumarkt) und miss damit die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit. Wir mussten uns vor kurzen auch mit Schimmel im Haus beschäftigen.

Was hast Du denn für Fenster ? Kunststofffenster, die richtig dicht sind ?
Im Schlafzimmer nicht geheizt ?? Dann läufst Du Gefahr, daß die Luftfeuchtigkeit in der warmen Wohnungsluft gerade im klaten Schlafzimmer auskondensiert und sich dort niederschlägt.

Hast Du Schränke/Möbel an einer Aussenwand stehen ??

Gruß
Michael


-- Editiert von Michael32 am 09.12.2008 11:37

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#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 784x hilfreich)

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#3
 Von 
Jojo93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

Ich habe Doppelverglasung an der Fenstern, allerdings ist der Rahemn aus Aluminium, d.h. ich habe sehr viel Wasser das sich dort stetig bildet. Klar heize ich auch im Schlafzimmer, daher ärgert es mich ja so sehr, weil ich dieses Jahr z.B. wieder eine Nachzahlung von 400 Euro hatte und ich als Einzelperson in der Wohnung auf 100 Euro (!) eingestuft bin. Die Wohnung ist absolut null wirtschaftlich.
Mein Bett stand an der Aussenwand und mein kleiner Nachttisch/schrank. Beides steht nun inmitten des Raumes und die Matratze musste wie schon erwähnt ausgetauscht werden weil Schimmelspuren entdeckt wurden.

Ja, "festgestellt" war falsch ausgedrückt :) der Hausmeister vermutet eines der Beiden Dinge da er seit 8 Jahren da lebt und ihm diese Probleme bekannt sind. Aber der gute Mann ist 72 Jahre alt und hat sich damit abgefunden.
Das möchte ich aber nicht.
Mir geht es nun darum, dass wenn der Vermieter eintrifft und die Schuld mir zuschiebt obwohl bereits bekannt ist, dass diese Seite des Hauses Probleme macht, ich wissen möchte, wie ich mich dagegen schützen kann und welche Möglichkeiten ich habe, dass sich das evtl. auf die Miete beziehen lässt oder noch besser, dass die Mängel beseitigt werden.

Danke für die Beiträge.
LG

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,

da das Problem wohl schon länger besteht, würde ich den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel zu beheben. Oder halt ausziehen, wenn die Wohnung so schlimm ist.

Übrigens hast Du im Jahr ja anscheinend 1600 EUR an Heiz- + Stromkosten (12x100 EUR + 400 EUR Nachzahlung). Das ist nicht unbedingt übermässig viel.
Andere Haushalte zahlen 40.- EUR/monat Strom und 100.- EUR für Heizung.

Gruß
Michael

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#5
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Ja, befolgen Sie den Rat von Michael32, verlassen Sie diese Behausung von einer Whg will ich nicht sprechen bei so viel Schimmel.

kleiner Tipp: besorgen Sie sich ein Attest, welches klar darlegt dass dieser Schimmel Ihre geschätzte Gesundheit angreift, dann können Sie fristlos kündigen und eventuell steht Ihnen vom VM Schadenersatz zu!

Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Glück!

A. Meyer

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#6
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

#vor allem auch noch erlogenes - Gefälligkeitsattest#

Bei diesem drastischem Schimmelbefall der Whg, kann von einer Gefälligkeit keine Rede sein! Viel schlimmer ist es, dass es VM gibt, welche aus reiner Gier derartige "Löcher" als Whg vermieten.

Und Ihre Versuche die Wahrheit zu vertuschen und zu verdrehen, damit kommen Sie nicht durch @Scalar2 -merken Sie sich das einmal! :zoff:

Was kann der Mieter noch unternehmen bei Schimmelbefall?
Die Miete u.a. kürzen!
Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

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#11
 Von 
Jojo93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Wohnung beträgt 45 m². Meine Kaltmiete beträgt 304 EUR plus 75 Nebenkosten. Hinzu kommt Strom von 100 EUR.
Ich finde das doch ein wenig überdurchschnittlich, wenn ich daran denke wie ich mich einmal im Bekanntenkreis umgehört hab, was für Strom gezahlt wird.
Nunja, diese Kosten stören mich ja in Soweit nur deshalb, weil ich nicht die Wohnqualität habe, die ich gerne für das Geld hätte.
Mir geht es darum, dass sich der Vermieter darum kümmern soll, dass diese Mängel behoben werden, mehr noch als eine Mietminderung.
Allerdings kenne ich diesen Herrn sehr gut, und weiß, das er die Sache auf mich abwälzen möchte und mit keinem der Beiden Lösungsmöglichkeiten einverstanden sein wird.
Daher die Frage, wie schaffe ich es, meinem Vermieter bewusst zu machen, das diese Mängel beseitigt werden sollen bzw. es nicht noch soweit kommt dass er auslegen kann dass das mein Verschulden ist ("Wurde regelm. Gelüftet")?

Danke für die Antworten!

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#12
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
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#13
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
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#14
 Von 
Jojo93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, was ich jetzt als Argument vorbringe um meinem Vermieter bewusst zu machen was hier auf ihn zukommt weiß ich dennoch nicht.
Ich sorge mich darum, dass ich nichts erreichen werde und das ist was mich stört, da es andere Mieter (wie z.B. der Hasumeister selbst) hinnehmen :(

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#15
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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#16
 Von 
Jojo93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja habe Nachtstrom :bang: Das hat alles seine Richtigkeit :(

Aber daher möchte ich den Schimmel in meiner Wohnung erst recht nicht hinnehmen. Es wird Stoßgelüftet und so geheizt, dass ich keine Hohe Luftfeuchtigkeit selbst im Raum habe, es sind die Wände, die nass sind.
Also wie komme ich am besten beim Vermieter an?

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#17
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

#Also wie komme ich am besten beim Vermieter an?#

Über den örtlichen Mieterverein. Die Experten vor Ort helfen Ihnen sicherlich gerne und sind auch gar nicht teuer! Anders wird es nicht gehen, bei so einem VM wie Sie einen haben.

Das die VM dies hier im Forum zerreden und in Frage stellen, das dürfte wohl jedem klar sein. Also achten Sie auf die vernünftigen Antworten am besten von hilfreichen Mietern. :)

A. Meyer

PS
bin selber Mieter :grins:

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#18
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 784x hilfreich)

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#19
 Von 
Jojo93
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhmm, werde mich wohl beim Mietverein anmelden müssen, wenn hier gar nichts passiert.
Vielen Dank für die Unterstützung! :banana:
Schreibe hier dann rein, was sich nun nächste Woche beim Gespräch abgespielt hat und ob ich erfolgreich war. :sweat:

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#20
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

#Mhmm, werde mich wohl beim Mietverein anmelden müssen, wenn hier gar nichts passiert. #

Eine wirklich gute Entscheidung :respekt:
die Sie nicht bereuen werden!

A. Meyer

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#21
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

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