Schimmel im Wohn-, Schlafzimmer und BAD

1. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
samsonquadrat
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
Schimmel im Wohn-, Schlafzimmer und BAD

Guten Tag,

angenommen Person X zieht in eine Wohnung, und nach einigen Wochen endeckt er schimmel. X lebt in einer zwei Zimmer WG, in einem großen Wohnkomplex. Die Wohnung, und das Zimmer von X liegt an der Außenwand. IN dem Zimmer hat sich in der Ecke zur Außenwand Schimmelgebildet, hauptsächlich nur in der Kante, nicht so breit aber sicher lich 30 cm lang. Schon eckelig! Im Bad, das auch zur Außenwand liegt ist sehr viel Schimmel, da handelt es sich schon um haarigen grünen und braunen Schimmel. Tapetten gehen auch schon langsam ab.

Nicht nur das es ganz schön eckelig ist, nein, es stinkt schimmelig und X hat das Gefühl, seit er in der Wohnung ist, ständige Hustanfälle zu haben, obwohl soetwas wie eine Allergie noch nie bestand. X weiß nicht warum, da er täglich mehrmals lüftet, das Bad nach dem Duschen immer lüftet, normal heizt. Der Mitbewohner, der schon länger in der Wohnung lebt, sagt das sie früher schoneinmal das Problem mit dem Schimmel in dem Zimmer hatten, und das auch gemeldet haben. Damals ist nichts passiert, da die Mieter selber beschuldigt wurden schlecht zu lüften. Dann haben sie es selber (unprofessionel) weggemacht.

X hat es der Hausverwaltung gemeldet. Erst brauchten sie nahezu eine Woche, bis jemand kommt, da die Zuständige nur halbtagsarbeitet, und auch nicht jeden Tag....
Dann kam sie mit einem "Spezialisten" wie Sie Ihn nannte (er weißt sich nicht aus), einem Sachverständigen. Der hatte ein Gerät dabei, und war nach zwei Minuten sicher, hier wird schlecht gelüftet. X sagte, wir lüften immer, worauf er die Antwort erhielt, das sagen ja alle. X sprach an, das sich der Schimmel nur an der Außenwand ausbreitet; das er regelmäßig lüftet; das die Fenster ständig beschlagen, was für hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung spricht; und das Wärme immer nach außen tritt, es nie richtig warm wird, was ja auch anzeichen für hohe luftfeuchtigkeit und schlechte Dämmung ist.

Alles im Allen wollte sich die Hausverwaltung kümmern, und mit dem Vermieter reden, obwohl Hausverwaltung und Sachverständiger ja sicher waren das es an dem Mieter selbst liegt.

So, X gab der Hausverwaltung bis zum Wochenende zeit. Das Problem ist ja nicht nur der Anblick, und der miefige Geruch, nein vor allen Dingen das Gefühl, der Schimmel macht ein Krank (wenn es nicht schon so weit ist).

Wie soll X jetzt vorgehen?

Muss X warten, bis der Vermieter sich meldet und den Schimmel beseitigt? Das dauert möglichweise zu lang und ist sehr ungesund.

Soll er es selbst wegmachen lassen? Wer trägt die Kosten?

Sollte ein zweiter Sachverständiger drüberschauen? Wo findet man den richtigen? Und wer trägt die Kosten?

Sollte man ins Hotel gehen und die Rechnung dem Vermieter schicken? Zwar muss man vor weiteren Schritten wie HAndwerker rufen und Mietminderungen dem Vermieter eine Frist setzen, aber muss man das ertragen, zwei wochen mit diesem eckeligen, stinkenden und KRANK-MACHENDEN Schimmel zu leben?

Wie sieht es mit Mietminderung aus? Wie lange sollte der Vermieter Zeit haben den Mangel zu beheben? Und wo soll der Mieter in der Zeit der Frist hin? Wie hoch kann da eine Mietminderung sein? Ist Sie auch rückwirkend möglich? Was tut man wenn der Vermieter einem dann die Wohnung kündigt?

Wichtig ist eben das sofort eine Lösung gefunden wird, da der Schimmel krank macht. Sollte man sich ein Attest holen?

Vielen Dank





-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



54 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
samsonquadrat
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Luftfeuchtigkeit? Keine Ahnung. In dem Haus ist halt ne hohe Luftfeuchtigkeit.

Richtiges Lüften? 3-4 Mal am Tag à 5-10 Minuten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
samsonquadrat
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

ihre antworten sind jedenfalls sehr uneffektiv, unbrauchbar und fehl am platz.
trotzdem danke schön für ihren sehr schlechten einsatz. vielleicht findet sich ja noch jemand, der sich als hilfsbereit und ahnungsvoll erweißt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Keine Ahnung. In dem Haus ist halt ne hohe Luftfeuchtigkeit.

Das müßte doch eigentlich der Hauptangriffspunkt der ersten Ermittlungen sein.
Wenn man das einfach achselzuckend hinnehmen will, kann man ja auch gleich sagen: Na und ? In dem Haus schimmelt es halt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
samsonquadrat
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

X hat leider noch nicht so viele Erfahrungen mit Wohnungen. WIe kann man dem denn auf den Grund gehen, woher die Feuchtigkeit kommt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
samsonquadrat
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

IDEEN?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Schimmel im Wohn-, Schlafzimmer und BAD


Zuerst sollten Sie die vielen VermieterTrolle hier konsequent ignorieren! Das bringt Ihnen als geschädigtem Mieter gar nichts, da diese Ihnen überhaupt nicht helfen wollen!

Als nächstes werden Sie den VM auffordern mit angemessener Frist den Schaden in der Whg zu beseitigen! Wie er das macht, das ist das Problem vom VM. Gleichzeitig werden Sie Ihr Recht auf Minderung der Miete in Anspruch nehmen. Jedoch sollten Sie hier einen Experten zu Rat ziehen, ich pers. Empfehle da gerne mal den örtl. Mieterbund. Ein Fachanwalt wird aber auch helfen können.

Sie sollten auch mit Ihrem Hausarzt dringend sprechen und abklären, ob Gefahr für Ihre Gesundheit besteht. Ein Attest vom Arzt wird Ihnen später vor Gericht sicherlich hilfreich sein, damit Sie erfolgreich gegen den VM vorgehen können!

Christine


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Hier kann und darf nur ein Amtsarzt eine Gesundheitsgefährdung feststellen.



Das würde auch nichts bringen, wenn der Schimmel von dem
Mieter verursacht würde.

Ist Schimmelbefall nur in Deiner Wohnung, oder auch im
ganzen Haus ?
Ist Baumängel feststellbar ? Woher kommt die Feuchtigkeit,
haben die Wände z.B. undichte Stelle, sind die Rohrleitungen undicht, ... ?

Wenn schon Schimmel vorhanden ist, muß dieser zuerst von dem Schadenverursacher gründlich beseitigt werden, nachträgliches Lüften hilft nicht viel.



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von dem Mieter verursacht würde. <hr size=1 noshade>

Uninteressant, der VM ist für die Beseitigung des Mangels unabhängig vom Verursacher zuständig !
§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB

quote:<hr size=1 noshade>Ist Schimmelbefall nur in Deiner Wohnung, oder auch im ganzen Haus ? Ist Baumängel feststellbar ? Woher kommt die Feuchtigkeit, <hr size=1 noshade>


Fragen über Fragen aber keine Hilfe für den Mieter. Übrigens ist für diese Frage nur der Vermieter zuständig ! Dem Mieter kann das völlig egal sein, wichtig ist nur, dass die Whg mangelfrei zu sein hat! Sonst muss die Miete gemindert werden. Sinkt der Wohnwert muss auch die Miete sinken.

Chritine

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Dem Mieter kann das völlig egal sein, wichtig ist nur, dass die Whg mangelfrei zu sein hat! Sonst muss die Miete gemindert werden.

Nicht, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat.
Dann hat er kein Recht mehr darauf, die Miete zu mindern, sondern nur noch darauf, Schadenersatz zu leisten.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

@MortiTorti Vermieter,

hören Sie doch einfach mal auf mit Ihren hässlichen Halbwahrheiten!

Grundsätzlich hat der Vermieter einen vom Mieter angezeigten Mangel unverzüglich zu beseitigen , wenn er denn auf die Behebung des Mangels irgendwie bestimmend Einfluss nehmen kann.

Der Vermieter muß den Mangel auch dann beheben, wenn der Mieter den Mangel eventuell mitverschuldet hat.

Christine

-----------------
""

-- Editiert am 04.04.2011 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was soll denn an meiner Aussage nicht richtig gewesen sein ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

@MT

Na gut, hier noch mal für die etwas langsameren Vermieter:

Der Vermieter muß den Mangel auch dann beheben, wenn der Mieter den Mangel eventuell mitverschuldet hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Und wann und wo hätte ich etwas anderes behauptet ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Und wenn der VM keine Zeit oder Lust hat ?


In der Regel ist der Vermieter auf der Flucht vor seinen Gläubigern. Zeit hätte er schon, allein das Können hindert ihn.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Schimmel ist ein Mangel, der dem Vermieter gemeldet werden muss. Unterbleibt die Meldung ist der Mieter für einen sich vergrößernden Schaden verantwortlich.

Die Ursache für den Schimmel ist zunächst einmal egal. Wichtig ist allein, dass der Vermieter für die Beseitigung des Schadens verantwortlich ist. Der Mieter sollte da – je nach Vermieter – nichts in Eigenregie unternehmen, denn aus der guten Absicht des Mieters dreht einem der Vermieter schnell einen Strick und unterstellt falsche und unsachgemäße Schimmelbeseitigung, für deren Folgen Mieter dann Schadenersatz leisten soll.

Wenn der Vermieter den Schimmel beseitigt hat, kann der Vermieter Schadenersatz vom Mieter verlangen, WENN der Mieter den Schimmel verursacht hat. Dies muss der Vermieter aber beweisen.

In der Praxis fragen viele Vermieter erst einmal nach dem Heiz- und Lüftverhalten. Als Mieter kann man da sagen was man will, der Vermieter behauptet kategorisch, dass genau dieses Verhalten falsch sei und der Mieter deshalb selber Schuld am Schimmel trage. Mit dieser Behauptung lehnt der Vermieter dann auch ab, sich um die Schimmelbeseitigung zu kümmern. Ein solches Vermieterverhalten ist rechtlich unzulässig. Vermieter, die sich so verhalten, bringt man mit einer angemessenen Mietminderung zur Vernunft. Fertig.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
samsonquadrat
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten, endlich wurde mir effektiv geholfen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
endlich wurde mir effektiv geholfen.

Ach, ist der Schimmel jetzt weg ?

quote:
Die Ursache für den Schimmel ist zunächst einmal egal.

Was ist das wieder für ein absoluter BLÖDSINN ?
Wenn man die Ursache nicht abstellt, kann man sich alles andere auch gleich sparen.
quote:
Vermieter, die sich so verhalten, bringt man mit einer angemessenen Mietminderung zur Vernunft. Fertig.

Genau, Fertig = Schimmel bleibt.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Uninteressant, der VM ist für die Beseitigung des Mangels unabhängig vom Verursacher zuständig !
§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB <hr size=1 noshade>


Es steht nicht "unabhängig vom Verursacher"
Sondern §536a BGB steht eher .... Mangel, den der Vermieter zu vertreten hat.
d.h. Also nicht, wenn nicht der Vermieter, sondern der Mieter den Mangel zu vertreten hat.

Ist nicht logisch, wenn der VM alle von M verursachte
Schäden erst mal auf eigene Kosten reparieren muss, insbesondere bei ewigem Kaputtmacher, zahlungsschwachem Mieter.
Richtig ist dass der M die Schaden/Mangel melden muss,
damit der VM entscheidet wer reparieren soll. Schließlich
ist das VM Haus, viele M haben nur linke Hände.
Bei Schaden durch M kann der VM kann die Reparatur von Zahlung eines Kostenvorschußes abhängig machen.





0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das sowieso.
Ohne Moos nix los.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@icecycle
Bei § 536a BGB geht es um den Aufwendungserstattungsanspruch für Fälle, in denen der MIETER einen Mangel an der Mietsache selbst beseitigt. Die Formulierung "den der Vermieter zu vertreten hat" regelt dabei die Verteilung der Beweislast. Die Beweislast trifft dabei den Mieter. Klartext: Repariert der Mieter irgendetwas an der Mietsache und will dann dafür Geld vom Vermieter haben, muss er Beweisen, dass eigentlich der Vermieter zur Reparatur verpflichtet gewesen wäre. Sonst könnte der Mieter ja ständig die Wohnung renovieren und sich dann alles vom Vermieter bezahlen lassen.

Um einen solchen Fall geht es hier aber gar nicht. Der TE hat bisher gar keinen Mietmangel selber beseitigt. Er möchte, dass der Vermieter den Mangel beseitigt und darauf hat er einen Anspruch. Der VERMIETER hat nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Sache in einem vertragsgemäßen Zustand (also mangelfrei) zu erhalten.

Immer wieder erschreckend, dass Vermieter nicht einmal ihre Hauptpflichten kennen.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
samsonquadrat
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Es handelt sich hier um einen imaginären Fall. In der Vorstellung wurde der Schaden nicht behoben, dh der Schimmel ist natürlich noch da. Der Vermieter sucht die Schuld ja beim Mieter und umgekehrt. Wie soll der Mieter X nun vorgehen? Der Schimmel ist ja nun da. Mietminderung? OK. Der schimmel bleibt aber, und macht wieterhin krank. Das möchte X nicht in Kauf nehmen. Allerdings kann er auch keinen Handwerker bezahlen. Wie kann der Vermieter rechtlich unter druck gesetzt werden? Kann man dem Mieter eine sehr kurzfristige Frist setzen, zb 2 Tage um den Fehler zu beheben?

Ich habe mich für die Hilfe bedankt, da am anfang nur unnützige Antworten kamen...
Im endeffekt wurde, und wird mir ja doch geholfen, da hier eine gute Diskusion entstanden ist, und dazu sollte ja ein Forum da sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Das wirklich Erschreckende ist, dass Schimmel in Mietwohnungen zu 97% duch M verursacht wir

Das ist kompletter Blödsinn - mit derartigen Prozentzahlen operieren allenfalls Theoretiker ohne Ahnung vom Vermieten.
quote:
Wie kann der Vermieter rechtlich unter druck gesetzt werden?

Die Mietminderung ist das kostengünstige Mittel, dass der Gesetzgeber dem Mieter an die Hand gegeben.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12