Schimmel in Fenstern - Schuld?

27. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
filetspitze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in Fenstern - Schuld?

Hallo Zusammen,

ich bewohne seit 2,5 Jahren eine Souterrainwohnung.

Während dieser Zeit sind die Silikondichtungen zwischen Fenster (Doppelverglasung) und (unbehandeltem) Holzrahmen von innen verschimmelt.

Dies hat sich im Badezimmer auf ca 1/5 des gesamten Holzrahmen ausgebreitet, bei den anderen Fenstern nur im Silikon bzw. ein Fenster minimal auch am Holz.

Meine Vermieter machen nun mir den Vorwurf, ich habe nicht ordnungsgemäß gelüftet - und ein Unternehmen bestellt, dass mir einen Kostenvoranschlag für die Erneuerung de Silikons und den Austausch des Badezimmerfensters erstellen soll.

WIe habe ich mich hier zu verhalten?

Bzw. wie kann eroiert werden, ob es sich hierbei um meine Schuld oder um einen Baumangel handelt. (Eine Wand ist feucht, da es eine undichte Stelle in meiner Dusche gibt)

Greift in solchen Fällen meine Haftpflicht?

Vielen Dank!!!

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
filetspitze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Silikon zwischen Duschwanne und Fliesen war undicht und wurde erneuert, das ist jedoch nicht alles, ein paar Fliesen ebenfalls im unteren Bereich der Dusche sind gebrochen (schon vor meinem Einzug, aber nicht nachweislich) dieser Schaden soll in den kommenden Wochen behoben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Margot Simecka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein Riesenproblem in Souterain-Wohnungen. Du musst so eine Wohnung anders handhaben wie eine andere Wohnung. Es muss gelüftet und getrocknet werden. Wir haben in unserer vermieteten Wohnung zusätzlich so einen Außenlüfter eingebaut. Schimmel entsteht immer dann, wenn die Feuchtigkeit, die produziert wird nicht abtransportiert werden kann. D. h. wenn nicht gelüftet wird. Wir hatten mal den Fall, dass wir mit Gutachtern und so gegen unseren damaligen Mieter vorgegangen sind. Es endete vor Gericht mit einem Vergleich 3/5 der Mieter und 2/5 wir. Das kostet alles nur Nerven und viel Geld. Sich darüber aufklären zu lassen, wie man richtig lüftet ist tut nicht weh! Wenn man heute jemandem erzählen will, wie man richtig lüftet wird es oft so aufgenommen, als wenn man sagt, he, wasch Dich mal, Du stinkst! Bitte erkundigen Sie sich genau und lüften Sie richtig! Die Dusche kann man auch nach dem Duschen noch mit einem Handtuch trocken reiben. Wichtig ist auch gutes heizen!

-----------------
"M. Sim.-"

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#5
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo,
besorg Dir eine Kamera und jemanden, der Dich beim Fotografieren begleitet.
Dokumentiere erstmal selbst.

Der Holzrahmen ist unbehandelt? Im Bad?
Kann ich nicht so richtig glauben, aber u.a. musst du sowas festhalten.
Sind die anderen Fenster der Wohnung auch unbehandelt?


Baugutachten für 1500.-EU?

Ich glaube der Mensch will uns verarschen, hm?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Margot Simecka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Tipp noch! Wir als Vermieter wurden damals dazu verdonnert, diesen Lüfter einbauen zu lassen, da der Fensterquerschnitt nicht für die Raumgröße angemessen war. Außerdem handelte es sich um ein Fenster, das in einem Kellerschacht mündete. Die kaputten Fließen muss in jedem Fall ver Vermieter ersetzen. Für Ihre nächste Wochnung empfehle ich, alles zu protokollieren bei der Schlüsselübergabe und auch Fotos von bestehenden Mängeln zu machen, die der Vermieter abzeichnet.

-----------------
"M. Sim.-"

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#7
 Von 
Margot Simecka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gutachten sind so teuer. Es handelt sich dabei nicht um irgendeinen, sondern das muss dann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein. Die machen das nicht zum Discountpreis! Ich spreche aus eigener Erfahrung.

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#8
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

das ist schön, wenn Ihr einen Venti eingebaut habt... doch die Dimensionierung/Ausrüstung der Wohnung ist ja nun nicht Sache des Mieters. Richtig?

Dafür zahlt er ja in harter Währung!

Es ist auch nicht Aufgabe des Mieters,
den korrekten Sitz der Fliesen und Abdichtungen im Bad zu prüfen.
Da hätte er ja viel zu tun.
Wüsste wahrscheinlich nicht, wo er anfangen sollte.
Und sollte dann evtl. gleich selbst Baugutachter sein?
Kann aus der Sicht nicht hinkommen!

Schade, dass der TE hier momentan sehr einseitig beraten wird,
von LEUTEN noch, die hier systematisch reelle Fragenbeantworter rausekeln.

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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Fenster von innen nicht gestrichen? Ist das nicht die Sache des Mieters?

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#10
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

hör auf AM STÄNKERN, @aabb
Du machst das Forum unbrauchbar

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

versuch bitte einmal darzulegen, @Eirene113,
weshalb es Aufgabe eines Mieters sein sollte,
irgendwelche vom V. eingebaute Fenster
--egal von innen oder außen--- streichen zu sollen/müssen/können...*gg*
das Forum hat in der Tat auch einen extrem witzigen Charakter...

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#13
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

um den witzigen Charakter zu unterstreichen,
ich wohne momentan unter V.-Conditions.
Wie kann ich den dämlichen Mieter bewegen,
auch mal endlich das ganze Haus zu streichen (!!)
und gleichzeit "Fertige Arbeit im Liegen"
bei vollen Mieteinnahmen in der dumm dreisten Hau-Mit-Hammer-Drauf-Form von @abs-Chefy verlangen!?
Ich glaub... es geht ja wohl langsam durch mit Euch fragwürdigen V.-Eminenzen...hm?


-- Editiert von studi12 am 02.10.2008 02:37:56

-- Editiert von studi12 am 02.10.2008 02:38:38

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

klopf mal Deine Außen-Wände (auch im Bad) ab.
Hohles Geräusch bedeutet, dass hier eine Vorwand eingebaut wurde.
Vorwand vor der Außen-Massiv-Wand, kann sehr oft bedeuten, dass hier ein Schimmelherd lauert.
Das muss nicht sein, soetwas geht auch ohne Vorwand (mit der aber immer etwas fachlich mehr oder weniger korrekt ausgeführt verschleiert werden sollte)

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#15
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

sprich auch Deinen Vermieter auf den Energieausweis an, den er wohl erst anfertigen lassen, Dir dann aber vorlegen muss.
Wenn --einige--Souterrainwohnungen derart kompliziert sind, dann wird den V. mindestens in Zukunft
etwas daran hindern, dieses angeblich so komplizierte Feuchte-Gebilde jetzt und später zu normalen Konditionen zu vermieten.
Berechtigte Frage: Wer will ernsthaft überhöhte Energiekosten für derart problembehaftete Feucht-Biotope bezahlen müssen!?

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#16
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@studi12

Du mit Deinem Energieausweis , der wird nur bei Neuvermietung verlangt. Und sagt eigentlich gar nichts aus.

Des weiteren musst nicht jeden Mieter aufhetzten, Ein Anwalt ist teuer die Gerichtsverhandlung auch.

Sprich bevor man sich auf so was einlässt sollte man sehr sicher sien das man gewinnt.

Und gewisse Anwälte aus Berlin sollte man nicht konsolitieren, meiner Meinung nach.

Und ich bin keine Vermieter und kein Mieter.
Will auch nie mehr Mieter sein.

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#17
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
filetspitze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

---um mal wieder auf den richtigen Weg zu kommen ;-) :


War beim Anwalt und bei der Versicherung,
es gibt 2 Wege:

1. Haftpflichversicherung (Mieter) einschalten
2. Gutachter (kein öffentlich bestellter) kommt
3a. Wenn Schuld des Mieter -> Haftpflicht
3b. Wenn Schuld des VM: Eilantrag am Gericht
zur Bestellung eines öffentlich bestellten
Gutachter (Kosten übernimmt
Rechtschutzvers. d. Auftraggebers)
Ergebnis d. Gutachten:
Schuld des M: Haftplicht des M
Schuld des VM: VM / Versicherung des VM

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#19
 Von 
studi12
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 33x hilfreich)

schön, dass @filetspitze seinen eigenen Weg gefunden hat, da er hier wohl nicht weiterkam

den paranoiden Berlin-und Dresdenköppen muss ich mal am Rande anmerken, wie mir diese beiden Ortschaften am A... vorbeigehen.
Nehmt euch ein Beispiel am TE und anderen produktiven Mitdenkern, die das Hirn noch nicht zugenagelt haben

Vielen Dank, @filetspitze, für Deine Recherche!
Echte Wertarbeit, auf die ich nicht so schnell gekommen wäre
und auch mir weiterhilft

-- Editiert von studi12 am 03.10.2008 00:39:37

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

mh....etwas merkwürdig hier.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass studi12 auch filetspitze ist. Sorry, wenn es nicht stimmt. Es könnte ja sein, dass studi12 uns mit dem Beitrag von filetspitze einen Hinweis dafür geben will, wie man dieses Problem behandeln kann.




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#22
 Von 
filetspitze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Um Euch den weiteren Verlauf auch nicht vorzuenthalten:

Der Gutachter der Versicherung hat die Wohnung inzwischen gesehen und seine Untersuchungen haben ergeben, dass es sich hierbei nicht um einen Fehler des M handelt sondern es in der Wohnung nicht möglich ist ordnungsgemäß zu lüften.
Dies wurde meinem VM auch von der Versicherung mitgeteilt. Jegliche Foderungen die mein VM in dieser Sache nun gegen mich stellen möchte, muss er nicht gegen mich als M, sondern gegen meine Verischerung stellen.

lg

Filetspitze (nicht studi12!!!) ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#24
 Von 
filetspitze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sicherlich habe die Räume Fenster und Türen- es handelt sich um eine Enliegerwohnung zum Teil ins Erdreich gebaut. Geheizt wird nur mit einer Fussbodenheizung. Das sachgerechte Lüften jedoch unter Berücksichtigung der Raumtemperatur funktioniert nicht. Sprich durch die Anordnung der Fenster / Türen und das Fehlen einer "normalen" Heizung kühlt die Wohnung (um auf einen normalen Wert zu kommen) zuweit herunter... Desweiteren wird beim Lüften die Luftzirkulation durch Heizkörper beschleunigt. Diese sind nicht vorhanden und man somit kommt man nicht auf einen normalen Wert. Akuell (ich lüfte gerad seit 2 Stunden!!!, Durchzug) sind es drin 14° und die Luftfeuchtigkeit ist in dieser Zeit von 86% auf 78% gesunken.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
filetspitze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So lautet die Aussage in dem Gutachten, genau.
Das Haus ist erst 9 Jahre alt...

Wie es zu so hohen Werten kommen kann ist mir ein Rätsel.

Ich bewohne die Wohnung lt. Gutachten "nicht unter normalen Verhätlnissen" da ich beruflich viel auf Reisen bin.
I.d.R. bin ich lediglich 3 Tage die Woche hier...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was soll die Fragerei denn noch...? Auch wenn der Mieter nur 1x in der Woche in seiner Wohnung ist darf doch deswegen kein Schimmel entstehen... Wenn das Gutachten den Mieter entlastet hat, dann ist es doch erledigt.

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