Schimmel in Wohnung entdeckt - Mitteilung

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
OliE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in Wohnung entdeckt - Mitteilung

Hallo,

meine Frage dreht sich, wie die Überschrift schon sagt, um das Thema Schimmel in der Wohnung.

Meine Eltern wohnen über 30 Jahre in einer Mietwohnung und wollen voraussichtlich im Februar in eine altengerechte Wohnung ziehen, da sich die Wohnung in der vierten Etage befindet und sie Probleme haben, dort hochzukommen.

Vor kurzem hat sich im Bad ein Teil der Tapete abgelöst und man sieht, dass sich darunter Schimmel befindet. Das Bad verfügt nur über "Lüftungsschlitze", ein Fenster ist dort nicht eingebaut. Die Wand grenzt auch an ein Haus, was dort nachträglich gebaut wurde.

Die Frage ist nun, ob meine Eltern der Hausverwaltung mitteilen sollen, dass sie den Schaden entdeckt haben oder dieses erst beim Auszug ansprechen sollen?

Meine Eltern möchten natürlich, dass alles reibungslos klappt, möchten aber auf der anderen Seite auch nicht, dass die Wand noch vor ihrem Auszug renoviert wird.

Wenn man die Wand berührt, scheint diese trocken zu sein, so dass sie schon vor einiger Zeit feucht geworden sein muss und jetzt getrocknet ist, aber man hat durch die Tapete nichts erkennen können.

Was sollen sie am besten tun?

Vielen Dank.

Gruß,

Oliver




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3226x hilfreich)

Zitat (von OliE):
Vor kurzem hat sich im Bad ein Teil der Tapete abgelöst und man sieht, dass sich darunter Schimmel befindet. Das Bad verfügt nur über "Lüftungsschlitze", ein Fenster ist dort nicht eingebaut. Die Wand grenzt auch an ein Haus, was dort nachträglich gebaut wurde.


Das nennt sich "Kölner Lüftung", ist egal ob da ein Haus danebensteht, die feuchte Luft zieht (oder sollte ziehen) nach oben ab.

Zitat (von OliE):
Die Frage ist nun, ob meine Eltern der Hausverwaltung mitteilen sollen, dass sie den Schaden entdeckt haben oder dieses erst beim Auszug ansprechen sollen?


Mängel meldet man SOFORT!! bei Sichtung! Also spätestens morgen dem VM schriftlich (von mir auch gleichfalls telefonisch) davon in Kenntnis setzen und um behebung des Mangels bitten.

Zitat (von OliE):
Meine Eltern möchten natürlich, dass alles reibungslos klappt, möchten aber auf der anderen Seite auch nicht, dass die Wand noch vor ihrem Auszug renoviert wird.


Es kommt nicht darauf an, was Ihre Eltern möchten.

Zitat (von OliE):
Was sollen sie am besten tun?


Schimmel melden!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41097x hilfreich)

Zitat (von OliE):
Die Frage ist nun, ob meine Eltern der Hausverwaltung mitteilen sollen, dass sie den Schaden entdeckt haben oder dieses erst beim Auszug ansprechen sollen?

Kommt darauf an, wie viel Schadenersatz sie an Vermieter und Nachmieter zahlen möchten.
Dazu kann es nämlich kommen wenn bekannte Mängel erst nach Mietende gemeldete werden.



Zitat (von OliE):
Was sollen sie am besten tun?

Den Vermieter nachweislich über den Mangel informieren.

Wie man sich dann wegen der Beseitigung einigt, muss man dann mal schauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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