Hallo,
meine Frage dreht sich, wie die Überschrift schon sagt, um das Thema Schimmel in der Wohnung.
Meine Eltern wohnen über 30 Jahre in einer Mietwohnung und wollen voraussichtlich im Februar in eine altengerechte Wohnung ziehen, da sich die Wohnung in der vierten Etage befindet und sie Probleme haben, dort hochzukommen.
Vor kurzem hat sich im Bad ein Teil der Tapete abgelöst und man sieht, dass sich darunter Schimmel befindet. Das Bad verfügt nur über "Lüftungsschlitze", ein Fenster ist dort nicht eingebaut. Die Wand grenzt auch an ein Haus, was dort nachträglich gebaut wurde.
Die Frage ist nun, ob meine Eltern der Hausverwaltung mitteilen sollen, dass sie den Schaden entdeckt haben oder dieses erst beim Auszug ansprechen sollen?
Meine Eltern möchten natürlich, dass alles reibungslos klappt, möchten aber auf der anderen Seite auch nicht, dass die Wand noch vor ihrem Auszug renoviert wird.
Wenn man die Wand berührt, scheint diese trocken zu sein, so dass sie schon vor einiger Zeit feucht geworden sein muss und jetzt getrocknet ist, aber man hat durch die Tapete nichts erkennen können.
Was sollen sie am besten tun?
Vielen Dank.
Gruß,
Oliver
Schimmel in Wohnung entdeckt - Mitteilung
23. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 23. September 2018 | 12:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in Wohnung entdeckt - Mitteilung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. September 2018 | 13:07
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatVor kurzem hat sich im Bad ein Teil der Tapete abgelöst und man sieht, dass sich darunter Schimmel befindet. Das Bad verfügt nur über "Lüftungsschlitze", ein Fenster ist dort nicht eingebaut. Die Wand grenzt auch an ein Haus, was dort nachträglich gebaut wurde. :
Das nennt sich "Kölner Lüftung", ist egal ob da ein Haus danebensteht, die feuchte Luft zieht (oder sollte ziehen) nach oben ab.
ZitatDie Frage ist nun, ob meine Eltern der Hausverwaltung mitteilen sollen, dass sie den Schaden entdeckt haben oder dieses erst beim Auszug ansprechen sollen? :
Mängel meldet man SOFORT!! bei Sichtung! Also spätestens morgen dem VM schriftlich (von mir auch gleichfalls telefonisch) davon in Kenntnis setzen und um behebung des Mangels bitten.
ZitatMeine Eltern möchten natürlich, dass alles reibungslos klappt, möchten aber auf der anderen Seite auch nicht, dass die Wand noch vor ihrem Auszug renoviert wird. :
Es kommt nicht darauf an, was Ihre Eltern möchten.
ZitatWas sollen sie am besten tun? :
Schimmel melden!
#2
Antwort vom 23. September 2018 | 14:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119537 Beiträge, 39736x hilfreich)
ZitatDie Frage ist nun, ob meine Eltern der Hausverwaltung mitteilen sollen, dass sie den Schaden entdeckt haben oder dieses erst beim Auszug ansprechen sollen? :
Kommt darauf an, wie viel Schadenersatz sie an Vermieter und Nachmieter zahlen möchten.
Dazu kann es nämlich kommen wenn bekannte Mängel erst nach Mietende gemeldete werden.
ZitatWas sollen sie am besten tun? :
Den Vermieter nachweislich über den Mangel informieren.
Wie man sich dann wegen der Beseitigung einigt, muss man dann mal schauen.
Und jetzt?
Schon
266.851
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
20 Antworten
-
8 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten