Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Wohnung ist in einem Zimmer Schimmel entstanden. Zunächst von mir unbemerkt, da er hinter einem Schrank auftrat. Als ich den Schimmel neben dem Schrank bemerkte hatte, meldete ich alles der Hausverwaltung. Diese Beauftragte eine Spezialfirma sich den Schaden anzusehen und zu begutachten.
Die Firma stellte fest, dass es sich um einen Gebäudeschaden handel muss, da die Tautemperatur in den mit Schimmel befallenen Bereichen, an der Wand unterschritten war.
Die Verwaltung hat diesen Fall ihrer Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung gemeldet. Nun bin ich dazu angehalten eine Auflistung der mir entstanden Kosten zu erstellen.
Der Schimmelbefall ist so großflächig, dass ich seit der Feststellung nicht mehr in der Wohnung wohnte, sondern bei bekannten eingezogen bin.
Mit Hilfe der Verwaltung bin ich nun in eine andere Wohnung gezogen.
Meine Frage lautet nun, welche Kosten kann ich gegenüber der Versicherung geltend machen?
Ich denke bislang an
- den beschädigten Schrank
- den Teppich im betroffenen Zimmer
- Umzugs-Materialien wie Kartons, Pinsel, Farbe usw.
- Umzugstransporter
- Sondersperrmüll ( da ich die alte Wohnung inzwischen geräumt habe)
- Mietkosten + Betriebs + Nebenkosten für die Zeit in der ich die Wohnung nicht nutzen konnte
- Fahrtkosten für die Anfahrt zur Arbeitsstätte
Vielen Dank für Ihre Antworten
Schimmel in der Wohnung durch Gebäudeschaden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ich verstehe jetzt nicht so richtig, was in Ihrem Fall Ihnen das Forum bestätigen soll?
Reichen Sie ganz ehrlich alles ein, was durch den Schadensfall beschädigt wurde und dazu die entstandenen Unkosten und Auslagen.
-----------------
""
und genau das ist mir nicht ganz klar, also gehören auch Ausgaben für die neue Wohnung zu dem Schaden in der alten Wohnung? Z.b. neuer Bodenbelag usw.? Ohne diesen Schaden wäre ich nicht umgezogen und hätte auch keine Ausgaben in einer neuen Wohnung gehabt.
Viele Grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So, wie Sie den Fall geschildert haben, sehe ich eine Schadensersatzforderung in diesem Umfang als gerechtfertigt an.
Vor was haben Sie Angst? Mehr wie ein nein kann doch nicht passieren.
-----------------
""
quote:
Vor was haben Sie Angst? Mehr wie ein nein kann doch nicht passieren.
Na ja, wenn man übertreibt wird nach dem Nein genauer geprüft, oder aufgrund angenommenen Betrugsverdachts alles abgewiesen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten