Schimmel kurz nach Einzug entdeckt

8. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ratsam94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel kurz nach Einzug entdeckt

Hallo,

ab dem 1.3 läuft mein Mietvertrag für eine 2-Zimmer KG Wohnung. Das Haus befindet sich an einem Hang - das heißt, der vordere Bereich der Wohnung, mit Terasse, ist ebenerdig und ab dem Schlafzimmer und Badezimmer geht der Verlauf in die Tiefe. Die Wohnung wurde tapeziert und gestrichen übergeben. Es roch weder feucht noch hatte man das Gefühl, es wurde ein Geruch überdeckt. Schimmelspuren waren nicht zu erkennen. Heute begann ich für eine Wand im Schlafzimmer, die Tapete zu lösen. Dies erwies sich als schwierig, da nicht neu tapeziert wurde, sondern über Jahre immer eine neue Schicht Farbe aufgetragen wurde. Dann stieß man noch auf zwei weitere Tapeten bis die Wand kam und dann der Schock. In der Nähe des Fensters zur Außenwand ein starker Schimmelbefall. Der Befall ist im unteren Bereich an der Fußleiste besonders stark und zieht sich von links nach rechts, an der oberen Ecke zur Außenwand ist ebenfall leichter Schimmel.

Wie sollte ich nun am besten Vorgehen? Ich habe ein schlechtes Gefühl. Kellerwohnung sind leider für Schimmel bekannt, wenn nicht richtig gebaut wurde. Wie die anderen Außenwände aussehen, weiß ich noch gar nicht. Das Bad ist komplett gefliest, aber da dieses an die Schimmelwand vom Schlafzimmer anschließt, wird wohl auch dieses befallen sein.

Ich wollte nun Kontakt zum Verwalter aufnehmen. Am liebsten würde ich mir einen eigenen Gutachter bestellen, aber dafür fehlen die finanziellen Mittel. Definitiv wird man mir keine Schuld unterstellen können, wenn ich erst seit dem 1.3 den Schlüssel habe. Was kann ich vom Vermieter verlangen? Mietminderung? Wann kann und sollte man eine Kündigung in Betracht ziehen? Ich habe es Gottseidank nicht eilig, in die Wohnung zu ziehen und kann noch in der elterlichen Wohnung bleiben. Nur viele Monate umsonst Miete zu bezahlen, wäre mir zu viel.

Ich danke euch!

VG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich frag gar nicht erst, warum sie in eine frisch renovierte Wohnung die Tapeten lösen.

Schimmel ist ein Mangel. Den Mangel sofort schriftlich (Brief) dem Vermieter melden und auffordern den Mangel zu beheben. Zugangs war Nachweis für den Brief nicht vergessen.

Das mit der Kündigung können Sie vergessen. Zumindest zur Zeit. Auch mit Minderung sehe ich hier nicht begründet, lassen Sie den Vermieter erst mal den Mangel beheben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Ratsam94):
Was kann ich vom Vermieter verlangen?
Sofortige, fachmännische Begutachtung und Behebung des Schadens. Natürlich inklusive Kontrolle aller potentiellen Gefahrenstellen in der Wohnung. Nach Behebung des Schimmels wird je nach Mietvertrag auch eine Neurenovierung zur Schadensbeseitigung gehören.

Zitat (von Ratsam94):
Mietminderung?
Die ist mit Sicherheit fällig. Das ist ein versteckter Mangel, da zieht § 536b BGB nicht. Nur würde ich die Mietminderung erstmal noch nicht ausgiebig diskutieren. Priorität hat die Mängelbehebung. Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach, zusätzlich zur telefonischen Kontaktaufnahme einen nachweisen Brief mit der Mängelmeldung und der Aufforderung zur unverzüglichen Behebung zu schreiben. In dem Brief kann man einen Satz hineinschreiben, dass man sich die Mietminderung auch rückwirkend vorbehält.

Hintergrund wäre, dass aktuell nur schwer abzuschätzen ist, wie groß die Beeinträchtigung durch den Mangel sein werden. Daher ist die Höhe eine Mietminderung nicht abschätzbar. Eine Mietminderung kann aber auch rückwirkend vorgenommen werden, wenn dann die Beeinträchtigung abschätzbar ist.

Aus diesem Grund solltest du übrigens auch genau dokumentieren, was du wann in der Sache gemacht hast und wann welche Dinge vom Vermieter in der Wohnung durchgeführt wurden. Daraus wird sich nachher vermutlich die Höhe der Mietminderung ergeben.

Zitat (von Ratsam94):
Wann kann und sollte man eine Kündigung in Betracht ziehen?
Das kommt auf den Schimmel und den Aufwand zur Beseitigung an. Wenn der Aufwand groß sein wird, dann würde ich mit dem Vermieter versuchen, das Mietverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Dann hat der Vermieter freie Hand, kann in Ruhe sanieren und sich danach einen neuen Mieter suchen.

Alternativ wäre eine Unbewohnbarkeit durch den Schimmel meiner Meinung nach Grund zu einer fristlosen Kündigung. Wann die vorliegt, ist für einen Laien vermutlich nur schwer einschätzbar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Dürfte man bitte mal ein paar Fotos von den Schimmelstellen sehen?
Der Schock ist stets sehr subjektiv...

Zitat (von Ratsam94):
In der Nähe des Fensters zur Außenwand ein starker Schimmelbefall.


Mit den üblichen Bilderdiensten im Netz kann man hier Fotos hochladen.

Trotzdem den Vermieter nachweislich mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern.

Wolltest du neu renovieren/tapezieren, obwohl alles neu gestrichen ist?
Weißt du, ob der Vormieter oder der Vermieter frisch gestrichen hat, bevor du eingezogen bist?

Gibt es im Mietvertrag einen Kündigungsverzicht/Ausschluss fürs erste Jahr oder mehr?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ratsam94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dürfte man bitte mal ein paar Fotos von den Schimmelstellen sehen?


Hier der Link für die Bilder: url=https://abload.de/image.php?img=20200309_165910wmjx7.jpg][/url]

Zitat (von Anami):
Wolltest du neu renovieren/tapezieren, obwohl alles neu gestrichen ist?
Weißt du, ob der Vormieter oder der Vermieter frisch gestrichen hat, bevor du eingezogen bist?


Ich habe lediglich eine Wand im Schlafzimmer und im Wohnzimmer von der Tapete befreit, da ich eine Mustertapete anbringen wollte. Ob der Verwalter sich selbst um das Streichen gekümmert hat oder der Vormieter kann ich nicht sicher sagen. Er meinte nur: wir haben tapeziert. Was so auch nicht stimmt, weil nur gestrichen wurde.

Außerdem weiß ich von einem Nachbarn, der ebenfalls im KG wohnt, dass seine Wohnung ebenfalls von Schimmel befallen ist. Er musste für den Schaden selbst aufkommen und muss auch bei Auszug noch einmal den Schimmel entfernen lassen. Das Verhältnis zum Vermieter wurde als schlecht beschrieben. Ebenfalls teilte mir der Nachbar mit, dass bereits mein Vormieter mit Schimmel zu tun hatte und der Verwalter/Vermieter darüber Bescheid wussten.
Zitat (von Anami):
Gibt es im Mietvertrag einen Kündigungsverzicht/Ausschluss fürs erste Jahr oder mehr?


Nein, der Vertrag läuft zunächste für 3 Jahre und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Es handelt sich um keine Mindestmietdauer. Bei Kündigung wird auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ratsam94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr hilfreiche und schnelle Antwort. Der Verwalter möchte sich den Schaden nicht selbst ansehen (vermutlich, da ja eh vom Vormieter bekannt, aber mir verschwiegen) und schickt eine Malerfirma. Freitag ist der Termin. Ich bin gespannt auf deren Einschätzung. Zeugen hatte ich immer dabei. Vielleicht hilft das.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ratsam94
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei meiner Anzeige sind die Bilder leider sehr klein. Vielleicht hilft dieser Link: https://abload.de/image.php?img=20200309_165910wmjx7.jpg
https://abload.de/image.php?img=20200309_165956c7kxh.jpg
https://abload.de/image.php?img=20200309_1659260jk8u.jpg
https://abload.de/image.php?img=20200309_165922a1kzw.jpg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Also ich sehe da kaum Schimmelbefall.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Gottseidank sehen Sie das auch so beziehungsweise sehen Sie das auch nicht. Ich war schon in der Befürchtung, ich bräuchte mal wieder eine neue Brille. Bitte wo ist der Schimmel?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Ratsam94):
und schickt eine Malerfirma. Freitag ist der Termin.
Das darf der Vermieter so machen. Das ging ja schnell. Hast du dem Vermieter so wie hier vorgeschlagen, geschrieben und entspr. verlangt?
Sorry, trotz der riesigen Datenvolumen-Fotos kann ich keinen starken Schimmelbefall entdecken. Ist dir bewusst, dass du ca. 100 MB losgeschickt hast?
Zitat (von Anami):
Der Schock ist stets sehr subjektiv...
Ich soll ja nicht hellsehen... aber oft genug wirds dann eben doch hell.

Zitat (von Ratsam94):
In der Nähe des Fensters zur Außenwand ein starker Schimmelbefall.
Ist der hellgraue Putzstreifen oberhalb der Fuboleiste gemeint?
Bitte lass am Freitag den Maler den Schaden ansehen. Dann gehts weiter.

hier mal zum Vergleich, wie starker Schimmelbefall aussehen kann.
https://www.schimmel-entfernen-hilfe.de/schimmel-an-der-wand/

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