Schimmel nach UeP - Auszug

5. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
McBuzzzy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel nach UeP - Auszug

Hallo,

ich habe sehr viele Themen im Internet gefunden die sehr ähnlich sind aber nicht identisch. Daher bin ich noch immer unsicher. Hier die Fakten:

Auszug zum 31.101.15 Übergabeprotokoll hat nur den Eintrag - ein Schlüssel fehlt - sonst kein Mängel. Unterschrieben vom Vermieter, Mieter und je ein Zeuge. Beim Auszug haben wir alles neu gestrichen, wie vom Vermieter gewünscht. Die neuen Mieter haben nun die frisch gestrichenen Tapeten entfernt und darunter Schimmel an einer Aussenwand entdeckt. Der Vermieter hat uns gestern (04.02.15) darüber informiert. Er hat uns auch auf den Aufwand hingewiesen, den er bereits zur Beseitigung hatte und dieser sei noch nicht abgeschlossen. Damit meint er "das wird teuer", ich kenne seine Art bereits.

Nun die Frage:

Gilt das als "verdeckter Mangel" den man zum Zeitpunkt des Übergabeprotokolls nicht erkennen konnte und uns somit auch nach dem Übergabeprotokoll noch angelastet werden kann? Wir haben vor dem Übergabeprotokoll gestrichen, der Vermieter konnte also eventuellen Schimmel nicht sehen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gilt das als "verdeckter Mangel" <hr size=1 noshade>

Noch verdeckter als unter einer frisch gestrichenen Tapete geht wohl kaum ...



Da der Vermieter aber anscheinend den Mangel beseitigt ohne euch die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben und vermutlich auch weder bezüglich der Ursachenfeststellung noch des Ausmaßes eine Beweissicherung betrieben hat, dürften sämtliche Forderungen seinerseits nicht durchsetzbar sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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