Schimmel nach Übergabeprotokoll

31. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Wacken2015
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel nach Übergabeprotokoll

Habe eine Mietwohnung unrenoviert übernommen, da ich im Gegenzug die Küche bekommen habe. Jetzt habe ich direkt nach der Übergabe Schimmel im Bad und im Arbeitszimmer entdeckt. Leider wurde dies nicht in das Übernahmeprotokoll, welches mit dem Vormieter, also nicht Vermieter gemacht wurde, eingetragen. . Wie soll ich nun jetzt vorgehen? Kann ich das Protokoll anfechten und wer beseitigt jetzt den Schimmel?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Wacken2015):
Leider wurde dies nicht in das Übernahmeprotokoll, welches mit dem Vormieter, also nicht Vermieter gemacht wurde, eingetragen.
Keiner hat den Schimmelbefall gesehen?
Zitat (von Wacken2015):
Kann ich das Protokoll anfechten
Ja, möglich ist das. Aber was bringts, wenn dem Vormieter nichts von Schimmel bekannt war?
Zitat (von Wacken2015):
wer beseitigt jetzt den Schimmel?
Kommt drauf an, eventuell du im Rahmen der Renovierung der Wohnung.

Hast du mal ein Foto von den befallenen Stellen?
Fotos kann man mit den üblichen Bilderdiensten im Netz hierher verlinken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Wacken2015):
Kann ich das Protokoll anfechten

Ja, kann man.



Zitat (von Wacken2015):
wer beseitigt jetzt den Schimmel?

Das ist die Aufgabe des Vermieters, es ist sein Eigentum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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