Liebes Forum!
Ein durch fehlerhafte Installation verursachter Wasserschaden mit anschließendem Schimmel hat mein Schlafzimmer unbewohnbar gemacht und eine heftige allergische Reaktion ausgelöst. Eine telefonische Anzeige des Schadens beim Hausverwalter hatte bisher keinen Erfolg.
Welche Möglichkeiten habe ich, dem Vermieter Druck zu machen? Mietminderung, Sonderkündigungsrecht, Schadenersatz?
Danke für ein paar gute Tipps und Hinweise!
-- Editiert von seraquael am 30.04.2008 23:21:24
Schimmel nach Wasserschaden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn die Schäden so erheblich sind, ab zum Anwalt! Mit einem Telefongespräch kann und sollte man hier nichts ausrichten!
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Wir hatten dieses Problem auch mal. Zwar nicht ganz so arg, aber trotzdem. Eine Drohung mit Anwalt, Mietminderung und Prozess, hat Abhilfe geschaffen.
Haben uns dann eigenes Haus gekauft und jetzt noch mehr Ärger
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Ein durch fehlerhafte Installation
Was war das und wer ist dafür verantwortlich ?
Die Installation wurde von einem Klempner durchgeführt, der vom Hausverwalter beauftragt wurde. Das Überlaufventil wurde ausgetauscht, allerdings fehlerhaft eingebaut.
Schriftlich die HV auffordern, sich darum zu kümmern. Mit Fristsetzung. Wenn sie danach immer noch nicht reagiert, Gesundheitsamt kommen lassen. Sollte das Zimmer tatsächlich unbewohnbar sein und die Gesundheit gefährden, ab zum Anwalt. Es wäre dann mindestens eine Mietminderung drin.
Das Überlaufventil wurde ausgetauscht, allerdings fehlerhaft eingebaut.
Aber inzwischen doch hoffentlich wieder repariert, oder ?
--- editiert vom Admin
Welche Möglichkeiten habe ich, ... Sonderkündigungsrecht
Solche Fragen irritieren mich irgendwie immer.
Schon klar, Morthy
Ein Sonderkündigungsrecht besteht (vielleicht) erst dann, wenn der VM nicht reagiert und den Schaden nicht beheben lässt. Da aber nicht die komplette Wohnung unbewohnbar zu sein scheint, sondern nur ein Zimmer, sehe ich da erstmal kein Sonderkündigungsrecht. Eher würde eine Mietminderung durchgehen, bis der Mangel behoben ist.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht (vielleicht) erst dann, wenn der VM nicht reagiert und den Schaden nicht beheben lässt.
Selbst dann nicht.
Wenn der Schimmel die Gesundheit angreift und nichts getan wird, dann ist eine fristlose Kündigung durchaus drin. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der VM daran Interesse hat, sein Eigentum verschimmeln zu lassen
Wenn der Schimmel die Gesundheit angreift und nichts getan wird, dann ist eine fristlose Kündigung durchaus drin.
Nur, wenn der Schimmel auf den Vermieter 'zurückzuführen' ist.
Nach der bisherigen Schilderung haben wir es hier aber nicht mit einem Baumangel zu tun.
Solange der Mangel nicht auf den Mieter zurück zu führen ist kann es dem Mieter egal sein, ob es sich um einen Baumangel handelt. Der VM hat den Mangel zu beheben. Tut er dies nicht, mit der Konsequenz, dass der Wohnraum unbewohnbar wird und die Gesundheit gefährdet, ist das eine Fahrlässigkeit, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Wie wäre es mit der Idee, dass Du es dem Schimmel in deinem Schlafzimmer so richtig ungemütlich machst?
Also, der Schimmel liebt eine Luftfeuchtigkeit von über 65%, und bevorzugt die kälteste Stelle im jeweiligen Zimmer.
Wenn Du dir jetzt ein Hygrometer zulegst (oder an irgendeinem Wetterdings ist sowas dran) und zusiehst, dass du durch oft/mehrmals täglich Lüften mit offenem Fenster (selbst bei Regen) und evtl. etwas mehr Heizen die Luftfeuchtigkeit unter 65% senkst, dann ist das Wasser von dem Wasserschaden sicher bald aus deinem Schlafzimmer draußen und Du kannst es wieder wie vorher nutzen.
Viele Grüße
Lise
'Wie wäre es mit der Idee, dass Du es dem Schimmel in deinem Schlafzimmer so richtig ungemütlich machst?'
Die Idee ist gut, die vorgeschlagene Maßnahme planker Unsinn.
Durch Lüften einen ordentlichen Wasserschaden zu entfernen... funktioniert nicht mal im Ansatz.
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"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"
Welchen Vorschlag hast Du denn?
Die Chemie-Keule mit wiederkomm-Garantie, da die Ursache nicht behoben ist?
Viele Grüße
Lise
Durch Lüften einen ordentlichen Wasserschaden zu entfernen
Wie denn sonst ?
Zusätzliches Heizen und Luftentfeuchter beschleunigen die Sache noch.
Es ist, wie schon mal erwähnt, kein
Baumangel.
Vergleichbar eher einem umgekippten Eimer Wasser.
Ich denke, die Feuchtigkeit müsste erstmal raus, und das geht in der Regel am besten mit Trockengeräte. Die kann man im Baumarkt mieten, oder die Firma, die sich um den Schaden kümmert, stellt sie. Die fressen Strom. Schimmel entfernen, eventuell neu tapezieren bzw. streichen. Das alles kostet Geld, und wenn der Mieter nicht die Schuld an dem Schaden hat, dann muss dies der VM übernehmen.
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