Schimmel nach Wasserschaden

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
seraquael
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Schimmel nach Wasserschaden

Liebes Forum!

Ein durch fehlerhafte Installation verursachter Wasserschaden mit anschließendem Schimmel hat mein Schlafzimmer unbewohnbar gemacht und eine heftige allergische Reaktion ausgelöst. Eine telefonische Anzeige des Schadens beim Hausverwalter hatte bisher keinen Erfolg.

Welche Möglichkeiten habe ich, dem Vermieter Druck zu machen? Mietminderung, Sonderkündigungsrecht, Schadenersatz?

Danke für ein paar gute Tipps und Hinweise!


-- Editiert von seraquael am 30.04.2008 23:21:24

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn die Schäden so erheblich sind, ab zum Anwalt! Mit einem Telefongespräch kann und sollte man hier nichts ausrichten!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Bumer2007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten dieses Problem auch mal. Zwar nicht ganz so arg, aber trotzdem. Eine Drohung mit Anwalt, Mietminderung und Prozess, hat Abhilfe geschaffen.
Haben uns dann eigenes Haus gekauft und jetzt noch mehr Ärger

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ein durch fehlerhafte Installation

Was war das und wer ist dafür verantwortlich ?

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#4
 Von 
seraquael
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Installation wurde von einem Klempner durchgeführt, der vom Hausverwalter beauftragt wurde. Das Überlaufventil wurde ausgetauscht, allerdings fehlerhaft eingebaut.

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Schriftlich die HV auffordern, sich darum zu kümmern. Mit Fristsetzung. Wenn sie danach immer noch nicht reagiert, Gesundheitsamt kommen lassen. Sollte das Zimmer tatsächlich unbewohnbar sein und die Gesundheit gefährden, ab zum Anwalt. Es wäre dann mindestens eine Mietminderung drin.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das Überlaufventil wurde ausgetauscht, allerdings fehlerhaft eingebaut.

Aber inzwischen doch hoffentlich wieder repariert, oder ?

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Welche Möglichkeiten habe ich, ... Sonderkündigungsrecht

Solche Fragen irritieren mich irgendwie immer.

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Schon klar, Morthy ;)

Ein Sonderkündigungsrecht besteht (vielleicht) erst dann, wenn der VM nicht reagiert und den Schaden nicht beheben lässt. Da aber nicht die komplette Wohnung unbewohnbar zu sein scheint, sondern nur ein Zimmer, sehe ich da erstmal kein Sonderkündigungsrecht. Eher würde eine Mietminderung durchgehen, bis der Mangel behoben ist.

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ein Sonderkündigungsrecht besteht (vielleicht) erst dann, wenn der VM nicht reagiert und den Schaden nicht beheben lässt.

Selbst dann nicht.

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#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn der Schimmel die Gesundheit angreift und nichts getan wird, dann ist eine fristlose Kündigung durchaus drin. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der VM daran Interesse hat, sein Eigentum verschimmeln zu lassen ;)

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn der Schimmel die Gesundheit angreift und nichts getan wird, dann ist eine fristlose Kündigung durchaus drin.

Nur, wenn der Schimmel auf den Vermieter 'zurückzuführen' ist.
Nach der bisherigen Schilderung haben wir es hier aber nicht mit einem Baumangel zu tun.

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#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Solange der Mangel nicht auf den Mieter zurück zu führen ist kann es dem Mieter egal sein, ob es sich um einen Baumangel handelt. Der VM hat den Mangel zu beheben. Tut er dies nicht, mit der Konsequenz, dass der Wohnraum unbewohnbar wird und die Gesundheit gefährdet, ist das eine Fahrlässigkeit, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

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#14
 Von 
1Lise
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wäre es mit der Idee, dass Du es dem Schimmel in deinem Schlafzimmer so richtig ungemütlich machst?

Also, der Schimmel liebt eine Luftfeuchtigkeit von über 65%, und bevorzugt die kälteste Stelle im jeweiligen Zimmer.

Wenn Du dir jetzt ein Hygrometer zulegst (oder an irgendeinem Wetterdings ist sowas dran) und zusiehst, dass du durch oft/mehrmals täglich Lüften mit offenem Fenster (selbst bei Regen) und evtl. etwas mehr Heizen die Luftfeuchtigkeit unter 65% senkst, dann ist das Wasser von dem Wasserschaden sicher bald aus deinem Schlafzimmer draußen und Du kannst es wieder wie vorher nutzen.

Viele Grüße

Lise

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#15
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Wie wäre es mit der Idee, dass Du es dem Schimmel in deinem Schlafzimmer so richtig ungemütlich machst?'
Die Idee ist gut, die vorgeschlagene Maßnahme planker Unsinn.

Durch Lüften einen ordentlichen Wasserschaden zu entfernen... funktioniert nicht mal im Ansatz.

-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#16
 Von 
1Lise
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Welchen Vorschlag hast Du denn?

Die Chemie-Keule mit wiederkomm-Garantie, da die Ursache nicht behoben ist?

Viele Grüße

Lise

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Durch Lüften einen ordentlichen Wasserschaden zu entfernen

Wie denn sonst ?

Zusätzliches Heizen und Luftentfeuchter beschleunigen die Sache noch.

Es ist, wie schon mal erwähnt, kein Baumangel.
Vergleichbar eher einem umgekippten Eimer Wasser.

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#18
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich denke, die Feuchtigkeit müsste erstmal raus, und das geht in der Regel am besten mit Trockengeräte. Die kann man im Baumarkt mieten, oder die Firma, die sich um den Schaden kümmert, stellt sie. Die fressen Strom. Schimmel entfernen, eventuell neu tapezieren bzw. streichen. Das alles kostet Geld, und wenn der Mieter nicht die Schuld an dem Schaden hat, dann muss dies der VM übernehmen.

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