Schimmel soll trotz flächendeckenden Problemen im Haus durch uns begründet sein

11. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
Rechtshilfe123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel soll trotz flächendeckenden Problemen im Haus durch uns begründet sein

Hallo zusammen, unsere Situation gestaltet sich folgendermaßen:

- Einzug im Januar 2024 in ein Mehrfamilienhaus (DG, Bj. 70er-Jahre, prinzipiell mit Klinker, aber oben mit Waschbeton), kleiner Schimmelbefall war zur Besichtigung bekannt und wurde kurz nach Einzug durch einen Maler (oberflächlich) entfernt. Die Vormieter, mit welchen wir in Kontakt stehen, hatte wiederkehrend Probleme mit Schimmel.
- Sommer 2024: in einem innenliegenden Flur kehrt eine kleine Schimmelstelle zurück. Diese haben wir beim Vermieter gemeldet, aufgrund der Größe jedoch nicht mit Nachdruck eine Beseitigung gefordert.
- Winter 2024 / 2025: die Schimmel bzw. Feuchtigkeitsflecken kehren in nahezu allen Räumen, immer oben, insb. in Ecken und Kanten, zurück. In einem innenliegenden Bad ist die Decke feucht und bröckelt ab.

Seit Anfang Januar 2025 weisen wir die Mietverwaltung - mit Hinweis auf die Schwangerschaft meiner Frau - wiederholt (und mit Bildern) auf eine Beseitigung hin und haben ab April 2025 die Miete um 10% gemindert. Seit der ersten Meldung ist - bis auf zwei Dachdeckerbesuche - nichts passiert. Gegenüber uns haben die Dachdecker von einem thermischen Problem gesprochen. Nun, rund 6-7 Wochen seit dem letzten Besuch der Dachdecker, wird uns vorgeworfen, wir seien aufgrund von falschem Lüftungsverhalten schuld und müssten für die Beseitigung der Schäden selbst aufkommen.. Als Beweis dient vermieterseitig lediglich zwei Fotos, welche zeigen, dass eines der Küchenfenster sowie ein weiteres Fenster nur weit zu öffnen sind, nachdem bspw. ein paar kleine Blumentöpfe umgestellt werden müssen.

Wir sehen diese Beschuldigung absolut nicht ein, da wir regelmäßig lüften und laut der Nachbarn bereits seit Jahren ein Schimmelproblem in unserer Wohnung besteht (wodurch die Mieter in rund zehn Jahren bereits fünf Mal gewechselt haben) und zudem nahezu alle Wohnungen im Gebäude - mehr oder minder - von Schimmelproblemen betroffen sind.

Wir haben zwar glücklicherweise bereits per August eine neue Bleibe gefunden, befürchten nun jedoch, dass a) unsere Kaution einbehalten wird und b) die Vermieterseite nach Auszug von uns verlangen könnte, für die Beseitigung der Schäden aufzukommen. Wie sollten wir vorgehen (auch in Bezug auf eine Rückantwort an die Verwaltung)?

Nebenfrage: wir sind zwar solvent, haben aber keine Rechtsschutzversicherung. Können wir diese noch abschließen bzw. noch in einen Mieterbund eintreten, wenn die Schimmelproblematik sowie die Aussage der Vermieterseite zur Schuld zwar schon bekannt sind, aber nicht klar ist, ob ein Einbehalt der Kaution erfolgen wird?

Besten Dank!




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19943 Beiträge, 7233x hilfreich)

Zitat (von Rechtshilfe123123):
wird uns vorgeworfen, wir seien aufgrund von falschem Lüftungsverhalten schuld

Das ist doch das übliche Spiel. Dagegen hilft am Ende nur, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursachen klärt. Oft genug am Ende: Baumangel. Ein Sachverständiger kostet freilich.
Es gibt Rechtschutzpolicen auch rückwirkend - da müsst ihr euch schlau machen.
Mieterschutz ebenso.

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#2
 Von 
Rechtshilfe123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zügige Antwort. Fraglich wäre beim Sachverständigen natürlich auch, ob wir proaktiv einige Hundert Euro für die Prüfung zahlen solange wir noch in der Wohnung ansässig sind oder dies erst einfordern, sofern es - nach Auszug - zu einer Rückforderung kommen sollte.

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2019 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Rechtshilfe123123):
Fraglich wäre beim Sachverständigen natürlich auch, ob wir proaktiv einige Hundert Euro für die Prüfung zahlen solange wir noch in der Wohnung ansässig sind oder dies erst einfordern, sofern es - nach Auszug - zu einer Rückforderung kommen sollte.


Ich würde abwarten.

Sofern die Kaution ausgezahlt und keine weiteren finanziellen Ansprüche an euch gestellt werden, könnt ihr euch den Sachverständigen sparen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9593 Beiträge, 2032x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich würde abwarten.


ich auch. Eventuell für schmales Geld noch Luftfeuchtigkeitsmesser aufstellen. Mit denen kann man dann auch protokollieren wie es vor und nach dem Lüften aussieht mit der Luftfeuchtigkeit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Rechtshilfe123123):
Wir haben zwar glücklicherweise bereits per August eine neue Bleibe gefunden, befürchten nun jedoch, dass a) unsere Kaution einbehalten wird und b) die Vermieterseite nach Auszug von uns verlangen könnte, für die Beseitigung der Schäden aufzukommen. Wie sollten wir vorgehen (auch in Bezug auf eine Rückantwort an die Verwaltung)?


1. Fristgerecht kündigen.

2. Wohnung übergeben.

3. Wenn das ohne Palaver über die Bühne ist bezgl. der Kaution 6 Monate die Füße still halten und dann zur Zahlung auffordern.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39163 Beiträge, 6438x hilfreich)

Zitat (von Rechtshilfe123123):
Wir haben zwar glücklicherweise bereits per August...
Gut. Das mit dem Einbehalt der Kaution ist zu befürchten. Und was steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen?

Zitat (von Rechtshilfe123123):
Wie sollten wir vorgehen (auch in Bezug auf eine Rückantwort an die Verwaltung)?
Wozu wollt ihr eine Rückantwort schreiben? Die Kündigung dürfte genügen. Mehr ist mE vorerst nicht nötig.
Bei der Schlüssel/-Wohnungsübergabe wird die HV im Protokoll vermerken, was sie feststellt. Daraus ergibt sich weiteres.
Vor dem 1.Quartal 26 wird man wahrscheinlich nicht merken, ob die Kaution zurückgezahlt wird.
Zitat (von Rechtshilfe123123):
Als Beweis dient vermieterseitig
Das verstehe ich nicht. WAS sollen die Fotos beweisen?


Zitat (von blaubär+):
Oft genug am Ende: Baumangel.
Leider meistens ebenso oft... Falsches Lüftungsverhalten der Mieter. :sad:


-- Editiert von User am 11. Mai 2025 15:18

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Rechtshilfe123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Mithilfe!

Bzgl. des Sachverständigen: ich habe in meiner Recherche - noch nicht durch einen Anwalt bestätigt - auch herausgefunden, dass die Bringschuld erstmal bei der Vermieterseite liegt, indem durch einen unabhängigen Sachgutachter ausgeschlossen wird, dass das Problem bauseitig begründet ist. Da nicht nur unsere Vormieter, sondern auch andere Nachbarn Probleme mit Schimmel haben, stehen unsere Chancen hier sicherlich gut (tatsächlich wurde kurz nach unserem Einzug der vorherige Schimmel durch einen Maler beseitigt, vorher-nachher-Fotos liegen vor) . Die Fotos der Vermieterseite von unserem Fenster dienen sicherlich nur als vorgeschobene Begründung, vermutlich in der Hoffnung dass wir a) ausziehen oder b) scheuen einen Anwalt zu beauftragen.

Schönheitsreparaturen sind per Mietvertrag durch den Mieter zu tragen. Die vorliegende Feuchtigkeitsproblematik (Stichwort: "herunterfallende Decke" im innenliegenden Badezimmer) geht meines Erachtens darüber deutlich hinaus.

Wir wollen auf die Mail antworten um zu vermeiden, dass eine Nicht-Antwort als Zugeständnis angesehen wird oder Ähnliches. Abgesehen davon werden wir, wie hier angeraten, vermutlich erstmal abwarten ob eine Rückzahlung erfolgt und - wenn nötig - dann einen Anwalt einschalten.

Viele Grüße und besten Dank!

-- Editiert von User am 13. Mai 2025 11:09

-- Editiert von User am 13. Mai 2025 11:10

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Rechtshilfe123123):
Wir wollen auf die Mail antworten um zu vermeiden, dass eine Nicht-Antwort als Zugeständnis angesehen wird oder Ähnliches.


Rate ich dringend !!!!! von ab !

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtshilfe123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Rate ich dringend !!!!! von ab !


Danke für die fixe Antwort. Warum raten Sie davon ab?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(371 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Rechtshilfe123123):
Warum raten Sie davon ab?


Weil es nichts bringt, außer dass Ihr Euch irgendwo noch in etwas reinreitet.

Wie Du schon festgestellt hast, muss der Vermieter nachweisen, dass kein Baumangel vorliegt, was vermutlich nicht möglich ist. Daher schließe ich mich an:

Kündigen, umziehen und nach 6 Monaten die Kaution einfordern.....

Signatur:

Blockiert User: Anami

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39163 Beiträge, 6438x hilfreich)

Zitat (von Rechtshilfe123123):
dass die Bringschuld
Was wollt ihr jetzt damit?
Der Vermieter behauptet, die Schimmelflecken seien durch euer (falsches) Lüftungsverhalten entstanden.
Er behauptet weiterhin, ihr würdet für die Beseitigung selbst aufkommen müssen.
Ihr behauptet, es lägen Baumängel vor...und habt die Miete gemindert.
Es gibt jetzt weder Pflicht noch Schuld für ein SV-Gutachten, für niemanden.
Was bei Nachbarn und Vormieter und sowieso in diesem Haus ist, ist irrelevant.

Zitat (von Rechtshilfe123123):
Wir wollen auf die Mail antworten
Davon rate ich auch ab. Möglichst keine falsche Verteidigung. Warum?---Weil ihr kündigen werdet, und mehr als die Kündigung muss der Vermieter nicht erhalten.
Zitat (von Rechtshilfe123123):
vermutlich erstmal abwarten ob eine Rückzahlung erfolgt
Meinst du nicht, dass der Vermieter schon zur Wohnungsübergabe die Schönheitsreparaturen bzw. die Schimmelflecken zum Thema macht? Wann soll denn die Kaution zurückgezahlt werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Rechtshilfe123123):
Danke für die fixe Antwort. Warum raten Sie davon ab?


Zitat (von neuhierangemeldet):
Weil es nichts bringt, außer dass Ihr Euch irgendwo noch in etwas reinreitet.


Zitat (von neuhierangemeldet):
Kündigen, umziehen und nach 6 Monaten die Kaution einfordern.....

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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