Schimmel und Mietminderung, Nicht anerkannt

1. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
quidde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel und Mietminderung, Nicht anerkannt


Einen guten Tag: Ich versuche es in zeitlicher Abfolge, als Stichpunktliste. Vielleicht könnt ihr helfen.

Folgender Sachverhalt:
- Schimmel in Wohnung an Außenwänden seit Winter 2014/15
- Schlecht bis nicht funktionierende Heizung im Schlafzimmer (Schimmel Außenwände), teilweise nichtfunktionieren der Heizung im Wohnzimmer (weniger Schimmel)
- Beschwerde zur Heizung bereits Winter 13/14, per Mail / nachweisbar

Maßnahme:
- Hausverwaltung über Heizprobleme informiert Winter 13/14 und Winter 14/15:
Hausverwaltung schickt Klempner, dieser hat keine großen Ideen für die Heizung, sagt das Heizung völlig ungenügend positioniert ist (im Türbereich, gegenüber der Außenwand, keine Heizung am Fenster, bzw. Außenwand)
- Hausverwaltung über Schimmel informiert:
Hausverwaltung schickt irgendwann einen Gutachter, der hat etwas vermessen hat, Protokoll geschrieben etc., danach 6 Monate immer wieder gefragt per Mail oder Telefon wie es weitergeht

Reaktion:
- 20% Mietminderung nachdem Frist von 1 Monate zur Behebung bzw. Prüfung und Frist von einem weiteren Monat gegeben wurde - dann rückwirkend gemindert, per Mail darüber informiert
- Immer wieder erinnert per Telefon
- zwischenzeitlich auch Besitzer in die Wohnung gelassen zur Begutachtung

Gegenreaktion:

- praktisch nichts bis vor kurzem, Dort wurde alles inkl. Mietminderung als unbegründet bezeichnet, da aufgrund des Gutachtens von Januar und einer angeblichen Maueröffnung mit 56cm Mauerwerk (was auch immer das aussagt, definitiv nicht an der Wand, da ist die Tür nur 30cm breit - wo die 56cm sein sollen, erschließt sich mir nicht, Wohnung liegt im 2. OG und es wurde angeblich von außen das Mauerwerk geöffnet, in der Wohnung war niemand, dazu wäre also ein Gerüst nötig, andere Bewohner wissen von nichts) klar ist, dass es an Heizen und Lüften meinerseits liegt
- Mietminderung soll überwiesen werden bis Frist X , Mahngebühr von 5€ (obwohl vorher noch keine Mahnung bekommen, bis dahin wurde die Mietminderung ja nicht angefochten)


Mieter Reaktion:

- widersprochen, wegen genannten Gründen (3 x Heizungsprobleme angezeigt, mündliche Aussagen von Klempner und Gutachter zur mangelnden Heizung, Heizprobleme aller Hausbewohner etc.)
- zusätzlich angeführter Punkt: In exakt gleicher Wohnung darunter wurde wegen anfangendem Schimmel und feuchten Wänden bereits nachgedämmt, diese haben Temperaturprotokoll geführt, das kam kaum über 17°C, bei meiner Beschwerde herrschten in meinem Schlafzimmer 14°C
- nicht angeführt: Wohnung darüber wurde verkauft - ist momentan unbewohnt, ausgekühlt
- Herausgabe der Gutachten gefordert, bzw. gefragt Wann / Wo / Wie Maueröffnung vorgenommen

erneute Gegenreaktion Hausverwaltung:

- "Wir haben Recht" - Erhöhung der Mahngebühren um weitere 5€ obwohl Frist X noch nicht abgelaufen
- keine Gutachten beigefügt

Was kann man tun? Was liegt hier vor? Drohgebärden ohne Substanz? Wie wäre die Vorgehensweise? Den Mahngebühren auch widersprechen? Momentan liegen die Mietschulden durch Minderung bei mehr als einer Kaltmiete aber weniger als eine Warmmiete.



-- Editier von quidde am 01.07.2015 13:30

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Wie immer sollte man dann, wenn die Mietminderung sich in den Bereich bewegt, in dem eine fristlose Kündigung möglich wird, alles anwaltlich absichern lassen.

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