Schimmel und kaputte Rollos und Fenster

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
FrauSch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Schimmel und kaputte Rollos und Fenster

Liebe Forengemeinde,

Ich habe ein zwei Fragen an Euch. Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Wir ziehen nach 9 Jahren aus unserer Wohnung aus.
Bevor wir einzigen wurde die Wohnung angeblich saniert, die Asbest Platten wurden entfernt und die Tapete abgemacht. Die malermeister haben drüber geputzt. Allerdings mehr schlecht als recht. Es steckten noch Nägel in der Wand die einfach eingeputzt bzw. drum rum geputzt wurde. Leider weiß ich nicht, was vorher unter dem Putz war.


auf 1er seite der Wohnung 2 Fenster in 2 Räumen hat sich Schimmel gebildet. Dadurch sind die Rollos, die sich dort befinden, total verrostet und müssen getauscht werden. Wir wohnen zu 6 in der Wohnung, ich Lüfte morgens und abends und wenn wir zu hause sind mittags für ca. 15-20 Minuten. Im Sommer lasse ich die Fenster gerne gekippt. Aber da haben wir auch nie Probleme.
Wir haben einen elektrischen luftentfeuchter in beiden Räumen stehen die sich automatisch abschalten, wenn die Luftfeuchtigkeit auf 60% steigt. Im Winter muss man dann nahezu alle 2 Tage den Behälter leeren. Die Wände fühlen sich nass an. Auch der Putz außen bröckelt von der Wand. Bzw. sind an manchen stellen auch kleine risse zu sehen.
Auf unserem Balkon blättert die ganze Farbe ab (an dem Balkon über uns sozusagen).

Sind wir denn jetzt verantwortlich für die verrosteten Rollos und müssen diese auf eigene Kosten tauschen lassen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Hat man der Vermieter über die Mängel zeitnah informiert? Kann man das nachweisen? Oder habt Ihr das einfach vor sich hinrotten lassen und dam Vermieter nicht gesagt, dass vermeidbare Folgeschäden an seinem Eigentum auftreten?

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#2
 Von 
FrauSch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Also die jalousie habe ich jetzt erst bemerkt, wo wir renovieren wollen. sie ist in einem sturz über dem Fenster angebracht und somit verschwindet sie, wenn man sie nach oben zieht. Wir selbst haben die Jalousie seit mehr als 5 Jahren sicherlich nicht mehr genutzt. Ich dachte eigentlich auch es wäre eine Kunststoffjalousie aber es scheint sich wohl um alu zu handeln.

Von der Feuchtigkeit haben wir die Hausverwaltung nicht in Kenntnis gesetzt. wir dachten ja nicht, dass etwas dabei kaputt geht. Die Entfeuchter sind gelaufen und sobald wir etwas in richtig stockflecken bemerkt haben wurde gleich das Schimmelex gezückt.

Ich weiß auch nicht, ob wir die Jalousien selbst tauschen dürfen gegen einen gleichwertigen Ersatz oder ob die Hausverwaltung da jemanden beauftragen darf, die dann genau die gleichen Jalousien wieder einbauen. Im Grunde bin ich gerne bereit die Jalousien zu tauschen. bzw die Rechnung zu zahlen. Aber ich weiß nicht, was sich meine Hausverwaltung da für eine Firma ins haus holt. Da rechne ich dann schon mit Kosten von 700-1000 Euro. Würde das eine Hausratversicherung dann übernehmen? Oder die Haftpflicht?

Danke

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#3
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Also das der Mieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen hat, strht wohl zu 99 Prozent fest.
Steht in § 536c BGB .

Wenn man also dem Vermieter nix sagt, hat man unter anderem kein Recht auf Mietminderung und muss dem Vermieter den Schaden ersetzen.

Die Versicherung zahlen zwar Schäden gegenüber dritten, aber in den allgemeinen Bedingungen sind ausgerechnet Mietswohnungen ausgeschlossen.

Es gibt davon auch ein paar Ausnahmen: Mietsachschadenklausel, ist hier das Stichwort.

ZB zahlt die Haftpflichtversicherung meist bei Schimmel nicht.
Am besten Anwalt fragen ggfs die Versicherubgsbedingungen lesen, ich denke du könntest das also aus eigener Tasche zahlen müssen.

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#4
 Von 
FrauSch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber wenn ich jetzt in den Baumarkt gehe und einen fast baugleichen rollo kaufe und montiere muss der Vermieter das dann annehmen oder darf er auf meine kosten eine teure Firma beauftragen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Er darf erstmal gar nicht. Er muss Dir die Möglichkeit geben, das in den geschuldeten Zustand zu bringen. Wenn Du in der Lage je nach Arbeit (Elektrik, Gas usw.) auch berechtigt bist, die Arbeiten FACHGERECHT durchzuführen, kann er nicht verbieten, dass Du das selbst machst.
Wenn Du es nicht fachgerecht machst, kann er aber natürlich weiterhin auf Nachbesserung bestehen.

Davon abgesehen habt Ihr Euch ganz schön reingeritten. Wie kommt man denn auf die Idee, eine total durchfeuchtete Mauer mit einem Luftentfeuchter zu bekämpfen und nichts zu sagen. Damit habt ihr dem Vermieter ggf. auch noch die Möglichkeit genommen, bei den Handwerkern Gewährleistung einzufordern. Ich wäre bei diesem Auszug GANG GANZ vorsichtig und kooperativ, eventuell ist da irgendwo ein ganz dickes, sehr teures Ende versteckt.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von FrauSch):
Aber wenn ich jetzt in den Baumarkt gehe und einen fast baugleichen rollo kaufe und montiere muss der Vermieter das dann annehmen oder darf er auf meine kosten eine teure Firma beauftragen?

Das Recht auf Nachbesserung gibt es nur bei vertraglich vereinbarten Leistungen wie Schönheitsreparaturen. Hier geht es um mögliche Beschädigungen. Da hat der Mieter nicht das Recht, diese selber zu tauschen.

Zum Vergleich: Wenn ich jemandem das Auto kaputt fahre, dann habe ich nicht das Recht, dieses selber zu reparieren. Der Geschädigte darf selbst entscheiden, wer und wie das repariert wird.

Ich würde dem Mieter hier empfehlen, schnellstens mit dem Vermieter zu reden und ihn auf die Probleme hinzuweisen. Wenn der Vermieter dann die Rollos tauschen lässt, so könnte er möglicherweise den Zeitwert vom Mieter einfordern. Wobei durchaus die Gefahr besteht, dass da noch weitere Forderungen auftauchen. Offenbar scheint ja inzwischen die Wand selber in Mitleidenschaft geraten zu sein.

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