Hallo,
wir wohnen seit einem jahr zu dritt in einer Mietwohnung und zahlen 600 Euro kalt. Für Heizung und Strom bezahlen wir 180 Euro. Im Mai kam dann eine Nachzahlung von 930 Euro für Strom/ Gas. Und das obwohl wir uns schon sehr mit heizen eingeschränkt haben. Wir haben dann von den Vormietern erfahren, dass die Heizungsanlage nie gewartet wurde und schon einmal still gelegt werden sollte. Ausserdem ist vor kurzen eine Leitung der Heizungsanlage gebrochen und hat den gesamten Keller unter wasser gelegt. Da dort auch Wohnraum ist ( Halbkeller) musste ich den gesamten Teppich dort entsorgen.
In diesen Kellerräumen ist auch Schimmel an den Wänden, der aber vorher schon da war. Deshalb ist uns auchlaut Mietvertrag das Wohnen/ Schlafen in diesen Räumen verboten.
Nun ist aber auch Schimmel in einem oberen Schlafraum und in der Küche aufgetreten. Das erklärt möglicherweise auch das morgendliche Husten meiner Tochter.
Ein anderes Unding ist, dass eine Steckdose bei einem Nachbarn im Haus auf unseren Stromzähler läuft und mitbezahlt wird. Das haben wir erst kürzlich fest gestellt. Die Nachbarn hatten dort einen Wäschtrockner eingesteckt.
Nun haben wir uns eine andere Wohnung gesucht, wo wir im Februar einziehen wollen. Meine Frage ist nun:
Kann ich die Miete auf Grund dieser Mängel in den letzeten Monaten kürzen oder einbehalten? Kann ich auch auf Grund all dieser Mängel die Wohnung fristlos kündigen? Und wenn ja- wann macht man dies am Besten, bzw muss man dann sofort ausziehen?
bin für jeden Tip dankbar
mimi
Schimmel- wie kündigen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zitat: Und das obwohl wir uns schon sehr mit heizen eingeschränkt haben. Das IST oft die Ursache für Schimmel, wenig Heizen und wenig Lüften. Aber da das Haus sowieso ein Feuchtigkeitsproblem hat, würd ich mich da nicht einschüchtern lassen.
Zitat: Ein anderes Unding ist, dass eine Steckdose bei einem Nachbarn im Haus auf unseren Stromzähler läuft und mitbezahlt wird. Das haben wir erst kürzlich fest gestellt. Die Nachbarn hatten dort einen Wäschtrockner eingesteckt.Das geht natürlich nicht und Rechtfertigt auf jeden Fall eine Minderung. Am besten mal eine Trockung messen und dann hochrechnen.
Ob das Hustem der Tochter mit dem Schimmel zusammenhängt, kann ein Allergologe problemlos testen. Empfiehlt sich auf jeden Fall.
Ob in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich ist, weiss nicht nicht.Sollten Sie sich mal beim RA oder Mieterverein erkundigen aber die Frist zur regulären Kündigung am Ende des Monats nicht verpassen. Auf jeden Fall aber einen Einbehalt wegen der Mängel machen. Allerdings führt dies oft dazu, dass der Vermieter die Kauktion nicht mehr rausrückt.
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"Chylla"
Habt ihr denn die Mängel jemals schriftlich angemeldet und eine Behebung gefordert?
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Da Ihr jetzt noch fristgerecht zum 28.02.2006 kündigen könnt, würde ich das auf jeden Fall machen.
Inwieweit hier eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.
Sollte sich tatsächlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung für Eure Tochter durch die Wohnverhältnisse ergeben, ist eine vorzeitige Kündigung möglich.
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