Schimmelbefall, was tun gegen Vermieter?

15. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Michael5555
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbefall, was tun gegen Vermieter?

Hallo Zusammen,

ich bräuchte ganz dringend juristischen Rat zu folgendem Sachverhalt. Ich wohne seit ca. 1 Jahr in einer 4-Parteien-Mietwohnung und habe seit dem Beginn dort an diversen Stellen Probleme mit Schimmel. Bisher war der Befall nicht so groß, so dass er in Absprache mit dem Vermieter entweder durch Dritte oder durch mich selber entfernt wurde bzw. werden konnte.

Vor kurzem ist mir aufgefallen, dass zur Außenwand in unserem Arbeitszimmer hinterm Schrank die ganze komplette Wand voll mit Schimmel ist. Es wurde auf richtiges Lüften und Heizen gedacht sowie das zwischen dem Schrank und der befallenen Wand einige Zentimeter Abstand sind.

Leider ist trotzdem Schimmel dort in großen Mengen aufgetreten und hat auch den Schrank davor befallen, so dass er entsorgt werden muss.

Nachdem ich den Vermieter auf diesen Mißstand hinwies und fachmännische Entfernung des Schimmels sowie Ersatz für den Schrank verlangte, erteilte man mir eine Absage. Es wird lediglich ein Lüfter in der Wohnung eingebaut, da man dies in zwei anderen Wohnungen dort auch gemacht hat um den dortigen Schimmelbefall zu verhindern. Dies zeigt, dass auch andere Wohnungen mit Schimmel Probleme hatten, der entfernt werden musste.

Meine Fragen sind jetzt:
Wie muss ich vorgehen, um Ersatz zu erhalten bzw. dass der Schimmel entfernt wird. Ist dies überhaupt möglich oder muss ich es selber machen, wie es der Vermieter verlangt? Oder kann ich eine eigenständige Mietminderung durchführen?

Wir zahlen nicht wenig Miete und es ist für mich nicht akzeptabel und verständlich, dass innerhalb eines Jahres so viel Schimmelprobleme in der Wohnung aufgetreten sind.

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Michael

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2381
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Beginner
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#2
 Von 
guest-12318.09.2009 12:16:31
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Beginner
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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
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Bachelor
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#4
 Von 
guest-12318.09.2009 12:16:31
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
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#6
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
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#7
 Von 
Michael5555
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vorab für die Infos. Also in der Wohnung möchte ich definitiv bleiben. Es geht nur um das Entfernen des Schimmels. Muss es wirklich die Frist von 14 Tagen sein, die ich setzen muss? Ich muss ab nächster Woche nämlich wieder regelmäßig im Arbeitszimmer arbeiten und möchte es deshalb so schnell es geht weghaben.

Was ist denn bei einer Mietminderung als Angemessen zu verstehen? Wir zahlen ca. 600 € kalt bei 105 m².

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#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#9
 Von 
Michael5555
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Lüfter soll in einigen Wochen eingebaut werden. Sobald denen ein Angebot vorliegt. Das ist nur eine Prävention zu zukünftigen Schäden. Jedoch habe ich ja ohne den Lüfter den Schaden erlangt und der beseitigt werden muss.

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#10
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Nachdem ich den Vermieter auf diesen Mißstand hinwies und fachmännische Entfernung des Schimmels sowie Ersatz für den Schrank verlangte, erteilte man mir eine Absage. Es wird lediglich ein Lüfter in der Wohnung eingebaut, da man dies in zwei anderen Wohnungen dort auch gemacht hat um den dortigen Schimmelbefall zu verhindern. Dies zeigt, dass auch andere Wohnungen mit Schimmel Probleme hatten, der entfernt werden musste.


Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht. Du batest um fachmännische Beseitigung des Schimmels ( Frage: wie sieht die für dich aus? Und meinst du, du müsstest deinem Vermieter die Massnahmen vorschreiben?), dein Vermieter kümmert sich darum, indem er einen Lüfter einbauen lässt, der anscheinend in den 2 anderen Wohnungen auch bereits effektiv war zur Schimmelbeseitigung.
Dann schreibst du auch noch selbst, dass in anderen Wohnungen dieses Problem WAR!, bevor die Lüfter eingebaut wurden.

Und dann noch das:

quote:
Der Lüfter soll in einigen Wochen eingebaut werden. Sobald denen ein Angebot vorliegt. Das ist nur eine Prävention zu zukünftigen Schäden. Jedoch habe ich ja ohne den Lüfter den Schaden erlangt und der beseitigt werden muss.


Wieso soll in deiner Wohnung der Lüfter nur eine Prävention für zukünftige Schäden sein, wenn in anderen Wohnungen das Schimmelproblem damit beseitigt wurde?
Ich frage mich langsam, worum es dir eigentlich geht, ist dir die Miete zu hoch, wo du doch selber schreibst, die Wohnung sei nicht billig?

Übrigens hatte ich selbst mal dieses Problem in einer Mietwohnung in einem Bad vor sehr vielen Jahren, und ich lies auch diese Lüfter einbauen, siehe da, bei einem Mieter verschwand der Schimmel sofort, irgendwann kam ein neuer, der liess die Lüftungsschlitze zu, könnte ja kalt werden, und siehe da, es kam wieder Schimmel.



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#11
 Von 
Michael5555
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist die Miete nicht zu hoch!!!
Die komplette Wand ist voller Schimmel und muss komplett neu tapeziert, wenn nicht sogar neu verputzt werden. Jeder Leihe weiß, dass ein Lüfter den Schimmel nicht wie aus "zauberhand" entfernen kann. Bei meinen anderen Nachbarn war auch Schimmel, dieser wurde entfernt und es wurde DANN ein Lüfter eingebaut. Der Lüfter kann also nicht den Schimmel von der Tapete ziehen, sondern nur die Luftzirkulation/-wechsel in der Wohnung so betreiben, dass sich kein neuer Schimmel bildet.

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#12
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Bei meinen anderen Nachbarn war auch Schimmel, dieser wurde entfernt und es wurde DANN ein Lüfter eingebaut. Der Lüfter kann also nicht den Schimmel von der Tapete ziehen, sondern nur die


Und wer oder was sagt dir, dass er bei dir nicht genauso verfahren wird, zumal er in den beiden anderen Wohnungen damit gute Erfahrungen gemacht hat?

Geht es dir jetzt um die Tapete? Dass dann neu tapeziert werden muss, ist ja wohl klar.

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#13
 Von 
Michael5555
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schimmels gegeben. Bisher hat er sich noch nicht gemeldet und die Frist ist fast abgelaufen. Wie gehe ich als nächstes vor?

Dachte mir, ich schalte das Gesundheitsamt ein und lasse mal einen Gutachter den Schimmelbefall untersuchen, so dass ich sehen kann, ob es wirklich an der Wohnung liegt.

Wie sieht es mit der Mietminderung aus, kann ich die für die 14 Tage Frist schon geltend machen oder beginnt die Mietminderung erst nach Ablauf der Frist?

Danke
Michael

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#14
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Ab dem Zeitpunkt der Beeinträchtigung, kann gemindert werden!

Und die Idee mit dem Gesundheitsamt ist auch gut!

Da scheint wohl das gesamte Haus ein einziges Schimmelparadies zu sein!




Gruss vom Strand

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#15
 Von 
Michael5555
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, der Befall ist an mehreren Stellen und anderen Mietern auch vorhanden bzw. war in der Vergangenheit vorhanden.

Ok, danke dir.

Mal sehen, was dabei herauskommt.

mfg

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#16
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
auch vorhanden bzw. war in der Vergangenheit vorhanden.


Ist dir eigentlich der Unterschied zwischen " ist und war" bewusst bzw. zwischen Präsens und Imperfekt?

Ein Schaden ist da, um beseitigt zu werden, was doch in den anderen Wohnungen offensichtlich geschehen ist und in deiner auch avisiert ist.
Statt direkt zum Gesundheitsamt zu rennen, warum hakst du nicht nochmal beim Vermieter nach, wie es terminlich aussieht mit der Schadensbeseitigung?

quote:
und lasse mal einen Gutachter den Schimmelbefall untersuchen, so dass ich sehen kann, ob es wirklich an der Wohnung liegt.


Ist dir bewusst, was so ein Gutachten kosten kann und das notfalls die Kosten an dir hängen bleiben?
Ich hatte mal einen Prozess, der Mieter wünschte ein Gutachten, hat er gekriegt, allein das Gutachten kostete 3000 Euro, die der Mieter bezahlen durfte.

Aber mach du ruhig.

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#18
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

3000,00 Euro ?

Niemals !

Tipp : googlen bzgl. Gutachterkosten - Schimmel - Wohnung

Die Preise werden angenehm überraschen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12328.11.2010 23:52:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 10x hilfreich)

Kommt auf die Ausstattung an.

Mit Glockengeläut oder ohne...
Oder aber zum Null-Tarif. Vater Staat nicht vergessen !!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
3000,00 Euro ?


Sorry, ich meinte 3000 DM, diese jedoch lediglich für das Gutachten, das auf Mietergesuch auch erstellt wurde. Es gab insgesamt 3 Gericdhtsverhandlungen, deren Kosten sich doch weit über das Gutachten hinaus summierten, und die letztendlich der Mieter tragen durfte.

Denn Schimmel liegt nicht immer an der Bausubstanz!

Wenn man hier mal so rumliest, liest man doch deutlich raus, was so unter " korrektem Lüftungsverhalten" verstanden wird, der eine meint, zweimal pro Tag je 5 Minuten, oh, da hat er aber viel gelüftet.
Ein anderer schafft es nicht, im Bad nach dem Duschen, auch wenn er dann raus ist, das Fenster aufzumachen, dann wird ja kalt.

Aber er hat dann 0 prob, sich aufzuregen, wenn er einen Schimmelfleck entdeckt, und klar, das muss einfach an der Bausubstanz liegen, denn:

Ich hab doch heute in der Küche Fenster gekippt!

Meine Erfahrung diesbezüglich sagt mir:

Immer her mit den Gutachtern, ich finde es mittlerweile toll, wenn Mieter sie bestellen, denn hiermit erteilen sie ja den Auftrag.

Und sind dann meist auch für die Rechnung verantwortlich.

0x Hilfreiche Antwort

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