Hallo,
seit einem halbe Jahr entdecke ich in meinem innenliegenden Bad eine Schimmelbildung auf den Tapeten.
Es existiert eine Alte Schachtentlüftung mit Ventilator. Nach Angaben des Vermieters soll dieser auch eine ausreichende Leistung besitzen.
Der Ventilator muss manuell bedient werden, d.h. er ist nicht am Lichtschalter gekoppelt.
Nachdem ich dem Vermieter Bescheid gesagt habe, behauptet er dass ein unzureichendes Lüftungsverhalten da ist.
Ich meine jedoch, dass die ganze Absaugtechnik für ein 2-Personenhaushalt nicht geschaffen ist.
Die Miete habe ich schon gemindert – Vermieter akzeptiert natürlich nicht- und droht mit Schadenersatzklage wegen des Schimmelpilzes.
Wie sollte ich mich verhalten?
Schimmelbefall Badezimmer
Hallo
man sollte dem Vermieter "nicht nur Bescheid sagen" sondern den Mangel schriftlich anzeigen, Frist zur Abhilfe setzen und Mietminderung ankündigen wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist.
a) muss der Mieter beweisen, dass bauliche Mängel vorliegen
b) muss der Vermieter beweisen, dass die Schuld beim Mieter liegt.
Wird keine Einigung erzielt trifft man sich in der Regel vor Gericht wieder. Darauf achten, dass die Minderung nicht zu hoch angesetzt ist.
Eine Möglichkeit wäre, durch einen Fachmann eine Feuchtigkeitsmessung durchführen zu lassen, hier wird festgestellt wie das Heiz- und Lüftungsverhalten für den Schaden verantwortlich ist. Ggf. auch ob der Lüfter zu gering bemessen ist, was dann ggf. der Vermieter beseitigen muss, da ja kein Fenster zur Lüftung vorhanden ist.
Gruß
Hallo Bernd
Ich meine jedoch, dass die ganze Absaugtechnik für ein 2-Personenhaushalt nicht geschaffen ist.
Was soll das denn heißen ?
Es kommt doch nicht auf die Anzahl der Personen an.
Habt Ihr den Ventilator rund um die Uhr laufen lassen und trotzdem Schimmel bekommen ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo
ich habe dem Vermieter den Mangel schriftlich angezeigt, Frist zur Abhilfe gesetzt und Mietminderung ankündigt. Die Frist ist bereits fruchtlos verstrichen.
Muss der Mieter zu erst beweisen oder der Vermieter dass Mängel vorliegen/nicht vorliegen?
Nein es kommt natürlich nicht auf die Personenzahl an, aber 2 Personen duschen einmal pro Tag, also insgesamt zweimal "Nebel" im Badezimmer. Der Ventilator läuft immer beim Duschen und auch einige Zeit danach...
Es soll Leute geben, die sogar zweimal am Tag duschen.
Wie alt ist die Wohnung ?
Wie lange wohnt Ihr schon da ?
Wie lange hat es bis zur ersten Schimmelbildung gedauert ?
Warum laßt Ihr den Ventilator nicht länger laufen ?
Hallo,
dein Vermieter wird auf jeden Fall Mietzahlungsklage einreichen oder abwarten bis zwei Monatsmieten nacheinander durch die Minderung aufgelaufen sind und danach fristlos kündigen. Beide Male geht es vor Gericht. Das Gericht wird dann entscheiden, vielleicht sogar ein Gutachten beantragen. Also bist du in der Beweislast und je nachdem was dabei rauskommt, der zahlt dann alle Kosten. Schimmel ist immer ein heikles Thema finde ich. Es kann sowohl am falschen Lüften sowie am Mauerwerk liegen. Sollte der Schimmelfleck klein sein, würde ich bevor ich mit dem Vermieter Ärger bekomme, immer erst versuchen es alleine in den Griff zu bekommen. So ist meine Meinung.
G. Chrisi
Hallo Bernd
oder soll ich Andi sagen ?
Bist Du nun der Mieter oder der Vermieter ?
Welche Tricks willst Du lernen ?
(Immer schön aufpassen und in den einzelnen Threads Mieter und Vermieter nicht durcheinanderbringen)
Hallo
nicht nur in den einzelnen Threads, auch in verschiedenen Foren sollte man sich entscheiden ob man nun Mieter oder Vermieter ist.
...big brother ist watching you...
.cool:
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten