Schimmelbefall - VM lässt den Schimmel nicht eher entfernen bis wir den Raum nicht trocken haben

5. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lumila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbefall - VM lässt den Schimmel nicht eher entfernen bis wir den Raum nicht trocken haben

Huhu liebe leser :)
ich hab da mal ein paar fragen und ich hoffe mir kann hier geholfen werden …

Am 1.09.2008 sind wir in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Richtung ende Oktober wurde
die Auf- und Zufahrt zum Haus erneuert dazu gehörte es wohl auch eine nicht mehr benutze Betontreppe abzureißen ca 2 Tage später bemerkten wir das in dem Raum wo die Treppe angrenzte
die Wände nass wurden und es innerhalb ein paar tagen angefangen hat zu schimmeln. Wir haben dieses unserem VM und ihm auch drauf aufmerksam gemacht das es genau an der Stelle aufgetreten ist wo vorher von außen die Treppe stand. Der VM kam vorbei schaute sich alles an und bestand drauf das es durch falsches lüften kommen würde. Nachdem dann bei uns aber auch der Boden aufgeweicht war hat er sich doch entschieden das es von draußen kommt und es von außen „isolieren“ lassen. Dann hatten wir erstmal Ruhe nachdem es vor 2 Wochen geschneit hat fing es wieder an die Wand wurde nass. Der Vermieter wollte sich das ganze wieder ansehen und kam dann zum Entschluss das die Wände nur kalt sind (obwohl er feuchte Hände hatte nachdem er über die wand strich) und das es vom falschen lüften kommt und hat uns eine Broschüre da gelassen wie wir richtig lüften. Nachdem wir das nicht glauben wollten haben wir uns einen Fachmann kommen lassen der mit seinem gerät festgestellt hat das die alle Außenwände 100% Feuchtigkeit haben. Dieses teilten wir auch dem VM mit den es aber nicht wirklich interessierte. Stattdessen brachte er uns einen Entfeuchter und teilte uns mit das er den Schimmel erstmal nicht beseitigen lässt wir sollen erstmal das Zimmer trocken bekommen. Mittlerweile wächst der Schimmel auch in den anderen Räumen. so jetzt zu meinen fragen:

Darf der VM uns mit dem Schimmel Raum so wohnen lassen mit der Äusserrung: „ Er lässt den Schimmel nicht eher entfernen bis wir den raum nicht trocken haben“ oder kann ich dadurch eine Mietminderung erwirken?
bzw.
Kann ich bei sowas den Mietvertrag fristlos Kündigen?


-- Editiert von Lumila am 05.12.2008 09:35

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Lumila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein keine Kellerwohnung... Hochpaterrewohnung
der Raum wird als Schlafraum genutzt

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#3
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Wo sich die Whg befindet und wie der Raum genutzt wird ist uninteressant! Der VM ist in diesem Fall eindeutig für die Beseitigung zuständig. Das Schimmel für die Gesundheit gefährlich ist, brauch wohl nicht erwähnt zu werden.

Setzen Sie dem VM schriftlich eine Frist zur Beseitigung. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, falls Sie gesundheitlich Probleme bekommen. Mit einem Attest können Sie die schimmlige Whg fristlos kündigen und eventuell Schadenersatz vom VM fordern.

Aber zuerst die Aufforderung zur Beseitigung beweisbar dem VM zustellen!!

A. Meyer

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#4
 Von 
Lumila
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten dem VM ja beim erstenmal als das mit dem Schimmel aufgetretten is das Schriftlich mitgeteilt sollen wir ihm das jetzt noch ein 2tesmal schriftlich mitteilen? Das der Schimmel wieder da ist oder reicht der erste Brief?

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#5
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 284x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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