Schimmelbefall Wohnung muffig

27. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Baby777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbefall Wohnung muffig

Hallo. Ich bin vor 4 Monaten umgezogen und es war von anfang an Schimmel im Bad leicht und das Bad war nicht benutzbar . Mir wurde versichert das 1 Woche Später saniert wird wurde aber nicht gemacht. Jetzt 4 Monate später stinkt die ganze Wohnung ! Meine Haare Klamotten sogar ich rieche muffig. Sie haben in der ganzen Wohnung Schimmel übermalt und das kommt jetzt raus. Ich bin erst 19 und kenne mich nicht aus wenn jemand fragt wieso ich überhaupt rein bin. Bin sehr leichtgläubig und naiv wie man merkt. Gestern war ein lekaje orter da der meinte die Wohnung ist nicht zumutbar und das ich keine Schuld hab da das Problem am Bad liegt das kein Fenster hat. Das Bad habe ich sowieso nie benuzt und auf der Arbeit geduscht.. ich werde ab jetzt keine Miete zahlen und suche schon was anderes. Wie sehen meine Rechte aus könnte ich prozentual Miete zurück verlangen ? Ich meine das was die gemacht haben ist ja größer pfusch. Außerdem habe ich nur einen Stromzwischenzähler. Alles ist mir sehr suspekt in dieser Wohnung wie könnte ich am besten vorgehen ? Was sind meine Rechte.? Danke im Voraus




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1864 Beiträge, 291x hilfreich)

Zitat (von Baby777):
ich werde ab jetzt keine Miete zahlen und suche schon was anderes. Wie sehen meine Rechte aus könnte ich prozentual Miete zurück verlangen ? Ich meine das was die gemacht haben ist ja größer pfusch. Außerdem habe ich nur einen Stromzwischenzähler. Alles ist mir sehr suspekt in dieser Wohnung wie könnte ich am besten vorgehen ? Was sind meine Rechte.? Danke im Voraus

Deine Rechte -verbindlich- kann Dir ein Anwalt gegen entsprechendes Honorar sagen. Im Forum wird Dir eine Meinung, eine Empfehlung geschrieben, mehr nicht.
Z.B. meine Meinung ist, dass Du mit einer Stornierung der Mietzahlung auf dem falschen Weg bist; schließlich wohnst Du ja in der Wohnung.
Wenn der Zwischenzähler geeicht ist wird er zulässig sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39692 Beiträge, 6498x hilfreich)

Zitat (von Baby777):
es war von anfang an Schimmel im Bad leicht und das Bad war nicht benutzbar .
Leichter Schimmel im Bad?
-Wo genau im Bad war Schimmel?
-Warum war das gesamte Bad nicht benutzbar?
-Wann wurde die Wohnung gemalt?
-Warum die ganze Wohnung?
-Wer hat den Leckage-Orter bestellt ?
-Wo hat der nach Lecks gesucht? Nur im Bad und nur in deiner Wohnung?
-Funktioniert der Lüfter im fensterlosen Bad?
-Wie viele Zimmer hat die Wohnung?

Los könnte es für dich gehen mit der schriftlichen Mitteilung an den Vermieter, dass trotz *Sanierung* die Wohnung schimmelig ist und eine erneute Reparatur/Mangelbeseitigung gefordert wird. Dass die Miete ab Oktober unter Vorbehalt gezahlt wird.

Dass das Bad kein Fenster hat, muss nicht die Ursache sein. Viele Innenbäder haben trotzdem keinen Schimmel und sind benutzbar.
Zitat (von Baby777):
wie könnte ich am besten vorgehen ?
Ab jetzt keine Miete zahlen---
wäre ein großer Fehler.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Baby777):
es war von anfang an Schimmel im Bad leicht und das Bad war nicht benutzbar .


Hast du Fotos?

Von der spontanen Mietminderungen auf 0 würde ich erst mal abraten und dir dies hier:

Zitat (von Leo4):
Deine Rechte -verbindlich- kann Dir ein Anwalt gegen entsprechendes Honorar sagen.


ans Herz legen. Da der Schimmel von Anfang da war, habe ich so meine Bedenken. Warum ziehst du in eine Wohnung ein, in der das Bad nicht zu nutzen ist? Vier Monate konntest du es ja nutzen, was ist nun anders?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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