Schimmelbefall in der Wohnung

7. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dissmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbefall in der Wohnung

Hallo,

ich wohne schon seit mehreren Jahren in einer Mietwohnung. Seit letztem Jahr ist mir im Schlafzimmer und im Badezimmer Schimmel aufgefallen. Ich habe die Vermieterin angerufen, die war da und hat sich den Schaden angeschaut. Sie hat sofort einen Klemptner geauftragt, der sich in der Wohnung über uns um das Waschbecken kümmern soll. Das hat er auch getan, aber der Schimmel wird nicht weniger. Jetzt habe ich die Vermieterin noch mal angesprochen (ca. 4 Monate später). Ich habe ihr mitgeteilt, dass der Schimmel mehr geworden ist, danach hat sie direkt eine Firma zur Leckortung kontaktiert, die auch schon da waren.
Soviel zur Vorgeschichte.
Jetzt war mit letzte Woche zusammen mit der Vermieterin einer von der Versicherung da, der die Wand gemessen hat (Feuchtigkeit). Die Wand ist seiner Meinung nach komplett nass, woher es kommt kann keiner sagen.
Die Vermieterin hat jetzt vor, mir zwei trocknungsgeräte in die Wohnung zu stellen, die Tapete im Schlafzimmer zu entfernen und die Hälfte der Decke im Badezimmer. Ich habe zwei kleine Kinder (5 Monate und 4 Jahre) und mein Bad ist nicht das Größte. Die Kündigung habe ich schon geschrieben mit der Bitte um Verkürzung der Kündigungsfrist, bis jetzt keine Antwort.
Meine Frage ist, kann ich mich irgendwie gegen die Baumaßnahmen weigern? Kann die VErmieterin verlangen, dass ich mit zei Kindern und zwei Trocknungsgeräten lebe, die massiv in meinen Altag eingreifen?
Das Baby schläft mit uns im Schlafzimmer, habe sonst keinen Platz und er wird im Bad gewickelt.
Kann mir jemand helfen? Ich habe keine Ahnung, welche Rechte ich habe. Ich habe gelesen man könnte fristlos kündigen, aber ich bin mir nicht sicher, oder die Miete kürzen, aber dafür müsste man im Vorfeld eine Frist setzen. Es ist ja nicht so, als würde die Vermieterin nichts machen, aber was soll ich mit einer Wohnung, in der zwei Zimmer eine Baustelle sind?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Ein Trocknungsgerät macht ein Zimmer noch nicht zur Baustelle.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dissmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.
Natürlich will ich, dass der Schimmel beseitigt wird, aber wenn die ganze Wand nass ist, deshalb ein Trocknungsgerät in die Wohnung muss (oder auch zwei), die Wand im Badezimmer runter muss und sogar die Tapete im Schlafzimmer runter muss, dann ist das ja schon etwas mehr, wobei ich für den Schimmel nicht kann.
@von die Peinlichen:
Mein Sohn wird im Badezimmer gewickelt und das der Schimmel dadurch nicht weggeht, ist mir auch klar. Warum soll ich was bei der ARGE melden?
@always known as Mortinghale:
Das ist mir auch klar, aber wenn man ein kleines Badezimer hat, indem dann noch ein Trocknungsgerät stehen soll, die Decke runter muss und die Tapete, dann finde ich schon, das man es mit einer Baustelle vergleichen kann, oder?

Es wäre sehr nett, wenn sich Leute melden, die qualifiziertere Antworten schreiben.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Dissmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage hat sich darauf bezogen, ob es mir und meiner Familie zuzumuten ist, in einer Wohnung zu wohnen in der zwei Trocknungsgeräte rund um die Uhr laufen und die Decke und Wände aufgerissen sind?
Das alles mit zwei kleinen Kindern.

Mehr wollte ich doch nicht wissen, oder?
Aber dann solche Fragen zu stellen, wer wo gewickelt wird, das ist absolut unqualifiziert und sowas kenne ich aus anderen Foren nicht.
Aber wenn das hier so ist, dann bin ich wohl im falschen Forum.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

quote:
Die Frage hat sich darauf bezogen, ob es mir und meiner Familie zuzumuten ist, in einer Wohnung zu wohnen in der zwei Trocknungsgeräte rund um die Uhr laufen und die Decke und Wände aufgerissen sind?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Das käme darauf an wie z.B. der Tageablauf organisiert ist, wie euch das ganze behindert etc.
Weitere Nachfragen diesbezüglich spare ich mir dann aber lieber ...



quote:
Aber dann solche Fragen zu stellen, wer wo gewickelt wird, das ist absolut unqualifiziert

Wenn du meinst ... gegenüber einem Richter sollte man die Antwort übrigens geringfügig modifizieren ...



quote:
und sowas kenne ich aus anderen Foren nicht.

Offensichtlich weder juristische Profis noch Vermieter in diesen Foren - sprich keine Praktiker.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dissmaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort, das ist ja mal eine Aussage. Meine Tochter wird morgens im Bad für den Kindergarten fertiggemacht, der Kleine wird dort gewickelt, die Waschmaschine steht im Bad usw. .
Vor der Nassen Wand im Schlafzimmer steht ein 3 Meter Schrank, den ich auch nicht mal gerade so wegschieben kann , um das Trocknungsgerät vor die Wand zu stellen.
Ich habe auch gelesen, dass die Trocknungsgeräte 24h laufen müssen, von der Lärmbelästigung ganz zu schweigen.

Das zum Tagesablauf.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

@Dissmaster
Informiere Dich beim Mieterschutzbund. Hier wirst Du als Mieter nicht die Hilfe erhalten, die Du Dir vorstellst.

-----------------
" "

-- Editiert am 09.05.2011 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Hier wirst Du als Mieter nicht die Hilfe erhalten, die Du Dir vorstellst.

Dort allerdings auch nicht.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist, kann ich mich irgendwie gegen die Baumaßnahmen weigern?

Ja, das wäre möglich.
Einfach den Zutritt verweigern.

Sofern sicvh die Schäden dadurch verschlimmern, trägst du diese Kosten.
Möglicherweise wird die Vermieterin dich auch gerichtliche dazu zwingen, die Maßnahmen zu dulden. Auch diese Kosten trägst du.



quote:

Kann die VErmieterin verlangen, dass ich mit zei Kindern und zwei Trocknungsgeräten lebe, die massiv in meinen Altag eingreifen?

Ja das darf sie, da es zwar unbequem wird, aber nicht gänzlich unmöglich den Tagesablauf zu meistern.
Schlielich kannst du im Gegenzug die Miete mindern.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.687 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen