Schimmelbefall&Kleinkind

18. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
layla84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbefall&Kleinkind

Hallo,

bin momentan in einer etwas schwierigen Lage und bräuchte mal einen Rat, da ich selber nich ganz genau weiß was zu tun ist;

Ich bin vor einem Jahr in eine Blockwohnung mit meiner kleinen Tochter gezogen (mittlerweile 2 Jahre alt). Die gesamte Wohnung war vom Vormieter frisch renoviert und von daher hab ich mir auch keine Gedanken gemacht. Im Januar 2006 tauchte dann erstmals schwarzer Schimmel an der Zimmerdecke des Bades auf, was ich auch meinem Vermieter meldete. Dieser reagierte aber nicht. Dann der Schock meine kleine Tochte bekam knapp eine Woche nach Entdeckung des Schimmel einen massiven Fieberkrampf was zu einem 2- wöchigem Krankenhausaufenthalt führte (2 Tage davin Intensivstation). Da der Arzt nicht mit Sicherheit sagen konnte, das die Erkrankung vom Schimmel im Bad kam. Ging ich zurück in meine Wohnung. Dann im März erneut 2 Wochen Krankenhaus wegen Fieberkrämpfen. In der Zwischenzeit ging es auch meinem Freund, der nur zeitweise in meiner Wohnung verkehrte immer schlechter. Hierzu ist zu sagen, dass er Asthma hat. Statt einer Tagesdosis von 2 Inhalierkapseln brauchte er für eine Nacht bei mir 5-9 Kapseln. Im Kern läßt sich sagen dass er nachweislich bei jeden Besuch bei mir 2-5 Tage krank geschrieben war von seinem Arzt und sich erstmals in seiner Wohnung wieder erholen musste. Mittlerweile ist in der gesamten Wohnung eine wunderbare Anzahl von Stockflecken und Schimmelpunkten vorhanden. Nach mehrmaligen Telefonaten, hat sich mein Vermieter dann doch in meine Wohnung bemüht und das Argument mit dem falschen Lüften gebracht...Was in keinster Art und Weise zutreffend ist!
Hab dann das Gesundheitsamt kontaktiert und die meinte (Zitat:)"Ziehen Sie da sofort aus, mit diesen Wohnungen haben wir seit Jahren zu kämpfen. Normalerweise gehören die gesamten 60iger Jahre Bauten dort eingerissen." Noch bevor eine Raumluftmessung bei mir gmacht werden konnte, kam es zu einer erneuten Erkrankung meiner Tochter. Ich war dann mit ihr diesen Monat 2 Wochen bei meinen Eltern und musste fast täglich mit ihr zum Arzt. Nach Auskurierung bin ich dann vor 4 Tagen zurück in meine Wohnung und bereits in der Nacht wider zu meinen Eltern, weil meine kleine schweren Reizhusten und Temperatur bekam. Die 5 Stunden die meine Freund mit mir vor 2 Tagen zwecks Kleidung holen in meiner Wohnung zu brachte, haben auch wieder dazu geführt das er 9 mal inhalieren musste und für 2 Tage krank geschrieben ist.

Meinen Vermieter interessiert das alles nicht im geringsten, denn ich lüfte ja falsch in seinen Augen.

Jetzt meine Fragen und ein dickes Sorry für den langen Text ;) :

Hab bis jetzt keine Miete für den Monat Oktober überwiesen. -Um wieviel darf ich mindern?
-Muss ich momentan überhaupt zahlen, das Gesundheitsamt hat gestern telefonisch mitgeteilt, das ich meine Wohnung schnellstmöglich räumen soll, das Toxine nachgewiesen wurden
-Wie sieht es mit der Wohnungskündigung aus?
(Hab dem Vermieter bereits vor 2 Wochen eine Frist bis übernachste Woche zwecks Beseitigung der Mängen bzw. Stellungnahme gesetzt)

P.s.: Attste sind vorhanden, Aussage von Gesundheitsamt+ Ergebnisse der Messunge erhalte ich schriftlich nächste Woche

Danke für´s erste

layla

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Unter diesen Bedingungen hast Du das Recht, fristlos zu kündigen, was Du auch sofort machen solltest.

Wenn eine Wohnung unbewohnbar ist, dann darf die Miete zu 100% gekürzt werden. Dass man das macht, muss man dem Vermieter allerdings auch mitteilen und nicht einfach die Mietzahlung einstellen.

Unbewohnbarkeit der Wohnung ist aber auch damit verbunden, dass man besser nicht in der Wohnung wohnt.

Eine Mietkürzung um 100% und ein Weiterwohnen verträgt sich nicht wirklich. Ich würde Dir daher empfehlen, bis Du eine neue Wohnung gefunden hast, erst einmal bei Deinen Eltern einzuziehen. Etwas anderes kannst Du auch der Gesundheit Deines Kindes nicht zumuten.

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#2
 Von 
layla84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem war und ist das ich aufgrund meiner Arbeit und der Betreuungsstätte meiner Tochter auf einen Aufenthalt in der Wohnung angewiesen war und auch irgendwo noch immer bin.Mein Chef hat mir diesen Monat schon 42 freie tage alleine aufgrund der Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit meines Kindes zugestanden, ob er das noch lange mitmacht ist fraglich... Hinzukommt jetzt halt erschwerend das meine Eltern 20km von der Betreuungsstelle entfernt wohnen und ich über 40km zu meiner Arbeitsstelle brauche.Alles in allem, ist das momentan sch****

Aber auf jeden Fall gaaaaaaaaanz lieben dank für deine schnelle Antwort Tao! :)

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#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

...was mir neben den ganzen Aussagen, Attesten und Gutachten noch fehlt, ist der Nachweis darüber, dass der Schimmel durch das Bauwerk verursacht wurde und nicht durch das Verhalten des Mieters. Sollte das hier irgenwann vor Gericht landen, dann ist dieser Nachweis in meinen Augen der Schlüsselpunkt für irgendwelche Forderungen.

Gruss, JoKu

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#4
 Von 
layla84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

vor zwei Wochen wurde mir gesagt durch meinen VM das ein Gutachter kommen würde bis Ende 41 KW.Auf den warte ich heute noch...aber ich denke der handelt nicht unparteiisch, von daher meine Frage:
- Ist es dann nicht sicherer wenn das ganze vor Gericht landet, einen unparteiischen GA stellen zu lassen?

Bi nämlich leider nicht die einzige Bewohnerin die dieses Schimmelproblem und das ganze Theater mit dem VM in unserem Block hat...

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#5
 Von 
layla84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gutachter war heute da und hat den Schimmel im Bad anerkannt. Die lecken an der Decke der restlichen gesamten Wohnung sowie an den Wänden kann er sich nicht erklären. (Farbe vom Vormieter mit schmutzwasser verdünnt...?) Die Gesundheitsgefährdung meinr Tochter ist immer noch akut laut Arzt. Mein Vermieter hat mir aber jetzt angeboten, das Bad zu renovieren und alle Decken neu zu streichen, da ich aber so oder so aus der Wohnung schnellstmöglich raus will meine Frage:
Kann ich trotzdem aufgrund der Gutachten vom gesundheitsamt und den attesten meiner Ärzte an meiner fristlosen festhalten oder muss ich nun fristgerecht kündigen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ist es dann nicht sicherer wenn das ganze vor Gericht landet, einen unparteiischen GA stellen zu lassen?

Wenn das vor Gericht landet, dann bestellt der Richter ohnehin noch einen unparteiischen Gutachter.

Kann ich trotzdem aufgrund der Gutachten vom gesundheitsamt und den attesten meiner Ärzte an meiner fristlosen festhalten oder muss ich nun fristgerecht kündigen?

Natürlich kannst Du noch an der fristlosen Kündigung festhalten und solltest das auch tun.

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#7
 Von 
layla84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

mein vermieter aktzeptiert meine fristlose kündigung nur wnn ich einen Nachmieter anschleppe, ansonsten soll ich bis Januar 2007 Miete zahlen für eine Wohnung die unnutzbar für mich und mein kind ist (kam gestern schriftlich per Post)Die Mängel an sämtlichen Decken sollen aber erst gemacht werden wenn ich ausgezogen bin! Kann der das machen???
Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?

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#8
 Von 
layla84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann das wirklich der ernst meines Vermieters sein, dass ich für eine unbewohnbare Wohnung einen nachmieter anschleppen soll damit er meine fristlose aktzeptiert???

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Er kann natürlich auf seiner Meinung bestehen, dies wird er dann eben einklagen müssen. Ob ein Gericht ihm Recht gibt kann Dir hier keiner beantworten.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die ist auch dann gültig, wenn der Vermieter sagt, dass er sie nicht akzeptiert.

Wenn der Vermieter der Meinung ist, die fristlose Kündigung sei nicht gerechtfertigt, dann muss er dagegen klagen.

Eine Klage des Vermieters hat aus meiner Sicht bei den von Dir geschilderten Umständen keine Aussicht auf Erfolg obwohl es natürlich immer wieder überraschende urteile gibt.

Du solltest daher an Deiner fristlosen Kündigung festhalten und ausziehen. Wenn der Vermieter die Abnahme der Wohnung verweigert, dann solltest Du die Schlüssel trotzdem abgeben. Im Zweifel schickst Du ihm die Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein.

Sollte der Vermieter tatsächlich klagen, ist auch von Deiner Seite die Einschaltung eines Anwaltes geboten.

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