Schimmelbildung - was tun?

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
M aus Hessen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbildung - was tun?

Hallo,

in unserer Wohnung habe ich an zwei Stellen Schimmelflecken entdeckt: Im Wohnzimmer (ca. 7 cm Durchmesser) und im Schlafzimmer (ca. 3 cm Durchmesser).

Wir wohnen seit gut einem Jahr in unserer Wohnung und fühlen uns hier auch wohl. Wir verstehen uns mit unserem Vermieter grundsätzlich gut. Bei Wohnungsübergabe sagte uns der VM, es hätte in der Whg keinen Wasserschaden oder Schimmelprobleme gegeben - zuvor hatten wir den Verdacht geäußert, ob es mal Schimmel gegeben hätte, da im Wohnzimmer an einer Wand (nicht dort, wo der Schimmelfleck ist) die Tapete "hohl" klang. Es handelt sich um einen Altbau.

Den Schimmel haben wir heute entdeckt. Die Flecken befinden sich in beiden Zimmern jeweils an der Ecke, dort wo zwei Außenwände aufeinander treffen- und zwar in Bodennähe. In anderen Zimmern haben wir jeweils eine Außenwand, aber nirgends Schimmel. Die Fenster haben wir kontrolliert, dort befindet sich kein Schimmel. In den betroffenen Zimmern haben wir: Wohnzimmer: alte Isofenster aus Holz, die schlecht schließen - Schlafzimmer: neue Kunststoffisofenster.

Unsere Wäsche trocknen wir im Wohnzimmer und im Arbeitszimmer (hier kein Schimmel, Holzfenster). Wir lüften unsere Zimmer regelmäßig (im Winter Stoßlüften, im Sommer nachts Kippfenster)

Unsere Nachbarn berichteten, sie hätten auch Schimmel in einem Zimmer (auch dort, wo die Außenwände aufeinander treffen). Deswegen hätten sie den VM gesprochen, der ihnen sagte, die Außenwand müsse mal isoliert werden (wurde aber bisher nicht gemacht).

Jetzt die Frage(n): Wie gehen wir am besten vor? Sollten wir in erster Linie den VM benachrichtigen? Oder können wir den Schimmel ohne weiteres auf eigene Faust beseitigen (welche Folgen hätte das bei erneuten Auftreten von Schimmel)? Wer ist in der "Bringschuld" zu beweisen, dass der Schimmel nicht aufgrund der eigenen Schuld / Fahrlässigkeit entstanden ist (VM oder wir)?

Ich habe hier schon ein wenig über Schimmelprobleme in Mietwohnungen gelesen. Der "Spucketest" ergab keine Verdunkelung der Wandfarbe an dieser Stelle. Bedeutet das, es handelt sich bei der Wandfarbe um Außenfarbe? Und inwiefern beeinflusst das die Schimmelbildung?

Wir hoffen es weiß jemand Rat. Viele Grüße,
M aus Hessen

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31 Antworten
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#1
 Von 
M aus Hessen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hochschubs

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#2
 Von 
M aus Hessen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

uns ist bewusst, dass wir den Schimmel zügig unserem VM melden sollten. Aber was geschieht dann? Wie sollte dann weiter vorgegangen werden?

Wie gesagt, wir fühlen uns in dem Miethaus wohl und verstehen uns auch gut mit unserem VM. Wir wissen über unsere Rechte und Pflichten und die selbigen des Vermieters in so einem Fall aber leider gar nicht bescheid. Weiß dazu jemand Rat?

Wir sind für guten Rat dankbar,
M aus Hessen

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#3
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

+++Wie gehen wir am besten vor?+++

Mit diesem wirklichen großen Problem ist nicht zu spaßen! Teilen Sie unverzüglich Ihrem VM mit, dass es bedingt durch handwerkliche Fehler zu Schimmelbildung in Ihrer Whg kommt. Fordern Sie den Typen auf, diesen Mangel unverzüglich innerhalb von ca. 15 Tagen abzustellen. Simultan würde ich in diesem Schreiben aufführen, dass Sie im Falle einer Ablehnung durch den VM die Mieter kürzen werden. Sie sollten aber vorher Rücksprache mit den Experten vom Mieterschutzbund halten.

Sollte sich herausstellen, dass der Schimmel gesundheitsschädlich ist, so haben Sie das Recht die Whg fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird dann der VM Schadenersatzpflichtig!

noch ein kleiner Tipp:
Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

A. Meyer

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#4
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

@von Paul Hundt

Na Sie machen ja Ihrem Namen alle Ehre!

Aber Sie verweigern dem Mieter seine Rechte, welche dem Mieter lt Gesetzt zustehen? Darauf soll der Mieter verzichten, weil der VM ein "netter Kerl" ist?
Hallo -wir haben das Jahr 2008 und leben nicht mehr im Zeitalter der Großbourgeoisie, Sie Knecht des Geldes der Macht!

Ich für meinen Teil, versuche zumindest den kleinen Leuten von der Straße zu helfen.
Sagen Sie mal, sind Sie ein Vermieter??? :zoff:

A. Meyer

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#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

+++Schauen Sie sich doch ihre Beiträge mal an. Von 81 Beiträgen, die sie hier kund getan haben, beinhalten 70%-80% die Wörter Experten vom Mieterschutzbund, Mietminderung,+++

Das war bzw. ist mir gar nicht bewusst, dass in einem Mietrechtsforum diese Begriffe ungewöhnlich sind?

+++Ich bin Besitzer einer tollen Eigenheimes+++
Na das freue miche gans besonderes für Eusch! :crazy:

+++minderbemittelten Hirn nicht zu, das+++
Zumindest hätte mein minderbemitteltes Hirn dieses "das" mit zwei ss geschrieben!

schönen Tag noch, Sie sind ein toller Typ

A. Meyer

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Halbgott = halb Klarheiten

Wenn Sie mich schon zitieren, dann sollten Sie es wenigstens unterlassen, meine Zitate mit Ihrer aufdringlichen Unkenntnis zu kommentieren!

Übrigens um Ihre Bildungslücke mal zu schließen, das Zitat "Knechte des Geldes der Macht" ist richtig und stammt aus einer verantwortungsbewussten Rede eines bedeuteten Politikers aus der Deutschen Demokratischen Republik! Dieser Ausdruck beschreibt genau solche Typen wie Sie einer sind, nämlich Elemente welche parasitär am Rande der Gesellschaft vegetieren!

-ENDE-

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#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

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#16
 Von 
M aus Hessen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Werter AMeyer,

Ihren Beitrag hier zu lesen hat mit glatt den Atem verschlagen. Sie können einem ja richtig Angst und Bange machen. Zu meinem Glück habe ich jedoch einen gesunden Menschenverstand, der mich daran hindert Ihrem Rat tatsächlich Folge zu leisten.

Ich bin in dieses Forum gekommen, um qualitativen Rat einzuholen.

Mir deucht, Sie haben meinen Beitrag nicht gründlich genug gelesen und wollen auch eigentlich gar keine Hilfe anbieten, sondern sich in diesem Thread produzieren. Tun Sie das an anderer Stelle, vielleicht dort, wo Ihnen jemand zuhört.

Hochachtungsvoll,
M aus Hessen

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#17
 Von 
M aus Hessen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun gut, wir werden am besten erst mit unseren Nachbarn reden und dann unverzüglich unseren VM ansprechen. Ich denke, das ist in der Tat vernünftig.
Ich werde nach dem Gespräch wahrscheinlich weitere Fragen haben, die ich dann hier poste. Hoffentlich gibt es dann wieder guten aber diesmal übersichtlichen Rat. ;)

Viele Grüße,
M aus Hessen

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#18
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#20
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@ PaulHund ich muss immernoch lachen wegen dem beitrag

"Gut, wenn Sie Hohlfrucht sonst keine Probleme haben, möcht ich Sie darauf hinweisen, das wir im Jahr des Herrn 2009 leben

denn:

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Hallo -wir haben das Jahr 2008 und leben nicht mehr im Zeitalter der Großbourgeoisie, Sie Knecht des Geldes der Macht! "

Das AMeyer net viel drauf hat merkt jeder, aber so wenig ist erschreckend!

Gott sei dank hat M aus Hessen die richtige Wahl getroffen!

@AMeyer die Grütze die du von dir gibst, ist wirklich unter allem Niveau und fernab jeglicher Realität

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#21
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

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#24
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Na, sicherlich sollte man sich gut stellen mit dem VM. Das Dumme ist nur, dass man irgendwann ganz Dumm da steht, wenn es ernst wird.

Hatte das Problem mit meiner vorherigen VM. War auch immer ganz zahm, und habe mich immer wieder hinhalten lassen. Das Ergebnis war, dass die mich dann bei den Nebenkosten abzocken wollte. Und das, obwohl die Whg. genug Mängel hatte, um mindestens 50% Miete zu mindern. Vor Gericht meinte der Richter ganz lapidar: Sie hätten doch wissen müssen, dass sie die Miete mindern können, warum haben sie es nicht getan? Jetzt ist es zu spät! Ich war wieder mal der Dumme.

Auch mit den jetzigen VM haben wir Probleme. 3 Jahre haben wir Mängel der Whg. nicht gerügt, und auch nicht gemindert, weil die ja so nett waren. Als ich dann einmal Tacheles geredet habe, kam prompt die Kündigung. Und jetzt habe ich schon wieder Schimmel im Schlafzimmer. So eine Sche... .

Es gibt für mich zukünftig nur noch eines, auf meinen Rechten bestehen!! Und nie wieder versuchen, ein freundschaftliches Verhältnist zu den VM zu haben. Beim Geld ist dann spätestens Sense mit dem guten Verhältnis. Warum nur bin ich immer derjenige, der drauflegt?

Allerdings werde ich morgen zu meinem VM gehen, und verlangen, dass der Schimmel beseitigt wird. Und zwar von einem Fachmann, und nicht mit Schimmel-Ex. Ausserdem werde ich diesesmal von meinem Minderungsrecht gebrauch machen, und zur Sicherheit einen Anwalt beauftragen.

Also nicht immer alles gefallen lassen. Kämpft für eure Rechte. Wenn es hart auf hart kommt, seid ihr sowieso ganz schnell die bösen Mieter.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert von avalon2006 am 23.01.2009 04:49

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#25
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

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#26
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Ne ne. Da war keine Polizei dabei. Einfach nur eine kleine Einforderung meiner Rechte.

Große Whg. sind hier Mangelware. Sollte mir vielleicht doch mal was eigenes kaufen. Aber sicherlich keine Whg. Das müsste dann schon ein Haus sein.

Na werde jetzt erstmal schauen, wie mein VM heute drauf ist. Wenn er das vom Schimmel hört, wird sicherlich wieder das Theater losgehen. Was soll´s. Hat ja schon vor Jahren versprochen die Aussenwände ordentlich zu dämmen. Passiert ist natürlich nichts.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#27
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
M aus Hessen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat avalon 2006: War auch immer ganz zahm, und habe mich immer wieder hinhalten lassen. ...
Auch mit den jetzigen VM haben wir Probleme. 3 Jahre haben wir Mängel der Whg. nicht gerügt, und auch nicht gemindert, weil die ja so nett waren. Als ich dann einmal Tacheles geredet habe, kam prompt die Kündigung. ....
Und nie wieder versuchen, ein freundschaftliches Verhältnist zu den VM zu haben. ...
Also nicht immer alles gefallen lassen. Kämpft für eure Rechte. Wenn es hart auf hart kommt, seid ihr sowieso ganz schnell die bösen Mieter.
gruß
avalon 2006 (Zitat Ende)

Erstens lassen wir uns nicht hinhalten oder dulden "zahm" schlechte Wohnbedingungen, schon gar nicht drei Jahre lang. Ich hatte ja schon geschrieben, dass wir den Schimmel melden. Aber ich werde mit Sicherheit nicht das gute Verhältnis zu unserem VM mit der Hammermethode zunichte machen! Ich denke auch nicht, dass wir böse Mieter sind. Ich bedanke mich für die Darstellung Deines persönlichen Falls.

Unsere Nachbarn haben wir inzwischen gesprochen, nachdem sie damals ihren Schimmel gemeldet haben hat der VM zügig reagiert und den Schaden beseitigt. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, dass sich die Sache glimpflich lösen lässt.

Guten Abend,
M aus Hessen

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
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