Hallo zusammen,
bin vor ca. 3 Monaten mit meinem Freund in eine Wohnung gezogen. Das Problem: Wir können machen was wir wollen, die ganze Wohnung schimmelt. Hatten zuerst die Erlaubnis vom Vermieter bekommen, uns einen Ofen einzubauen, da man hier nur mit Strom heizen kann. Nachdem er sich das anders überlegt hat, haben wir uns 2 Gasöfen gekauft und erstmal damit geheizt. Hat nichts gebracht, Heizungen sind jetzt an und mal ganz davon abgesehen, dass die teuer sind, bringt es immernoch nix. Lüften jeden tag die Wohnung einmal ganz durch (was auch ganz schön kalt bei dem Wetter ist) und heizen dann jeden Raum mit den Heizungen und den Öfen. Naja nun fangen auch schon an unsere Möbel, Jacken, Taschen etc,.. an zu schimmeln. Der Vermieter meint zu uns nur, dass wir mehr Heizen sollen und drückt uns einen Schimmelentferner in die Hand. Wollen demnächst auch einen Anwalt einen Brief aufsetzten lassen. Meine frage ist jetzt : Muss der Vermieter uns den Schaden erstatten?
ps: In der Wohnung unter uns Schimmelt es auch trotz Heizung.
Danke für Antworten
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Schimmelschaden-zahlt der Vermieter?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Also,
einmal ganz durchlüften ist nicht korrekt. 3-4 mal täglich für 5-10 Minuten Stosslüften sollte es schon sein. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung des Schimmels da, ausser er kann nachweisen, dass der Schimmel nicht baulich bedingt ist. Hygrometer kaufen, und erst mal prüfen, wie hoch die Luftfeuchte in der Wohnung ist.
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Wie alt ist denn das Haus ?
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quote:
die ganze Wohnung schimmelt.
Wo, Innenwände oder Außenwände ?
quote:
erst mal prüfen, wie hoch die Luftfeuchte in der Wohnung ist.
Tipp: 109% sind eindeutig zu viel !
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ich würde euch aus eigener erfahrung raten einen anwalt zu nehmen. da wir nicht so viel geld haben sind wir zum mieterbund, kostet 40 € im jahr. nachteil: vertreten euch nicht wenn es vor gericht geht. jedenfalls ist es so das ihr ihm eine frist per einschreiben zuschicken muss, bis wann er denn schaden behoben haben muss (meist 1 monat) reagiert er nicht, könnt ihr die miete kürzen. aber wie gesagt ich würde da nichts ohne anwalt unternehmen.
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Offensichtlich hat der VM euch einen wesentlichen Mangel an der Mietsache verschwiegen. Der VM hat zunächst den Mietmangel zu beheben. Also auffordern, den Mietmangel binnen Monatsfrist zu beheben und gleichzeitig eine Mängelbeseitigungsklage ankündigen. Rührt er sich nicht, kündigt ihr fristlos und stellt ihm die Rechnung für den Schaden zu. In der Zwischenzeit sucht ihr euch schon mal ´ne andere Wohnung!
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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"
--- editiert vom Admin
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