Guten Tag/Abend!
Eine kurze frage über Schlangenhaltung in einer Mietwohnung. Ist es erlaubt, Würgeschlangen in einer Mietwohnung zu halten? Am Montag habe ich eine Wohnungsbesichtung durch die Genossenschaft und wüßte das dann gerne vorher!
Kann die Genossenschaft eine Haltung verbieten, wenn es nicht konkret im Mietvertrag verankert ist (Hamburger Mietvertrag)?
Vielen Dank im voraus.
Schlangenhaltung in der mietwohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Na ich würde die Krise bekommen. Nicht nur das man Angst haben müßte, das Tier schleicht irgendwo im Hausflur rum, nein, sie wird auch noch mit lebenden Tieren gefüttert, mir sträuben sich die Haare. Ich würde wohl ausziehen.
Aber hier ein Urteil:
Auf jeden Fall dürfen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel gehalten werden. Selbst wenn Haustierhaltung im Mietvertrag erlaubt ist, dürfen aber ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange nicht in der Mietwohnung gehalten werden.
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Quelle: Amtsgericht Charlottenburg
Das Grundeigentum 1988, S. 1051
Selbst wenn das zitierte Urteil jetzt von einem LG kommt und damit nicht präzedenzfähig ist - pauschal lässt sich die Frage kaum beantworten. Grundsätzlich gilt:
Wird in einem Mietvertrag die Tierhaltung pauschal untersagt, ist diese Klausel ungültig. Um Tierhaltung generell zu verbieten, bedarf es immer einer Individualvereinbarung, die getrennt vom Mietvertrag abgeschlossen wird. Sieht der Mietvertrag vor, dass Tierhaltung im Einzelfall genehmigungspflichtig ist, ist diese Klausel zulässig. Kleintiere (darunter versteht man gemeinhin Tiere, die in Käfigen gehalten werden) sind immer erlaubt, die Haltung von Hunden und Katzen muss im Einzelfall genehmigt werden, wobei der Vermieter ein Nein plausibel begründen können muss - z.B. damit, dass die Nachbarn sich gestört fühlen würden. Ich glaube, dass es nicht schwierig sein dürfte, eine Beeinträchtigung der Nachbarn zu begründen, wenn in der Nachbarwohnung Würgeschlangen gehalten werden. Mal eine bescheidene Frage am Rande: auch wenn man Schlangenfan ist - das ist ja wohl kaum eine artgerechte Haltung, oder?
Gruß karamel
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Wenn ich es einigen Quellen korrekt entnommen habe, zählen Würgeschlangen zu den "gefährlichen" Tieren, das reicht für den Vermieter aus, die Haltung zu untersagen, auch wenn er andere Haustiere wie z.B. Hunde erlaubt.
P.S. Die Viecher werden doch auch immens groß, wie groß ist denn die Wohnung?
Soweit ich, die mir erklärte Hauregel richtig verstanden habe, gilt es wie folgt:
Kleintierhaltung ist auch mit einer Klausel gegen Haustiere im Mietvertrag, nicht zu verbieten. Darunter gelten Kanninchen, Meer*******chen, ich denke sogar Mäuse und ich glaube auch Katzen. Bei Vögeln sollte man nachfragen, da sie oft Lärm machen.
Bei Hunden sollte man nachfragen. Meistens steht ja in einem Mietvertrag, dass Tierhaltung nicht generell verboten wird, man sollte sich halt eine schriftliche Genemigung holen.
Würgeschlangen und andere Exoten, da muss man bei der Hausverwaltung nachfragen. Immerhin kann eine Würgeschlange gefährlich werden wenn sie ausbüchst und bei einem Nachbarn in seiner Wohnung landet, der überhaupt nicht weiß, wie man mit dem Tier umzugehen hat.
Katzen gehören eigentlich nicht zu den Kleintieren. Ich weiß, dass manche LG schon anders entschieden haben, aber in der Regel wird das so definiert, dass darunter Tier fallen, die in Käfigen gehalten werden, also Vögel, Meersäulis, Kaninchen, Hamster, ...
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