Schlechter / Kein SAT-Empfang - Mietminderung ?

30. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Oliver86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechter / Kein SAT-Empfang - Mietminderung ?

Hallo Zusammen,

bei mir ist seit ca. 4 Wochen der SAT-Empfang gestört, der Vermieter wurde bis jetzt schon 5 mal per Mail über diese Störung informiert. Die Signalstärke passt, aber die Qualität des Signals pendelt nur zwischen 2-10 %.

Die Info vom Vermieter war: "Gehen Sie mal zum Nachbarn und verschneiden Sie den Busch vor der Antenne"!

Dies wurde gemacht, nur leider hat sich auch dadurch der Empfang nicht verbessert.

Seit einer Woche wird schon gar kein Bild mehr angezeigt, es gibt leider auch keine Hausverwaltung an die ich mich wenden könnte um das Problem zu beheben.

Die SAT-Anlage wird außerdem von allen 6 Mietparteien genutzt, wie ich in einigen Gesprächen herausgefunden habe sind fast alle mehr oder weniger von dieser Störung betroffen.

Ich habe von meiner Seite schon den Receiver und das SAT-Kabel zur Dose ausgetauscht, auch dies hat nichts gebracht.

Kann durch diesen Mangel die Miete gemindert werden ?

Gruß Oliver

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1392x hilfreich)

quote:
Kann durch diesen Mangel die Miete gemindert werden ?


Ich denke nein. Oder bezahlst du über die Betriebskosten die Nutzung der SAT-Anlage, bzw. ist diese Nutzung im Mietvertrag vereinbart? Wenn ja, dann ist tatsächlich der Vermieter in der Pflicht. Wenn nein, dann seid ihr als Mieter zuständig für den ordentlichen Empfang.

http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=626

Bedenke auch, dass der Vermieter für die Mindestanforderungen an eine Wohnung verantwortlich ist. Das wären dann regelmäßig: Strom- und Wasseranschluss, Ablauf und Toilette, ausreichender Wärme- und Schallschutz. Für Telefon und Fernsehempfang ist er aber nicht verantwortlich, er muss lediglich diese Dinge dulden.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oliver86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Liane46,

folgende Passage ist in meinem Mietvertrag enthalten:



Gruß Oliver

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

War denn eine vermietereigene Gemeinschafts-Antenne/Gemeinschafts-SAT-Anlage bei Mietbeginn vorhanden (= mitvermietet) oder wurde später eine solche errichtet?

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oliver86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lolle,

die SAT-Anlage war bei Mietbeginn vorhanden und hat ja bis vor 4 Wochen ohne Probleme funktioniert ;)

Gruß Oliver

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die SAT-Anlage war bei Mietbeginn vorhanden und hat ja bis vor 4 Wochen ohne Probleme funktioniert
<hr size=1 noshade>



Seit es DVB-T gibt, führt da eine Minderung nicht weit.

Wenn das so vermietet wurde, muß der Vermieter diesen Zustand aauf seine Kosten auch so erhalten.

Man kann ihn auffordern, so viele Mieter wie möglich, den Mangel abzustellen. Frist setzen, nach ergebnislosem Ablauf tritt Verzug ein. Danach kann man die Reparatur selbst beauftragen und mit der Miete verrechnen, siehe § 536a II BGB .

Das birgt aber Risiken, die es zu vermeiden gilt. Alles schriftlich, Zugangsnachweis, die Empfangsstörungen müssen später ggf. nachgewiesen werden können. Und ein Mieter muss sich "opfern", den Auftrag unterschreiben und ggf. den Streit mit dem Vermieter ausfechten.

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