Ich empfange derzeit über eine analoge (Gemeinschafts-)Sat-Anlage mein Fernsehprogramm. Leider ist die Qualität nur mäßig. Die Anfrage an meinen Vermieter nach einer neuen digitalen Sat-Anlage lehnte dieser ab, weil seiner Ansicht nach das Bild okay sei.
Meiner Meinung nach ist dies allerdings ein subjektives Empfinden, welches durch die Fernsehgewohnheiten beeinflusst wird. Soll heißen: Schaue ich viel und gerne Fern und habe ich entsprechende Technik (TV-Anlage, Dolby usw.), dann lege ich auch mehr Wert auf einwandfreies Bild als jemand, der nur täglich Nachrichten auf einem 37 cm TV schaut.
Da der Empfang nur analog ist, habe ich schon mein Premiere-Vertrag (digital) bei Einzug außerordentlich und mit Verlust kündigen müssen. Auch ein Entgegenkommen meinerseits durch anteilige Kostenübernahme für Digitalisierung der bestehenden Anlage brachte nichts.
Meine Fragen:
Gibt es Richtwerte (oder Mindestwerte) für die Qualität des Empfangs und wie kann ich diese messen?
Bin ich berechtigt, die Miete zu kürzen, wenn ich dem Vermieter nachweisen kann, dass die Qualität nicht ausreicht und er trotzdem nichts ändern möchte?
Oder kann ich vielleicht meine eigene Sat-Anlage anbringen und die Nebenkosten entsprechend kürzen?
Gruß - Steffen
-- Editiert von Steffen am 28.06.2004 15:45:16
Schlechter Sat-Empfang Grund für Mietminderung?
Ich sehe hier keine Möglichkeiten, gegen den Willen des Vermieters etwas zu unternehmen.
und wenn das ding falsch angeschlossen sit? uns fehlen die horizontalen kanäe (oder die vertikalen). das kommt dann zusatande wenn masse und phase sich irgendwo berühren. damit ist die anlage doch nicht famchmännisch installiert oder? andererseits fallen ja keine kosten an, daher ist es auch einleuchtent wenn ich die miete nicht mindern kann. wobei gfk sind ja kosten .. ??
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> uns fehlen die horizontalen kanäe (oder die vertikalen).
Wenn Sie Ihr TV Gerät auf 'horizontale
Kanäle' einstellen könnte es sein, dass
Sie einen Decoder benötigen, weil die
entsprechenden Sendungen nicht
für jedermann geeignet sind und
entsprechende Dientleistungen eben
auch ihren Preis haben.
> das kommt dann zusatande wenn masse und phase sich irgendwo berühren.
ein derartiges Ereignis wird 'Kurzschluß' genannt und sollte eigentlich die entsprechende Lastsicherung in Ihrer
Wohnung auslösen. Dies scheint jedoch
interessanterweise nicht zu geschehen,
was entweder auf nicht fachgerechte
Elektro-Installation oder auf Geisterbefall
Ihrer Whg. hindeutet.
Ich empfehle: Entweder Elektriker oder Ghostbusters einschalten.
uns fehlen die horizontalen kanäe (oder die vertikalen).
Das ist etwas anderes. In dem Fall habt ihr nur die Hälfte der Programme.
Natürlich kann dieses durch einen Kurzschuss im Antennenkabel verursacht werden. Das Antennenkabel hat keine Lastsicherung, so dass auch weiter nichts passiert. Hier werden schließlich nicht die 220V Versorgungsspannung kurzgeschlossen.
So etwas kann im Übrigen auch am SAT-Receiver liegen, wenn dieser nicht die erforderliche Steuerspannung 13/18V liefert.
Ob deswegen allerdings die Miete gemindert werden kann, mag ich nicht zu beurteilen.
Hallo zusammen,
klingt alles in allem nach einem fertig aufbereitetem Signal, so dass Sie prinzipiell ohne Receiver fern sehen können. Wenn ja bitte bestätigen. In diesem Fall ist eine Digitalisierung auch mit Ihrer Kostenbeteiligung für die meisten Vermieter zu teuer. Was genau heist eigendlich schlechtes Bild? Mal ein paar Fischchen auf einigen Kanälen oder ist weder Bild noch Ton als solches zu identifizieren? Wie Viele Programme können Sie eigentlich empfangen?
Das der Vermieter jetzt wegen Ihnen die gesamte Gemeinschaftsanlage sanieren soll könnte meiner Ansicht nach auch einfach unangemessen sein. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass sie gerade eingezogen sind (denke ich zumindest so verstanden zu haben).Hat er Ihnen allerdings beim Einzug versprochen auf Ihre TV-Wünsche einzugehen wäre das mindestens schlechtes Geschäftsgebaren. Aber ohne was in schriftliches ist auch dann sicher nichts zu machen.
Und jetzt?
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