Schloss austauschen trotz Hinweis im Mietvertrag

16. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DanielWo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schloss austauschen trotz Hinweis im Mietvertrag

Hallo,

wir ziehen am 01.04.2011 in unsere neue Wohnung.
Der Mietvertrag ist schon seit ca. einem Monat unterschrieben.
Nun sind wir von Vormietern darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich die Vermieterin gerne mal in Abwesenheit der Mieter in die Wohnung(en) geht.

Im Mietvertrag ist ein Verweis, dass wir die Schlösser / Zylinder nicht austauschen dürfen.

Darf ich nun das Schloss austauschen, trotz Verweis im Mietvertrag? Ansonsten ist das ja allgemein erlaubt, insofern man diesen bei Auszug wieder einbaut etc.

Vielleicht weiss einer von euch wie bei uns die rechtliche Grundlage aussieht...

Vielen Dank.

VG DanielW.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.02.2011 14:19:47
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Im Mietvertrag ist ein Verweis, dass wir die Schlösser / Zylinder nicht austauschen dürfen.


Eine derartige Klausel ist wohl unwirksam, daher darfst Du das Schloss austauschen.

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Das Verbot können Sie getrost ignorieren. Sie haben das Recht, das Schloß auszutauschen!
Sie müssen nur bei Auszug wieder das alte Schlß einsetzen.

Mit dem Mietvertrag haben Sie das alleinige Nutzungsrecht der Wohnung, der Vermieter begeht Hausfriedensbruch, wenn er Ihre Wohnung ohne Ihr Wissen betritt.

Interessant dazu:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/schluessel-vermieter.htm

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
DanielWo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das wurde nicht in beiderseitigem Einvernehmen ausgehandelt - das sollte laut dem Makler ein Standart Mietvertrag von "Haus & Grund" sein.

Ich habe auch ehrlich gesagt nicht auf diese Zeile geachtet, da mir so etwas bisher absolut fremd war...

Wenn ich alle Aussagen richtig deute, bin ich also auf der sicheren Seite bei einem Austausch des Schlosses.

Dachte schon ich muss das Schloss drin lassen, da ich diesen Vertrag wie gesehen unterschrieben habe...

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seniler
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Aber nicht vergessen den alten Zylinder aufzubewahren und bei Auszug wieder einzubauen.

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