Hallo,
wir ziehen am 01.04.2011 in unsere neue Wohnung.
Der Mietvertrag ist schon seit ca. einem Monat unterschrieben.
Nun sind wir von Vormietern darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich die Vermieterin gerne mal in Abwesenheit der Mieter in die Wohnung(en) geht.
Im Mietvertrag ist ein Verweis, dass wir die Schlösser / Zylinder nicht austauschen dürfen.
Darf ich nun das Schloss austauschen, trotz Verweis im Mietvertrag? Ansonsten ist das ja allgemein erlaubt, insofern man diesen bei Auszug wieder einbaut etc.
Vielleicht weiss einer von euch wie bei uns die rechtliche Grundlage aussieht...
Vielen Dank.
VG DanielW.
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Schloss austauschen trotz Hinweis im Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
quote:
Im Mietvertrag ist ein Verweis, dass wir die Schlösser / Zylinder nicht austauschen dürfen.
Eine derartige Klausel ist wohl unwirksam, daher darfst Du das Schloss austauschen.
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Das Verbot können Sie getrost ignorieren. Sie haben das Recht, das Schloß auszutauschen!
Sie müssen nur bei Auszug wieder das alte Schlß einsetzen.
Mit dem Mietvertrag haben Sie das alleinige Nutzungsrecht der Wohnung, der Vermieter begeht Hausfriedensbruch, wenn er Ihre Wohnung ohne Ihr Wissen betritt.
Interessant dazu:
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/schluessel-vermieter.htm
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Nein, das wurde nicht in beiderseitigem Einvernehmen ausgehandelt - das sollte laut dem Makler ein Standart Mietvertrag von "Haus & Grund" sein.
Ich habe auch ehrlich gesagt nicht auf diese Zeile geachtet, da mir so etwas bisher absolut fremd war...
Wenn ich alle Aussagen richtig deute, bin ich also auf der sicheren Seite bei einem Austausch des Schlosses.
Dachte schon ich muss das Schloss drin lassen, da ich diesen Vertrag wie gesehen unterschrieben habe...
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Aber nicht vergessen den alten Zylinder aufzubewahren und bei Auszug wieder einzubauen.
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