Schloß auswechseln - Vermieter nicht erreichbar

28. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Schloß auswechseln - Vermieter nicht erreichbar

Hallo liebes Forum,

unsere Tochter hat vor 3 Monaten eine Mietwohnung bezogen. Vorgestern ging das Schloß erstmals nur sehr schwer auf, der Schlüssel hakte und sie kam kaum in die Wohnung. Sie hat dies dem Vermieter darauf hin per Whatsapp geschrieben, erhielt aber keine Antwort.

Gestern Abend kam sie nun gar nicht mehr in die Wohnung, da sie das Schloß einfach nicht aufbekam. Es haben wohl 3 Personen versucht (ich kann leider frühestens heute Abend dort sein). Sie haben auch Angst, dass der Schlüssel abbricht, wenn es mit zu viel Gewalt versucht wird. Sie hat dann gestern Abend dem Vermieter dann geschrieben, dass er sich bitte heute Morgen mit ihr bei der Wohnung treffen sollte. Auch darauf gab es keine Antwort.

Da sie nicht wusste, wie sie sich verhalten sollte, rief sie bei der Polizei an und erhielt zur Antwort, dass ihr Vermieter wohl im Krankenhaus liegt und wohl deshalb nicht geantwortet hat. Da dies ein relativ kleiner Ort ist, kannte der Polizist den Vermieter wohl und wusste dies daher.

Dazu kommt, dass an der Tür Kratzspuren sind, die vor ein paar Tagen wohl noch nicht dort waren (das kann sie mit ziemlicher Sicherheit sagen) und die ausschauen, als ob sich dort jemand mit einem Werkzeug zu schaffen gemacht hat.

Der Hausmeister, den sie kontaktiert hat, meinte, er könne da nichts machen.

Meine Frage ist jetzt, ob sie einen Schlüsseldienst beauftragen kann und die Kosten dann vom Vermieter getragen werden müssen oder ob dies ohne Einverständnis des Vermieters nicht geht? Das würde bedeuten, dass sie dann solange nicht in die Wohnung kommt, bis der Vermieter wieder erreichbar ist. Und keiner weiß, wann das sein wird.

Danke für Eure Einschätzungen.

Gruss Cinzano

-- Editiert von User am 28. November 2022 10:44

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4556 Beiträge, 552x hilfreich)

Ich würde die Polizei anrufen, wenn ich meine man hätte versucht dort einzubrechen, dann den Schlüsseldienst, damit ich auch in die Wohnung komme.

Dann dem VM melden, dass (wahrscheinlich) durch einen Einbruchsversuch das Schloss defekt und die Tür beschädigt ist, und ihn bitten die verauslagten Kosten für den Austausch des Schlosses zu zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich würde die Polizei anrufen, wenn ich meine man hätte versucht dort einzubrechen, dann den Schlüsseldienst, damit ich auch in die Wohnung komme.


Junge Leute haben es nicht so mit der Geduld. Sie hat jetzt einen Schlüsseldienst gerufen, der zum Glück wohl (zumindest was das Finanzielle anbetrifft) seriös war. Der Handwerker hatte ebenfalls Probleme und hat bei dem Versuch, die Schlüssel mit einer Zange zu drehen, wohl 2 Schlüssel abgebrochen. Er hat dann die Wohnung wohl doch aufbekommen und es so gerichtet, dass sie zumindest rein und raus kann. Berechnet wurden hier 70€ incl. An- und Abfahrt.

Die Polizei zu benachrichtigen dürfte sich damit allerdings wohl erledigt haben, da so keiner mehr feststellen kann, wer was am Schloß gemacht hat. Jetzt müssen sie halt versuchen, den Vermieter irgendwie im Krankenhaus zu kontaktieren.

Danke für Deine Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
Jetzt müssen sie halt versuchen, den Vermieter irgendwie im Krankenhaus zu kontaktieren.
Wozu das denn? Jetzt genügt es, wenn sie schriftlich und nachweisbar dem Vermieter schreibt, was war, was ist.
Wenn der dann genesen und zu Hause nach der Post schaut, kann er reagieren (oder er lässt es).
Zitat (von cinzano40):
Er hat dann die Wohnung wohl doch aufbekommen und es so gerichtet, dass sie zumindest rein und raus kann. Berechnet wurden hier 70€ incl. An- und Abfahrt.
Super und erstaunlich preiswert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
es so gerichtet, dass sie zumindest rein und raus kann.

Also kein neues Schloss eingebaut?
Dann sollte man das mal schnellstens nachholen.



Zitat (von Solan196):
Ich würde die Polizei anrufen, wenn ich meine man hätte versucht dort einzubrechen, dann den Schlüsseldienst, damit ich auch in die Wohnung komme.

Wobei man den Schlüsseldienst erst rufen sollte, nachdem die Polizei dort war.



Zitat (von Solan196):
Dann dem VM melden, dass (wahrscheinlich) durch einen Einbruchsversuch das Schloss defekt und die Tür beschädigt ist, und ihn bitten die verauslagten Kosten für den Austausch des Schlosses zu zahlen.

Dummerweise muss er der Bitte nicht unbedingt nachkommen ... der Mieter möge sich an den wenden der das Teil kaputt gemacht hat.
Insofern sollte man sich das gut überlegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise muss er der Bitte nicht unbedingt nachkommen ... der Mieter möge sich an den wenden der das Teil kaputt gemacht hat.
Insofern sollte man sich das gut überlegen ...


Hier dürfte ein Fall des § 536a Abs. 2 BGB vorliegen, so dass der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst ersetzen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4556 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei man den Schlüsseldienst erst rufen sollte, nachdem die Polizei dort war.


so habe ich es auch geschrieben

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise muss er der Bitte nicht unbedingt nachkommen ... der Mieter möge sich an den wenden der das Teil kaputt gemacht hat.
Insofern sollte man sich das gut überlegen ...


Doch der VM muss für das defekte Schloss aufkommen (oder hat sich da was geändert?) und wenn bei der Polizei ein versuchter Einbruch gemeldet worden wäre (worauf man ja dann verzichtet hat), dann wäre dasmit der Weiterreichung der Kosten der beschädigten Tür auch kein Problem, aber in diesem Fall haben sich die Mieter ja anders entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
Jetzt müssen sie halt versuchen, den Vermieter irgendwie im Krankenhaus zu kontaktieren.

Das wäre ziemlich geschmacklos, wegen einer Rechnung...

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das wäre ziemlich geschmacklos, wegen einer Rechnung...

Nö, Vermieterpflichten lösten sich nicht in Luft auf, nur weil man krank ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Dann dem VM melden, dass (wahrscheinlich) durch einen Einbruchsversuch das Schloss defekt und die Tür beschädigt ist, und ihn bitten die verauslagten Kosten für den Austausch des Schlosses zu zahlen.

Darum muss man nicht bitten, der Vermieter ist in der Pflicht, ein neues Schloss einbauen zu lassen und zu bezahlen, wenn das bisherige defekt ist...
Zitat (von cinzano40):
Junge Leute haben es nicht so mit der Geduld.

Nun ja... Wenn man wegen eines defekten Schlosses nicht mehr in die eigene Wohnung kommt, ist auch bei älteren Leuten die Geduld sehr begrenzt.

Da ist dann schon sofortige Abhilfe notwendig. Man will schließlich nicht auf der Parkbank übernachten, und beim aktuellen Wetter schon gar nicht.

Daß der Vermieter im Krankenhaus liegt entbindet ihn nicht von seinen Pflichten als Vermieter. Da muss er dann ggf. einen Vertreter bestimmen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen Dank Euch allen für Eure Tipps und die Hilfe.

Den Vermieter würden Sie nur kontaktieren wollen, damit sie sich das ok holt um ein neues Schloss einbauen zu lassen.

Die 70 Euro waren wirklich sehr preiswert und sie wird mit dem Vermieter sprechen. Sollte er die Kosten nicht übernehmen, wäre das kein Beinbruch. Wichtiger wären die Kosten für ein neues Schloss.

Hier kann dann geschlossen werden. Wünsche Euch allen eine gute Zeit, gerade jetzt und vor Weihnachten.

Gruß

Cinzano

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4556 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Darum muss man nicht bitten, der Vermieter ist in der Pflicht, ein neues Schloss einbauen zu lassen und zu bezahlen, wenn das bisherige defekt ist...


Oh Mann, ich würde freundlich dazu auffordern, "wir dürfen Sie bitten, den ausgelegten Betrag bis zum ... zu erstatten" wo gibt es denn da ein Problem, klar kann ich auch schreiben "ey du krankes Ding, los zahl bis zum ... sonst ....", ist aber nicht mein Ding.

Den Brief würde ich allerdings nicht ins Krankenhaus senden, sondern an die Adresse des VM, welche im Mietvertrag steht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
Den Vermieter würden Sie nur kontaktieren wollen, damit sie sich das ok holt um ein neues Schloss einbauen zu lassen.

Dazu bedarf es nicht des "OK" des Vermieters, sie sollte nur das alte Schloss aufheben und bei Auszug wieder einbauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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