Schloss wechsel als Vermieter, spezielle Situation

18. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
filabfilab
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schloss wechsel als Vermieter, spezielle Situation

Guten Tag,
ich habe gerade folgendes spezielles Problem:
Ich besitze ein Haus, welches ich über einen Immobilienmakler an eine Familie vermietet habe.
Mietvertrag hat am 01.09 begonnen. Bis heute hat der Mieter weder Miete noch Kaution überwießen. Schlüssel für das Haus hatte er schon am Anfang bekommen. Ein paar Möbel des Mieters sind in dem Haus, jedoch sieht es für mich aus als wäre noch niemand eingezogen (keine Vorhänge, Rolladen unten...). Zusätzlich schuldet der Mieter noch dem Immobüro die volle Provision.
Ich wurde schon mehrmals vom Mieter versetzt und angelogen. Hinzu kommt das sich jetzt rausgestellt hat, dass er falsche Angaben bei der Selbstauskunft (Dokument des Immobüros) gemacht hat was einen Offenbarungseid angeht.
Hier meine Fragen: Alleine durch die Falschangabe des Mieters bin ich berechtigt ihn fristlos zu Kündigen oder?
Kann ich einfach morgen z.B. hingehen und die Schlösser austauschen, da es für mich so aussieht als sei noch keiner eingezogen? Die Sachen würde ich den Mieter natürlich abholen lassen. Könnte er dann einfach etwas erfinden und mich aus Rache auf Diebstahl verklagen?
Ich habe halt die Sorge, das einfach aus Rache etwas kaputt gemacht wird.
Bitte um dringende Hilfe

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37 Antworten
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#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Alleine durch die Falschangabe des Mieters bin ich berechtigt ihn fristlos zu Kündigen oder?

Alleine mal dadurch dass 2 MM offen sind.
Kündige noch heute !
Warum wartest Du so lange ?

quote:
Kann ich einfach morgen z.B. hingehen und die Schlösser austauschen, da es für mich so aussieht als sei noch keiner eingezogen?

Können tust Du das mit Sicherheit, wie jeder VM.
Du solltest zuerst mal reingehen und dir einen Überblick verschaffen.
Evtl. solltest Du mit dem Makler zusammen, das Telefonat des M, indem er mündlich auf die WHG verzichtet hat, zu Papier bringen.
Der Makler darf dafür sofort neue anständige M suchen.

Zitat:
Die Sachen würde ich den Mieter natürlich abholen lassen.

Weißt Du denn wo er gerade haust ?
Dann könntest Du ihm auch den kostenlosen VM-Service zugute kommen lassen.

quote:
Könnte er dann einfach etwas erfinden und mich aus Rache auf Diebstahl verklagen?

Betrete die WHG nie alleine, nur mit gerichtsfesten Zeuge(n), mache Fotos, räume den Schrott beiseite.
Nachweisbaren Müll darfst Du sofort entsorgen (auch dokumentieren)

quote:
Ich habe halt die Sorge, das einfach aus Rache etwas kaputt gemacht wird.

Ich verstehe deine Wut, aber mache ihm lieber nix kaputt, zumindest nix dessen sich in der WHG Befindliche.
Er kann dir ja nix mehr kaputt machen, weil er ja nicht mehr in die WHG kommt.
Wo findet das Ganze denn statt ?

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-- Editiert drill.instruktor am 18.10.2011 14:50

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#3
 Von 
filabfilab
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:

Können tust Du das mit Sicherheit, wie jeder VM.
Du solltest zuerst mal reingehen und dir einen Überblick verschaffen.
Evtl. solltest Du mit dem Makler zusammen, das Telefonat des M, indem er mündlich auf die WHG verzichtet hat, zu Papier bringen.
Der Makler darf dafür sofort neue anständige M suchen.


Ist das wirklich rechtlich i.O. wenn ich einfach meine Schlösser austausche? Was ist wenn ich dort z.B. seine Frau antreffe? Kann ich sie dann einfach rauswerfen? Der Mann verzichtet ja nicht auf das Haus. Er hat schon vor dort zu leben.

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich einfach morgen z.B. hingehen und die Schlösser austauschen, da es für mich so aussieht als sei noch keiner eingezogen? <hr size=1 noshade>



Nein, für einen RA wäre das ggf. ein gefundenes Fressen.

Es besteht ein Mietvertrag, für beide Seiten mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Da bleibt nur die fristlose + ordentliche Kündigung und wenn der M nicht freiwillig das Feld räumt ein gerichtlicher Räumungstitel.

Was sonst passieren kann, hat der BGH unmissverständlich klar gemacht:

<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2045/09" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09: Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wo...">VIII ZR 45/09</a>

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
filabfilab
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Woher kommt die Idee, dass der VM das Haus betreten dürfte? Noch hat der Mieter einen gültigen Mietvertrag, auch wenn er möglicherweise trotzdem nicht im Haus wohnt und auch wenn er im Mietrückstand ist.

Jetzt bleibt erstmal nur, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Widerspricht er nicht bzw. zieht er darauf hin tatsächlich aus, ist alles ok. Wenn nicht, muss erstmal Räumungsklage erhoben werden.

Bevor der Mieter tatsächlich ausgezogen ist, hat der VM in dem Haus nichts zu suchen!


Ja eben, hab mich schon über den ersten Beitrag gewundert hier. Genau das ist das Problem welches ich jetzt habe.
Sagen wir ich Kündige ihm fristlos und er geht dann auch aus dem Haus, müsste ich ja anschließend meine zwei Monatsmieten einklagen. Bezahlt sowas der Rechtschutz?? Weis das jemand?

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Sagen wir ich Kündige ihm fristlos und er geht dann auch aus dem Haus, müsste ich ja anschließend meine zwei Monatsmieten einklagen. Bezahlt sowas der Rechtschutz??


Es geht ja nicht nur um die 2 MM, sondern um den gesamten Schaden, bis zur Neuvermietung.

RS käme nur in Betracht, wenn du eine entsprechend teure Vermieter-RS-Versicherung abgeschlossen hättest. Die "normale" RS umfasst das nicht.

Wenn der M die eV abgegeben hat, bliebe nur den Schaden möglichst zu minimieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
filabfilab
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Hilfe

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#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Bevor der Mieter tatsächlich ausgezogen ist,

Er ist ja anscheinend noch nicht mal eingezogen.

quote:
Was ist wenn ich dort z.B. seine Frau antreffe?

Wo kommt die denn plötzlich her ?
Man könnte zuerst auch klingeln.
Öffnet niemand, macht man sich als VM schon mal Sorgen und schaut nach.

quote:
wenn du eine entsprechend teure Vermieter-RS-Versicherung abgeschlossen hättest.

Bei HDI kostet VM-RS pro WHG keine 50.- € p.a.

Wenn Du dich stur ans Gesetz halten willst kostet dich dieser Spass schnell 5000 - 10000.- €.
Willst Du dir das leisten ?

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#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Gleichzeitig verliert er noch den Anspruch auf weitere Nutzungsentschädigung

DER wird in dem Fall auch besonders werthaltig sein.
:grins:



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#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Beiträge mancher Forumsuser sind mit mehr als nur Vorsicht zu genießen. Es gibt da Vermieter, die wegen ihrer Rüpelmethoden schon einmal vor Gericht übel auf die Nase gefallen und nun auf der Suche nach „Schicksalsgenossen" sind, mit denen man nach verlorenem Prozess gemeinsam betrauern kann, dass Selbstjustiz im Mietrecht nicht erlaubt sind.

Mietverträge müssen gekündigt werden. Einen Räumungsanspruch muss der Vermieter notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.


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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Na ja, dieser Mieter ist ja wohl kaum geeignet, dem Vermieter in irgend einer Weise zu nutzen. Was ich machen würde: sofort fristlos kündigen, zur Räumung auffordern. Gleichzeitig einen Termin setzen, an welchem Du Zugang zur Wohnung haben willst (nicht möchtest). Dir bei der Gelegenheit ein Bild machen. Eben die nicht eingestellte Heizung. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Natürlich könnte man dort die Schlösser tauschen und den Müll in der Wohnung entsorgen.
Idealerweise wenn das die Nachbarn nicht mitbekommen, denn Zeugen sollte man dabei eher vermeiden.
Zuvor sollte man sich diesbezüglich § 123 StGB und § 303 StGB zur Entscheidungsfindung durchlesen.



Oder man geht ganz offiziell mit Zeugen dort hin und macht alles wie zuvor beschrieben, aber der Besitz des Mieters wird eingelagert.
Denn das OLG Frankfurt war der Meinung das der Mieter konkludent die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages erklärt, wenn er auszieht und den Mietzins nicht mehr entrichtet.
AZ.: 24 U 71/04

Der Fall ist ja hier ähnlich, nur das der Mieter erst gar nicht eingezogen ist.



Oder man kündigt fristlos aufgrund des Zahlungsverzuges und klagt auf Räumung.
Gleichzeitig könnte man versuchen durch gerichtliche Verfügung dem Mieter der noch nicht eingezogen ist das betreten der Wohnung zu untersagen.
Hier wäre anwaltliche Hilfe sehr zu empfehlen um erfolgreich zu sein.



Hier wäre in jedem Fale anwaltliche Hilfe zwecks Strategiefindung zu empfehlen.

Das geht zum Beispiel auch gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:
Vorsicht! Das Urteil bezieht sich auf einen gewerblichen Mieter.

Ja, deshalb auch der Hinweis auf den Anwalt.
Ob man daraus etwas für private Mieter machen könnte, müsste man sehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Natürlich könnte man dort die Schlösser tauschen und den Müll in der Wohnung entsorgen.
Idealerweise wenn das die Nachbarn nicht mitbekommen, denn Zeugen sollte man dabei eher vermeiden.
Zuvor sollte man sich diesbezüglich § 123 StGB und § 303 StGB zur Entscheidungsfindung durchlesen.



Oder man geht ganz offiziell mit Zeugen dort hin und macht alles wie zuvor beschrieben, aber der Besitz des Mieters wird eingelagert.
Denn das OLG Frankfurt war der Meinung das der Mieter konkludent die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages erklärt, wenn er auszieht und den Mietzins nicht mehr entrichtet.
AZ.: 24 U 71/04

Der Fall ist ja hier ähnlich, nur das der Mieter erst gar nicht eingezogen ist.

<hr size=1 noshade>



Solche Ratschläge haben nichts in einem Rechtsforum zu suchen.

Eine konkuludente fristlose Kündigung des M anzunehmen, entgegen des gesetzlichen Schriftformerfordernis ist schon absurd, § 134 BGB . Selbst dann wäre die Räumung nur mit Titel legal, auch nachdem der MV gekündigt ist.

Die "Ratschläge" zur unerlaubten Selbsthilfe sind versuchte Anstiftung nach § 26 StGB .

Neben der saftigen strafrechtlichen Geldstrafe drohen auch zivilrechtlich horrende Kosten, Gericht, Anwalt, Schadensersatz. Beweislast trifft voll den Vm.

Siehe hier:

<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%2045/09" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09: Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wo...">VIII ZR 45/09</a> Link

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-- Editiert flawless am 19.10.2011 07:38

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#24
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Es gibt da Vermieter, die wegen ihrer Rüpelmethoden blablabla ...

In welchen Kreisen verkehrst Du denn ?
Du solltest dich mal um anderen Umgang bemühen.

quote:
Solche Ratschläge haben nichts in einem Rechtsforum zu suchen.

Gerade in einem Rechtsforum sollten Erfahrungen und andere erlebte und gelebte Vorgehensweisen zum Ausdruck gebracht werden die mit, in etwa, dem selben Ergebnis enden. (Wie sollte sonst auch verglichen werden ?)
Erstaunlicherweise wird dabei sogar noch viel Geld und Zeit gespart.
Wer darin keine Erfahrungen hat sollte lieber schweigen, lesen und verinnerlichen.
Wenn es nämlich um ihr eigenes und auch noch viel Geld geht werden gerade die angeblich so linientreuen Gesetzesfanatiker zu Wendehälsen und können nicht schnell genug leere WHGen und entsorgte M vorfinden.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Gerade in einem Rechtsforum sollten Erfahrungen und andere erlebte und gelebte Vorgehensweisen zum Ausdruck gebracht werden die mit, in etwa, dem selben Ergebnis enden. (Wie sollte sonst auch verglichen werden ?)



Es kann nicht angehen, TE hier vorsätzlich in die Kriminalität zu treiben.

Da kannst du hinter deinem anonymen nick noch so rumzetern, es hat nichts mit "Gesetzesfanatismus" zu tun, wenn man TE davon abrät sich strafbar zu machen und sich gar nicht abschätzbaren Schadensersatzansprüchen auszusetzen.

Bei Selbstjustiz reagiert die Justiz empfindlich, die Erfahrung wirst du schon noch machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
es hat nichts mit "Gesetzesfanatismus" zu tun, wenn man TE davon abrät sich strafbar zu machen

Das hat auch niemand behauptet !
Aber immer nur stur § zu predigen, nix anderes gelten lassen zu wollen, als ob es keine anderen Möglichkeiten gäbe.
Und genau diese anderen Möglichkeiten gilt es zu besprechen, ggfl. sogar noch zu verfeinern.
Die allermeisten, die das, (meist beim ersten mal) völlig legal durchgezogen haben, sind bereits schon beim 2. mal extrem aufgeschlossen für andere Möglichkeiten. Woran mag das wohl liegen ?
Je älter, je aufgeschlossener und hilflos, einzig die Erfahrung fehlt - noch.

quote:
Bei Selbstjustiz reagiert die Justiz empfindlich, die Erfahrung wirst du schon noch machen.

Ich ?
Warum gerade ich ?
Kein Gericht verurteilt einen gut vorbereiteten VM, sondern gibt ihm recht.
Zumal ich pers. hinsichtlich extremer Problem-M nie Probleme hatte.

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0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Es gibt aber keine andere legale Möglichkeit, wenn der Mieter nicht mitspielt.

Deswegen sollten Möglichkeiten ausgelotet werden die Lösung der Probleme legal aussehen zu lassen, geht alles, schließlich muß auch ab und zu das Gericht überzeugt werden.

quote:
Oder meinst du, du bist schlauer als alle anderen, die sich mit diesen asozialen Mietern rumschlagen müssen,

Definitiv ja und zwar mit großem Abstand, wobei ich wiederholt erkläre ich bin nicht alleine.
Alleine geht jeder VM unter, bei unserem Mietgesetz !

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kein Gericht verurteilt einen gut vorbereiteten VM, sondern gibt ihm recht. <hr size=1 noshade>



ROFL


Dazu das OLG-Köln Ss 340/95 - 104 -
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j1995/Ss_340_95___104__urteil19950725.html


...
Das angefochtene Urteil ist wegen materiell-rechtlicher Unvollständigkeit aufzuheben.
...
Die Ausführungen des Amtsgerichts zum unvermeid-baren Verbotsirrtum, mit denen es den Freispruch begründet hat, halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
...
Hinsichtlich der ersten Tat, nämlich der Räumung der Wohnung am 29.12.1993, ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB ) und den des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB ) verwirklicht hat.
...
Gleichwohl ist im vorliegenden Fall Gewaltanwendung i.S.d. § 240 StGB zu bejahen.
...
Auch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 123 StGB hat das Amtsgericht rechtsfehlerfrei als erfüllt angesehen.
...
usf.



Deine Ratschläge sind und bleiben eben strafbare versuchte Anstiftung zu eben diesen Delikten.

Das hat m.E. in diesem Forum nichts verloren.

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