Schloß auswechseln und Mann aussperren?

14. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Peter D.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schloß auswechseln und Mann aussperren?

Guten Abend!

Ich frage im Namen meiner Nachbarin. Sie wurde heute von ihrem Ehemann verprügelt und ist daraufhin zu uns geflüchtet.

Anzeige wurde erstattet, nachdem ihrem Mann von der herbeigerufenen Polizei ein Platzverweis für 24 Stunden erteilt wurde.

Sie überlegt nun, daß Schloß an ihrer Wohnungstür auswechseln zu lassen, da er wohl noch irgendwo einen Wohnungsschlüssel besitzt und somit Zutritt zu der Wohnung hätte, auch wenn sie nicht anwesend ist (bei Anwesenheit von innen stecken lassen kennt sie).

Ihr Mann steht nicht im Mietvertrag, beide sind seit knapp drei Jahren verheiratet und haben einen elf Monate alten Sohn.

Soweit ich das ersehen konnte, war er wiederholt gewalttätig.

Hat sie eine rechtliche Handhabe, daß Schloss auswechseln zu lassen und ihm den Zutritt zu verweigern?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Ich denke mal ja.
Sie hat ja eh das Hausrecht da sie im Mietvertrag steht. Außerdem darf er doch eh 24 Stunden nicht wiederkommen. Also wo soll er sich beschweren das er nicht in die Wohnung kam !
Würde mich mal morgen früh direkt mit Beratungsstellen auseinandersetzen. Die wissen da bestimmt genaueres.
Also schnell das Schloss raus

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter D.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schlüsseldienst ist auf dem Weg, wird sogar aufgrund der Umstände zum Normaltarif erledigt. Meine Frage zielt eher auf die Zeit nach den morgen früh abgelaufenen 24h ab.

Kann ihr Ehemann da irgendwie rechtlich was dagegen unternehmen, so daß er wieder Zugang erhält?

Ich las eben:

http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01250.html

Demnach wäre dies der Fall, nur weiss ich nicht, wie dies innerhalb der Ehe zu handhaben ist.

Gruß Peter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomtom82
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Peter,

ich denke nicht das er da etwas rechtlich machen kann, denn die zwei leben doch ab heute getrennt und sie steht alleine im Mietvertrag so muß also auch der Mann ausziehen.

Und ansonsten darf sie das Schloß austauschen.

Grüße

tomtom

-----------------
"Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen