Schlüssel Mitbewohner - Nachmieter

27. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dette
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüssel Mitbewohner - Nachmieter

Hallo liebes Forum,
hab ne Frage, mein Mitbewohner, der jetzt dann (Gott sei dank) auszieht, hat für das Haus, die Wohnung und sein Zimmer je einen Schlüssel von unserem Vermieter erhalten. Dieses hat er zur Sicherheit nachmachen lassen und will sie jetzt seinem Nachmieter verkaufen. Meines Erachtens ist das nicht erlaubt, da er doch verpflichtet ist, alle Schlüssel zurückzugeben. Wenn ich mich richtig erinnere, hat er sogar gesetzlich die Pflicht das zu machen, ansonsten kann der Vermieter die Schlüssel auswechseln lassen und ihn das ganze in Rechnung stellen.
Meine Frage jetzt ist, wie man ihn dazu zwingen kann die Schlüssel rauszurücken. Ich möchte nämlich nicht in 2 Monaten (o.ä.) dastehen und feststellen müssen, dass irgendwer in der Wohnung war. Soweit ich weiß, weiß unser Vermieter nicht, dass mein derzeitiger Mitbewohner die Schlüssel hat nachmachen lassen.
Was macht man nun also am besten. Weil mein neuer Mitbewohner sagt halt, dass ihm die Schlüssel die er bekommt langen und das versteh ich gut.
Bitte also um Hilfe, ist denn mein jetziger Mitbewohner dazu verpflichtet alle Schlüssel, selbst die, die er auf eigene Kosten hat nachmachen lassen, zurückzugeben (unentgeltlich)?
Ganz liebe Grüße und schon mal vielen Dank im Voraus.
dette




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Ja, es müssen alle Schlüssel zurück gegeben werden. Auch die Nachgemachten. Sonst hätte er ja immernoch zutritt zur Wohnung, da ja der VM auch nix von den Nachgemachten weiß.

Bei mir stands damals so im Mietvertrag. Und den Schlüssel meiner jetzigen Wohnung darf ich sogar nur mit Einverständis des VM nachmachen lassen.

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Der Noch-Mieter ist in der Tat verpflichtet, alle zum Mietobjekt zugehörigen Schlüssel auszuhändigen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob er selbst auf eigene Kosten welche hat nachmachen lassen (dass dabei die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, bezweifele ich - dies trifft wohl nur bei Schließanlagen zu). Er hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung. Vielmehr kann man ihm, sollte er nicht alle Schlüssel zurückgeben, die Kosten für einen Austausch der derzeit vorhandenen Schlösser in Rechnung stellen.

Gruß karamel

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#3
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Ja, karamel, wir haben eine Schließanlage, von daher geht es sowieso nicht so einfach.

Aber nur jeweils einen Schlüssel finde ich in der Tat sehr wenig, sollte man sich doch mal aussperren, dann steht man "dumm" da. Ein 2. Schlüssel ist immer gut. Aber für wieviel will er die denn verkaufen? Die 6 euro jeweils, die er gekostet hat? darauf kommts doch auch nicht mehr an...

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

bin mir jetzt nicht ganz sicher - aber ich glaube, dass man pro Wohnung immer einen zweifachen Schlüsselsatz bekommen muss.

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#5
 Von 
Dette
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Annika 263 er will die wohl für ca 10 Euro pro schlüssel verkaufen (haben jeweils drei Stück, Haus, Wohnung und Zimmer) und mein bekannter sagt halt, dass er dazu nicht bereit ist. Was ich auch gut verstehen kann. Aber dann werd ich ihn noch darauf hinweisen, dass er da irgendetwas falsch verstanden hat. Gott, das freut mich ;-)
@Unsterblich; sind ja insgesamt zu viert, deswegen haben wir ja eigentlich vier Schlüssel-Sätze und halt jeder hat für sein Zimmer einen Schlüssel
Vielen Dank nochmal.
dette

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#6
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Der muss es ja nötig haben, dass er die 30 Euro (wahrscheinlich mehr als Neupreis) so dringend braucht!
Gut dass wie das so schnell und problemlos klären konnten :)

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#7
 Von 
Dette
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, da hst du recht, falls der sich da morgen quer stellt, erzähl ich ihm mal ein bißchen was! Danke nochmal an alle und einen schönen Tag noch
dette

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#8
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

>ja, da hst du recht, falls der sich da morgen quer stellt, erzähl ich ihm mal ein bißchen was!

Oh man!!

@dette:

Was bitte wolln Sie ihm denn erzählen? Wahrscheinlich auch jemand der mim Anwalt droht hä?

An der Stelle des Vormieters würde ich sagen, dass ich die Schlüssel vernichtet habe...

Gruss

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#9
 Von 
Dette
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Anwalt drohen? Warum sollte ich sowas machen?
Wollte mich einfach nur vorher informieren, bevor ich mich mit dem Menschen nochmal unterhalte.
Und da ich ungern Falschinformationen von mir gebe, wollte ich wissen, was ich tun kann, wie die Rechtslage ausschaut und ähnliches. Da ich weiß, dass er sie noch nicht vernichtet hat, kann er so was ja nicht erzählen, oder?
Außerdem habe ich ihn nur darüber aufgeklärt, wie es rein rechtlich gesehen ist, das einzige, was ich gesagt habe ist, dass ich nicht möchte, dass der Schlüssel dann irgendwo rumfliegt. Und ich denke, da ich auch in dieser Wohnung wohne, ist es mein gutes Recht, in daraufhinzu weisen, dass ich nicht möchte, dass irgendjemand zu dieser Wohnung Zutritt hat!
Grüße
dette

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