wir haben eine Tageszeitung abonniert.Unser Haus ist ein Schlüsselhaus, das bedeutet, daß die Briefkästen von aussen nur mit Haustürschlüssel erreichbar sind.Der Postbote und private Briefdienste haben diesen Schlüssel.Unsere Zeitung und die der Nachbarin werden um 3 Uhr morgens vor der Haustür abgelegt.Seit einiger Zeit werden die Zeitungen regelmäßig geklaut.Der Vermieter verweigert einen Haustürschlüssel für den Zeitungsboten.Da unser Wohnungsschlüssel gleichzeitig der Haustürschlüssel ist, können wir diesen aus Sicherheitsgründen nicht weitergeben.Obwohl ich den Vermieter auf das Urteil Amtsgericht Wedding, Urteilvom 10.10.1985
- 2 C 332/85
- hingewiesen habe, besteht er weiterhin auf seine Weigerung .Als Begründung gibt er an, dass der Zeitungsbote ja klingeln könnte.Ich bin zwar Frühaufsteher, aber um 3 Uhr ist mir dann dich zu früh. Muss der Vermieter einen Schlüssel an den Zeitungsboten aushändigen oder muss ich um 3 Uhr aufstehen.Danke
Schlüssel Zeitungsbote
3. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2019 | 10:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüssel Zeitungsbote
#1
Antwort vom 3. April 2019 | 12:51
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 149x hilfreich)
Zitat :wir haben eine Tageszeitung abonniert.Unser Haus ist ein Schlüsselhaus, das bedeutet, daß die Briefkästen von aussen nur mit Haustürschlüssel erreichbar sind.
Das ist eh schon mal
Im Extremfall kann man den Vermieter dazu verklagen, wie es ja bei dem Rechtsstreit auch geschah. Ich würde dem Vermieter noch mal Frist setzten und bei weiterer Weigerung:
a) die volle Miete zunächst nur noch unter Vorbehalt zahlen und
b) Klagen auf Herausgabe eines weiteren Schlüssels und auf Mietminderung für die Zeit bis dem Mietmangel abgeholfen wird. Und wenn es nur 5% anteilig für einen bestimmten Zeitraum ist.
Die Klage kann man ja mit dem genannten Urteil begründen. Ich denke, diese Sprache versteht der Vermieter dann schon.
Wenn der Zeitungsbote exakt um 3:00 kommt, kann man natürlich hilfsweise auch mal selbst öffnen. Kommt der Bote aber erst um 3:20? oder später ... Und im Mietvertrag ist nicht vorgesehen, die Nachtruhe für eine Zeitungszustellung zu unterbrechen. Und dir kann er nicht das Recht absprechen, diese Zeitung zu beziehen. Also, es bleibt dabei. Der Vermieter hat zu liefern.
-- Editiert von Spejbl am 03.04.2019 13:04
#2
Antwort vom 3. April 2019 | 16:32
Von
Status: Schüler (398 Beiträge, 180x hilfreich)
ein briefkasten hat für jedermann erreichbar zu sein?
die meisten haustüren, die ich kenne lassen sich nicht einfach so öffnen und in den meisten häusern, die ich so kenne, befindet sich der briefkasten drinnen.
also ist der der briefkasten in der regel nicht für jedermann erreichbar
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#3
Antwort vom 3. April 2019 | 19:16
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3226x hilfreich)
Zitat :ein Briefkasten hat schon für jedermann erreichbar zu sein
Steht bitte wo? Es ist im eigenen Interesse, dass Briefkästen erreichbar sind, und für die Zustelldienste ist es im vorliegenden Fall ja auch so, aber mir ist kein Gesetz bekannt, welches Briefkästen vorschreibt. Sie müssen ja noch nicht einmal einen Namen oder ein Türschild haben.
Zitat :a) die volle Miete zunächst nur noch unter Vorbehalt zahlen und
echt jetzt ... mit welcher Begründung?
#4
Antwort vom 3. April 2019 | 22:00
Von
Status: Schlichter (7419 Beiträge, 3101x hilfreich)
Eine recht einfache Lösung wäre, wenn ein zusätzlicher Briefkasten außen angebracht werden könnte, der unmissverständlich mit "nur für Zeitungen" markiert ist. Dann kann der Zeitungsbote seine Zeitung da reinwerfen oder eben die Zeitungsboten ihre Zeitungen, wenn es mehrere Miete gibt, die Zeitungen beziehen und die Mieter, die Zeitungen abonniert haben bekommen dann einen Schlüssel für diesen Kasten.
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