Hallo liebes Forum,
Ende Januar ziehe ich aus meiner derzeitigen Wohnung aus, werde aber bereits ab nächster Woche beruflich bedingt unter der Woche nicht mehr hier anzutreffen sein (da 2 Autostunden entfernt). Am Wochenende werde ich aber in der Wohnung sein, um zu packen, streichen und putzen. Mein Vermieter
will die Wohnung verkaufen und hat deshalb einen Makler beauftragt.
Der Makler will nun meinen Wohnungsschlüssel, damit er die Wohnung auch unter der Woche eventuellen Interessenten ohne meine Anwesenheit zeigen kann. Ich habe jetzt bei der ganzen Sache kein besonders gutes Gefühl, da in der Wohnung noch mein gesamtes Hab und Gut, sowie alle möglichen Dokumente sind. Der Makler hat auf meine Bedenken nur abwiegelnd gemeint, er wäre ja vereidigter Sachverständiger, was solle da schon passieren. Von vorhergehenden Besichtigungen weiss ich, dass dann teilweise schon 4 oder mehr Leute mit dabei sind, alleine kann man die nur schwer alle im Auge behalten. Noch dazu hab ich jetzt keine Lust, alles unter Zeugen zu fotografieren und zu inventarisieren, damit ich bei evtl. Schaden Beweise habe.
Bin ich verpflichtet, dem Makler einen Schüssel zu überlassen? Ich würde das lieber nicht tun. Wohlmöglich handle ich da sogar grob fahrlässig. Was meint ihr? Habt ihr da bereits Erfahrungen sammeln können, oder kennt ihr vielleicht die entsprechende Rechtsgrundlage?
Vielen Dank im Voraus!
Molly
Schlüssel dem Makler für Besichtigungen überlassen?
8. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2006 | 17:34
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Schlüssel dem Makler für Besichtigungen überlassen?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2006 | 17:36
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Du musst dem Makler keinen Schlüssel überlassen, solange deine Sachen in der Wohnung sind. Er hat sich mit seinen Besichtigungen anzukündigen und die Termine mit dir abzustimmen.
#2
Antwort vom 8. Januar 2006 | 21:33
Von
Status: Master (4098 Beiträge, 627x hilfreich)
dem stimme ich, als Maklerin, zu. Meistens wird der Schlüssel an den Makler weitergegeben, wenn die Wohnung leer ist.
Die Wohnung ist auch vom Makler nur nach Terminabsprache mit dem Mieter zu besichtigen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2006 | 19:19
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
@ cobold und eirene
Vielen Dank für eure Antworten! Ihr habt mir damit sehr weitergeholfen und mich in meiner Entscheidung bestärkt.
Schönen Wochenstart
Molly
Und jetzt?
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