Schlüssel per Einschreiben abgeben??? Wichtig

14. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
gaertner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüssel per Einschreiben abgeben??? Wichtig

Hallo
habe meine Wohnung zum 15.07 gekündigt. Am 11.07 bin ich bereits ausgezogen. Habe alles blitzeblankt hinterlassen und die Vermieterin war auch vor Ort. Jedoch weigerte sie sich mir die Kaution auszuhändigen, aus dem Grund, weil ich eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2001 nicht bezahlt habe, die nämlich zum Zeitpunkt als ich sie erhalten habe verjährt war. Sie hat sie 7 Tage zu spät geschickt. Sie macte mich auf meine moralische Verpflichtung aufmerksam und wollte dass ich diese noch zahle. Im RECHT bin ich aber. Jetzt ist die Vermieterin aber im Urbaub. Hat die Wohnung zum 01.08 bereits wieder vermietet.Es kam zum Streit, wir konnten uns nicht einigen. Ich sagte, sie hat die Kaution und ich Schlüssel, ganz einfach. Wütend machte sie sich vom Acker. Abends sagte sie mir, dass sie für das Jahr 2003 die hälfte der Nebenkostennachforderung des Jahres 2002 von der Kaution einbehalten wird ( Was glaub ich rechtens ist) . Sie hat anscheinend eingesehen, dass sie die Kosten für 2001 nicht mehr bekommt. Aber sie sagte wenn die Schlüssel nicht bis zum 15. bei ihr sind, verlängere sich mein Mietvertrag automatisch. Die Nachmieterin macht die Schlüsselübergabe mit ihrem Sohn. Es existieren noch weitere Schlüssel. Wie kann ich beweisen, dass ich die Schlüssel rechtzeitig versendet habe, auch wenn die Vermieterin im Urlaub ist und sie nicht das Einschreiben quitieren kann. Ausserdem hat sie am Freitag den Rest der Kaution nicht überwiesen. Muss ich trotzdem die Schlüssel bis zum 15 abgeben?
Hoffe auf schnelle Antwort
Danke schonmal
allgemeiner ging es in diesem Fall leider nicht

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn Sie in der Nähe wohnt nimm einen Zeugen mit und werfe sie in den Briefkasten. Das ist eine Möglichkeit.

Die Mietvertragsverlängerung hat doch nichts mit der Schlüsselübergabe zu tun. Es gibt auch die Möglichkeit des Einwurf - Einschreibens. Das grösste wäre natürlich eine Postzustellungsurkunde. Diese Teile wie zum Beispiel auch gerichtliche Mahnbescheide verschickt werden.

Dass die Kaution zur Verrechnung der Nebenkosten einbehlaten werden dürfen glaube ich nicht. Bin aber nicht sicher. Die Kaution ist nämlich zur Sicherung der Mietsache da.


Und was ist wenn Du den Schlüssel ihrem Sohn gibst?

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