Hallo,
Mieter wohnt seit 20 Jahre in einer Mietwohnung, eines 6 Parteienhaus. In dem Mietvertrag wurde vermekt, dass er 3 Schlüssel erhalten hat. Diese Schlüssel sperren die Haustüre und die Wohnungstüre.
Dabei handelt es sich um gestempelte Sicherheitsschlüssel welche patentiert sind und nicht kopiert werden dürfen.
Das Patent ist aber vor ca.5 Jahren abgelauften und seit her können die Schlüssel bei jedem Schlüsselmacher kopiert werden.
Bei Auszug übergibt der Mieter dem Vermieter 3 kopierte Mistermint Schlüssel.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll wurde nicht angefertigt.
Die original Schlüssel wurden vermutlich verloren.
Kann der Vermiter die Schließanlage tauschen lassen und dem Mieter von der Kaution abziehen?
Wenn der Mieter z.B. angiebt alle 3 Schlüssel sind ohne Adresse in einen Fluss gefallen und es kann daher kein Schaden entstehen. Muss der Vermieter das glauben und haftet der Vermieter dann nicht.
Oder könnte man unterstellen, dass hier sehrwohl ein Sicherheitsrisiko besteht, da gleich 3 Schlüssel verloren wurden und da es kein Einzelfall war dem Mieter schon ein Verschulden zu unterstellen ist.
In dem Mietvertrag ist nichts geregelt im Falle eines Schlüsselverlustes. Ist der Mieter somit automatisch fein raus?
quote:
Internet Artikel:
"Nicht jeder verlorene Schlüssel führt automatisch zu hohen Schadenersatzansprüchen des Vermieters. Voraussetzung ist ein Verschulden des Mieters am Schlüsselverlust und eine tatsächlich bestehende Missbrauchsgefahr. So muss ein Mieter in der Regel keinen Schadenersatz leisten, wenn ihm zum Beispiel die Tasche samt Schlüssel gestohlen wurde. Ihn trifft keine Schuld."
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