... und jetzt will der Vermieter wissen, wann und wo und wie das passiert sei und ob das Jemand bezeugen kann.
Muss ich ihm das sagen? Mir ist der Schlüssel bei einer Fährenfahrt letztes Jahr in den Rhein gefallen, das habe ich meinem Vermieter bereits gesagt.
Wir sind eh im Rechtsstreit wegen einer anderen Sache und ich habe nun die Vermutung, er will auf meine Kosten die Schlösser im 7 Parteien Haus austauschen lassen.
Also was soll ich tun? Er muss mir doch beweisen, dass von meinem Schlüsselverlust eine Gefahr ausgeht oder wie ist das?
Danke für Eure Hilfe.
Schlüssel verloren...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Eigentlich mußt Du
'beweisen', daß von Deinem Schlüsselverlust keine
Gefahr ausgeht.
Und der Schlüssel ist ganz sicher nicht in die Ahr gefallen ?
--- editiert vom Admin
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.. wenn der schlüssel auf dem grunde des flusses liegt, besteht wirklich kein anlass, schlösser auszuwechseln - und bis jetzt ist es ja auch nur eine befürchtung. wenn die forderung tatsächlich käme, weist du sie zurück. und gut iss ...
Meine Frage bezog sich eher auf das bezeugen. Muss ich einen Zeugen benennen? Oder reicht meine Aussage allein?
Ohne Zeugen habe ich natürlich keinen Beweis, es gibt ja dann nur meine Aussage.
Wie 'umfangreich' ist denn Deine Aussage ?
Hallo,
also meine Aussage beinhaltet den Fakt, dass auf einer Überquerung des Rheins mit der Fähre mit der Schlüssel beim Herausziehen eines Taschentuchs rausgefallen ist!
Das ganze ist ca. 1 Jahr her.
Und wurde damals gleich dem Vermieter gemeldet ?
Nein, spielt das eine Rolle? Kenne mich mit der ganzen Thematik echt nicht aus.
Na, na, nun mal nicht so bescheiden.
Wie bist Du denn damals überhaupt wieder in Deine Wohnung gekommen ?
Hallo Mortinghale,
mein Freund hatte noch einen Schlüssel, haben da zusammen gewohnt.
Kannst Du mir nun einen Hinweis geben, was ich tun soll? Bzw. welche Infos ich dem Vermieter bezüglich des Verlustes geben muss?
Und da habt Ihr Euch ein ganzes Jahr lang zu zweit nur mit einem
Schlüssel beholfen ?
Mortinghale,
wir haben insgesamt vom Vermieter 5 Schlüssel bekommen. Einen habe ich verloren, also waren es nur noch 4.
Warum beantwortest Du mir meine Frage denn nicht?
Hier ist sie nochmal: Ist meine Aussage Beweis genug oder benötige ich (wie vom Vermieter angefragt) einen Zeugen?
--- editiert vom Admin
OK ich seh schon, Ihr wollt mir nicht helfen.
Bis dann.
Hallo,
sollte die Sache vor Gericht gehen, gilt der Grundsatz, dass jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen muss.
Nach Ablauf des Vertrages müssen Sie sämtliche Schlüssel zurückgeben. Wenn Sie dagegen einwenden, ein Schlüssel wäre verloren und es ginge von ihm keine Gefahr mehr aus, müssen Sie das glaubhaft machen können. Da Sie den Verlust damals nicht angezeigt haben und anscheinend auch keine Zeugen haben, werden Sie es nicht leicht haben.
Allerdings kann der Vermieter nur dann die Kosten einer zentralen Schließanlage verlangen, wenn er auf diese Gefahr bei Vertragsabschluss hingewiesen hat. Anderenfalls dürfte der Ersatzanspruch auf die Kosten von Ersatzschlüsseln beschränkt sein.
MfG Gruwo
Ich habe einen Zeugen. Bin ich damit aus dem Schneider?
Der Zeuge ist übrigens Mitmieter gewesen. Mildert das seine Glaubhaftigkeit?
Noch eins: Wo steht denn, dass ich dem Vermieter den Verlust des Schlüssels direkt zu melden habe?
In meinem Mietvertrag steht genau das drin, das wenn vom Verlust keine Gefahr ausgeht keine Schlösser ausgetauscht werden müssen.
Also fasse ich zusammen: Ich habe einen Zeugen, der mal Mitmieter in der Wohnung war aber nicht zum Zeitpunkt des Schlüsselverlusts, da vorher ausgezogen und gekündigt.
Bin ich jetzt aus dem Schneider? Bitte antwortet mit, bin echt verzweifelt, der Vermieter hasst mich und will mich jetzt hier abzocken!
Habe den Passus nochmal nachgelesen, es heißt, dass ich nur für die Kosten für Austausch einer Schließanlage aufkommen muss, wenn davon eine Gefährdung ausgeht.
Wenn ich also einen Zeugen habe der bezeugt, dass mir der Schlüssel in den Rhein gefallen ist, so existiert doch keine Gefahr!
Oder sehe ich das falsch?
Es ist m.E. nichts dagegen einzuwenden, wenn der Vermieter seine Ansprüche prüft.
Im Hinblick auf die Schlüssel tragen Sie eine nebenvertragliche Obhutspflicht, aus der sich die Anzeigepflicht bei Verlust ergibt. Zudem ist die Übergabe aller Schlüssel im Mietrecht von zentraler Bedeutung, weil nur so dem jeweils anderen Vertragspartner der unmittelbare Besitz an der Wohnung verschafft werden kann.
Im Falle eines Rechtsstreits behaupten mehr Mieter den Verlust von Schlüsseln bei einer Bootsfahrt, als man unter lebensnaher Betrachtung vermuten würde. Entsprechend kritisch gehen die Gericht mit der Behauptung eines Mieters um. Letztlich ist die Würdigung der Beweise Sache des Gerichts, Prognosen wären spekulativ.
Sinnvoll erscheint mir, den Zeugen um eine schriftliche Versicherung an Eides statt zu bitten und darin die genauen Umstände des Verlusts zu schildern. Danach ist es Sache des Vermieters, ob er den Anspruch weiter verfolgt. Nur der Vollständigkeit halber will ich darauf hinweisen, dass eidesstattliche Falschaussagen als Straftat gem. § 156 StGB
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
MfG Gruwo
-- Editiert von Gruwo am 05.08.2007 21:39:03
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