Schlüssel zur Mietwohnung fehlt !

17. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)
Schlüssel zur Mietwohnung fehlt !

Hallo,

ich wollte mal Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt hören :

ich habe meine Mietwohnung gekündigt, vor einem Jahr wurde diese von Grund auf Saniert und Modernisiert, unter anderem mit neuen Wohnungtüren mit zentraler Schließanlage. D.h. unsere Schlüssel passen an die jeweilige Wohnungstür, Haustür und Kellereingang.
Das Wohnungsunternehmen hat für jede Partei 3 Schlüssel zur verfügung gestellt, ich habe mir 2 Stück zusätzlich machen lassen, nun fehlt einer. Ich habe keinen Verloren, der ist bei der Oma hinterlegt als Ersatzschlüssel, die findet ihn nur nicht.
Was mache ich jetzt, das Wohnungsamt droht mir mit den Kosten der Schließanlage für 24 Wohneinheiten. Können die mir das in Rechnung stellen ???
Bräuchte dringend mal ein paar Anregungen wie ich mich verhalten soll.
Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Wenn Du vom VM 3 Schlüssel bekommen hast und Du Dir 2 nachgemacht hast, kannst Du doch 3 zurückgeben und gut ist, oder ?

P.

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#2
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Das Nachmachen von Schlüssel einer Schließanlage geht nicht so ohne weiteres.
Dazu muss mein Nachweise erbringen und die kann er nur vom Vermieter bekomen haben.

@alice0505: Schau doch mal in Deine private Haftplicht, ob die verlorene Schlüssel abdeckt.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Wohnungsgesellschaft erzählt Quatsch.
Auch bei einer zentralen Schließanlage (= Alle Mieterschlüssel passen zur Haustür aber jeder einzelne Mieterschlüssel nur zu seiner eigenen Wohnungstür) kann man nur 1 Schloß mit Schlüssel für nur 1 Mieter nachmachen, das kostet evtl. € 125,- aber nicht 24 kompl. Schlösser mit Schlüssel (€ 3.000,-??) Möglich ist das aber nur mit der Sicherungskarte beim Hersteller der Anlage.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 17.03.2005 14:32:41

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#4
 Von 
anne2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hast der Mieter schuldhaft den Verlust des Schlüssel verursacht, hat er dem Vermieter die Kosten des Einbaus eines neuen Schlosses zu erstatten, allerdings nur, wenn dieser tatsächlich das Schloss austauschen läßt.

Die Schadensersatzpflicht entfällt, wenn die Gefahr des Missbrauchs des Schlüssels ausgeschlossen ist.
So dürfte das bei Dir sein, da ja Oma den Schlüssel in ihrer Wohnung nur nicht findet.

Zudem hatte der Vermieter die Pflicht, Dich bei Übergabe des Schlüssel, wenn das Haus eine zentrale Schließanlage enthält, darauf hinzuweisen, dass ein Schlüsselverlust hohe Kosten nach sich ziehen kann. Unterlässt der Vermieter diesen Hinweis, hat er unter Umständen einen Teil des Schadens unter dem Gesichtspunkt der Mitschuld selbst zu tragen.

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