Hallo, ich musste diese Woche den Schlüsseldienst rufen, weil mein Schlüssel abgebrochen war, um genauzusein eher abgerissen. Ich benutze den gleichen Schlüssel für die Haustür und für die Wohnungstür. In die Hautür bin ich rein und als ich den Schlüssel herausziehen wollte, brach er ab und ein stück blieb drin hängen, was ich glücklicherweise selbst rausziehen konnte, da der Schlüssel beim rausziehen sozusagen abgerissen ist. Dann musste ich logischerweise den Shclüsseldienst holen, der mir die Wohnungstür geöffnet hat und mir ein neues Schloss eingebaut hat. Ganz 175 Euro wollte er haben.
Nun ist es aber so, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin, da ich den Schlüssel nicht abgebrochen habe. Er war die Tage davor immer schon sehr schwer ins Schloss gegangen und ich dachte immer es wäre Schmutz zwischen den einzelnen Rillen. Das heißt er muss schon vorher porös gewesen sein, nun ist es aber auch so, dass ch erst seit Oktober hier wohne und ich das dann insgesamt nicht wirklich gerecht finde. Wenn ich jetzt 6 Jahre den Schlüssel benutzt hätte würde ich nichts sagen, auch nicht wenn ich dagegenfalle, oder irgendetwas dagegen fallen lasse, so dass der Schlüssel abbricht, aber da er ja die Tage davor schon porös war..... Hätte ich ihn ja austauschen können, aber wie gesagt ich dachte es wäre Schmutz am Schlüssel.
Schlüsseldienst - Vermieter in Rechnung stellen?
14. Dezember 2008
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Frage vom 14. Dezember 2008 | 18:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Schlüsseldienst - Vermieter in Rechnung stellen?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2008 | 18:22
Von
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#2
Antwort vom 15. Dezember 2008 | 06:43
Von
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2008 | 10:31
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich verstehe nicht warum das Schloß getauscht wurde.
Mir ist ganz genau das gleiche passiert.
Ich bin mit dem zerbrochenen Schlüssel zum Schlüsseldienst und die haben mir einen neuen Schlüssel gemacht.
Das ganze hat 5€! gekostet.
#4
Antwort vom 15. Dezember 2008 | 10:39
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 788x hilfreich)
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#5
Antwort vom 15. Dezember 2008 | 10:58
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 3x hilfreich)
+++Das klappr natürlich nur, wenn es sich nicht um eine Schließanlage mit Sicherungsschein handelt.+++
Was ist ein Sicherungsschein?
#6
Antwort vom 15. Dezember 2008 | 11:04
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 788x hilfreich)
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#7
Antwort vom 15. Dezember 2008 | 11:47
Von
Status: Schüler (320 Beiträge, 117x hilfreich)
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#8
Antwort vom 15. Dezember 2008 | 11:55
Von
Status: Schüler (320 Beiträge, 117x hilfreich)
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