Schlüsselübergabe - Hausverwaltung hat es versäumt mir den Schlüssel auszuhändigen

1. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Klabsuter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe - Hausverwaltung hat es versäumt mir den Schlüssel auszuhändigen

Hallo,

das Problem ist folgendes, heute am 1.08 beginnt laut Mietvertrag eigentlich mein neues Mietverhältnis. Jedoch hat die Hausverwaltung es trotz mehrfacher Anfrage in der letzten Woche versäumt mir den Schlüssel auszuhändigen, so dass ich höchst wahrscheinlich dieses Wochenende noch nicht umziehen kann. Ist der Hausverwalter etwa nicht verpflichtet mir den Schlüssel zu Beginn des Mietverhältnisses auszuhändigen wenn der Monatsanfang auf ein Wochenende bzw. Samstag fällt ?

Mfg


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 136x hilfreich)

§ 193 BGB
Sonn- und Feiertag; Sonnabend

quote:<hr size=1 noshade>
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. <hr size=1 noshade>



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#2
 Von 
Volume
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein Samstag ist ein normaler Werktag

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.08.2009 08:08:34
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Nach Eric sollte man sicher an Samstagen und Sonntagen in Gaststätten auch nicht davon ausgehen, dass der Wirt verplichtet ist, Getränke und Essen vor Ablauf des nächsten Werktages zu servieren oder am Wochenende in ein Hotel einchecken, einen Flug zu buchen o.ä.?

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#4
 Von 
Eric61
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 136x hilfreich)

Sorry, Herr Kaiser, ich haben weiter oben nichts anderes dargestellt, als den Original-Wortlaut des § 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das gilt immer dann, wenn nichts abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.

Das hat gar nichts damit zu tun, dass man auch etwas anderes vereinbaren kann; z.B. dass der Wirt mir meine Currywurst auch sonntags serviert oder das Flugzeug auch samstags abfliegt.

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#5
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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