Schlüsselübergabe - dürfen die den Schlüssel zurückfordern, obwohl ich schon unterschrieben habe?

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
go345563-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe - dürfen die den Schlüssel zurückfordern, obwohl ich schon unterschrieben habe?

Hallo Zusammen,
ich habe zum 1.09.2012 eine neue Wohnung angemietet.Die Schlüsselübergabe hat schon am 2.07.2012 stattgefunden.Jetzt habe ich eine Mail an die Hausverwaltung geschickt weil ich eine Frage hatte.Die Hausverwaltung sagt jetzt aufeinmal,sollt ich schon einen Schlüssel haben dann sollte ich Ihn umgehend an den Hausmeister zurück geben,weil eine Schlüsselübergabe frühstens 2 Wochen vor dem Einzug möglich ist.Dürfen die das einfach so,den Schlüssel zurück fordern,obwohl ich dafür schon unterschrieben habe?

Lg Jasmin Alsaleh

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Was ist denn zur Schlüsselübergabe im Mietvertrag gesagt?
Wenn da nichts geregelt ist, ist es wohl eine Leihe, und die kann zurückgefordert werden.

Dass du den Empfang des Schlüssels quittiert hast, bedeutet nur, dass du dir die Rückgabe auch quittieren lassen solltest.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Von wem hast du denn den Schlüssel bekommen? Von der Verwaltung oder vom Vormieter? Und was wurde bezüglich der Kosten für diese zwei Monate vereinbart?

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#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Wohnst du etwa schon in der Wohnung?

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