Schlüsselübergabe ohne Kellerschlüssel

22. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Abrakadabra21
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe ohne Kellerschlüssel

Wie gestalte ich als Vermieter rechtssicher eine Schlüsselübergabe für eine Wohnung bei Auszug, welche sich ausschließlich auf die Wohnungstüre beschränkt, wobei ich dem Mieter gleichzeitig für eine begrenzte Zeit ausschließlich die Schlüssel für die Eingangstüre und Kellerräume zwecks vorübergehende Einlagerung seiner Möbel überlasse? Mieter zieht aus der Wohnung aus und nutzt den Keller vorübergehend als Lagerraum, so das ich wieder in den Besitz der Wohnung mit Ausnahme des Kelleraumes gelange.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120261 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Abrakadabra21):
Wie gestalte ich als Vermieter rechtssicher eine Schlüsselübergabe für eine Wohnung bei Auszug,

In dem man einen (Fach)anwalt mit der Formulierung einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beauftragt und diese vom Mieter unterschreiben lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Macht eine komplette Übergabe und einen neuen zeitlich befristeten Vertrag zur Überlassung des Kellerraumes inkl. der zur Nutzung benötigten Schlüssel.

Zitat (von Harry van Sell):
In dem man einen (Fach)anwalt mit der Formulierung einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung beauftragt und diese vom Mieter unterschreiben lässt.


Dann ist es wohl rechtssicher, wirtschaftlich gesehen ist das aber .........

-- Editiert von spatenklopper am 23.09.2019 12:04

0x Hilfreiche Antwort

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