Schlüsselübergabe und weiterhin Miete?

14. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
HummelBiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe und weiterhin Miete?

Guten Tag,
folgendes Problem. Mein Freund hat seine Wohnung am 01.02.2006 zum 31.04.2006 gekündigt. Die Wohnung wurde lt. Mietvertrag renoviert. Die Schlüsselübergabe und die Wohnungsabnahme fand zwischen meinem Freund und dem Vermieter am 10.03.2006 statt. D. h mein Freund wohnt nicht mehr in der Wohnung. Hat also auch keinerlei Zutritt zur Wohnung (was ja auch nicht nötig ist). Jetzt meine Frage: Ist es rechtens, dass die Miete für April 2006 noch voll bezahlt werden muss, obwohl mein Freund keinen Zutritt zur Wohnung hat? Oder würde die Mietzahlung für April entfallen?

Es wäre schön, wenn mir jemand eine genaue Antwort darauf geben könnte. Vielen Dank und viele Grüße.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

Natürlich muss er noch bezahlen, die Kündigung greift erst Ende April.

Den Schlüssel kann er sich ja bim Vermieter wiederholen.

det11

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Die Mietzahlung für April entfällt nur dann, wenn der Vermieter die Wohnung bereits zu diesem Zeitpunkt weiter vermietet hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)


Wenn ich keine Schlüssel der angemieteten Wohnung mehr besitze, weil bei der Übergabe der VM diese bekommen hat, habe ich keine Möglichkeit mehr die angemietete Wohnung zu betreten.
Habe ich also keine Möglichkeit die angemietete Wohnung zu betreten, brauche ich auch keine Miete zu zahlen.

Ich bitte um eine aussagekräftige Widerlegung.

15x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 59x hilfreich)

Es ist richtig, dass ich ohne Schlüssel die Wohnung nicht mehr betreten kann.

Aber:
Der Mieter hat jedoch - ich gehe davon aus - feiwillig mit dem Vermieter, die Wohnungs-und Schlüsselübergabe auf den 10.03.06 vorgezogen, warum auch immer (vielleicht weil er wegzieht, o.ä.).
Den Umstand, daß er nun ohne Schlüssel die Wohnung nicht mehr betreten kann, hat er somit selbst zu verantworten.
Vielleicht Schlüssel- und Wohnungsübergabe erst zu einem späteren Zeitpunkt, kurz vor Mietende - also Ende April, machen?!

Unabhängig davon hat er doch selbst erst auf Ende April hin gekündigt und somit die Vertragsgrundlagen bis zu diesem Zeitpunkt auch einzuhalten. Er hätte sonst halt auf Ende März kündigen müssen, dann wären logischerweise auch keine Mietkosten für April angefallen.

Die Antworten von det11 und hh sind beide schon absolut richtig!!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

@ Eirene113

Wenn ich meine Schlüssel verliere und demzufolge auch keinen Zutritt mehr zur Wohnung habe, muß ich trotzdem meine Miete weiterhin zahlen. ;)
Es gibt auch keine ges. Regelung die einem Mieter verbietet, sich mittels Schlüsseldienst Zutritt zu seiner Mietwohnung zu verschaffen.

Warum fand die Übergabe eigentlich schon so früh statt, HummelBiene?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

es geht hier nicht um Schlüssel verlieren..

Wenn ich einen Mietvertrag zum 01. März abschließe und der VM ist zu diesem Zeitpunkt leider verreist (mit meinen Schlüsseln)und kommt erst nach einem Monat zurück, muß ich dann Miete zahlen zum 01. März??? Nein

Bei o.g. Fall ist der Mietvertrag mit Schlüsselübergabe und Protokollübergabe aufgelöst.

@ Feuerelfe
Wieso meinst du das Det und hh Recht haben?
Bist du Jurist?? oder ist das nur deine Meinung??

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

Ich will nicht Recht haben. Recht bekomme ich nur von einem Richter

Ich schreib hier nur meine Meinung.

det11

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7420 Beiträge, 1622x hilfreich)

@ Eirine

hh und det11 haben Recht, sonst könnte ich ja mit 3 monatiger Frist kündigen und dann im nächsten Monat schnell die Schlüssel übergeben, somit spare ich mir 3 Monate Kündigungsfrist.

Er hätte die Schlüssel ja auch erst zum Ende des Monats abgeben können.

Allerdings würde ich sagen, daß der VM nicht ohne Genehmigung des M in die Wohnung darf, da dieser ja noch Miete bezahlt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 59x hilfreich)

Vertrag ist Vertrag.
Bis zum Ende der Mietzeit ist die Miete inkl. NK zu bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wie willst du kontrollieren, ob der VM nicht die Wohnung betritt? Wie willst du kontrollieren, ob er nicht Besichtigungen veranstaltet?

Es wurde vom VM und Mieter eine Schlüsselübergabe gemacht incl. Protokoll geschrieben.
Natürlich hätte der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt eine Übergabe machen können.

Dieser Punkt war übrigens "Streitgespräch"
zwischen einem Juristen und mir.

@ lieber Det,
wenn du schreibst: "Natürlich muß er noch bezahlen", dann solltest du fairerhalber dabei schreiben, dass das nur deine Meinung ist. Man könnte sonst denken....


@Feuerelfe

Jeder Vertrag ist anfechtbar!!!!! Ob man gewinnt, ist eine andere Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 75x hilfreich)

Ich denke mal, der Kernpunkt von allem dem ist dies: als was sind Schlüsselrückgabe und Anfertigung eines Übergabeprotokoll zu verstehen, und was wurde damals (oder zuvor) dazu zwischen den Parteien vereinbart?

Ist es (a) eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Mietvertrages, die ja auch mündlich oder konkludent erfolgen kann, oder ist es (b) eine reine Gefälligkeit des Mieters, die er später genauso gut wieder rückgängig machen kann?

So etwas sollte man sinnvollerweise klar schriftlich niederlegen. Ansonsten muß man herumrätseln und alles auslegen, mit nicht unbedingt sicherem Ausgang.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

alles was ich schreibe ist nur meine meinung.

det11

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HummelBiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So, jetzt kann ich mich auch wieder zu Wort melden. Also die Wohnungs-/Schlüsselübergabe fand auf Verlangen des VM statt. Mit der Begründung er könnte sonst keine neuen Mieter für die Wohnung finden. Was immer auch damit gemeint ist. Hinterher ist man immer schlauer. Die Wohnung wurde von meinem Freund renoviert und die Übergabe (incl. Schlüssel) war erfolgreich. Bei der Übergabe sagte der VM, dass der Laminatboden noch von sich aus rausgerissen wird (war noch vom Vormieter drin). Dann darf der VM solange mein Freund noch Miete zahlt nicht in die Wohnung (habe ich doch richtig verstanden). Mal angenommer der VM betritt die Wohnung und reißt den Laminatboden raus, wie schaut die Sache dann aus? Dann hat der VM meines Erachtens die Wohnung ohne Genehmigung betreten und evtl. noch Veränderungen vorgenommen, obwohl bis einschl. April noch Miete gezahlt wird. Sorry, aber bin leider etwas neugierig. Vielen Dank für die bisherigen Antworten und liebe Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 75x hilfreich)

1) Als Mieter ist man zu einer Rückgabe der Wohnung erst am letzten Tag des Mietverhältnisses um Mitternacht verpflichtet - keine Minute eher. Auch dann nicht, wenn der Vermieter noch so dringend irgendwelche Arbeiten vornehmen will.

2) Die vorzeitige Übergabe auf Verlangen des Vermieters könnte man in der Tat als einen mündlich oder konkludent geschlossenen Mietaufhebungsvertrag zu diesem Termin deuten. Schriftform ist dafür im Gegensatz zur Kündigung nicht erforderlich. Zumindest könnte sich der Mieter auf diesen Standpunkt stellen. Den Schwarzen Peter hat unter praktischen Gesichtspunkten wohl derjenige, der Geld einklagen oder zurückholen will (Prozeßrisiko usw.).

3) Hausfriedensbruch würde voraussetzen, daß eine Wohnung gegen den Willen des tatsächlich Verfügungsberechtigten betreten wird. Wenn aber der Schlüssel zuvor freiwillig übergeben wurde, kann davon nicht die Rede sein.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 17x hilfreich)

Die Miete für April würde ich keinesfalls zahlen nach dieser Sachlage.
Problem ist nur, wenn er es dann von der Kaution abzieht, dann habt Ihr wieder den Schwarzen Peter....

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

..und wenn der VM den Laminat entfernt und herum werkelt ist die Wohnung für den Mieter ja eh nicht mehr bewohnbar.
Wenn der VM weiterhin auf die Miete für April bestehen sollte, würde ich ihm die Schlüssel wieder abnehmen und am letzten Tag wieder aushändigen.
Aber, so wie die Situation der Schlüsselübergabe geschildert wude, würde ich eh die Miete für April nicht zahlen und
die Kaution nach 6 Monaten einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HummelBiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
jetzt gibt es etwas neues zu diesem Thema. Der Vermieter war in der Wohnung und hat den Laminat entfernt. Man konnte unter der Wohnungstüre erkennen, dass der Laminat raus genommen wurde. Was nun? Der Vermieter hat ja nicht das Recht einfach so die Wohnung zu betreten und den Boden zu entfernen, ohne vorher mit dem Mieter gesprochen zu haben. Schließlich soll die Miete für April noch bezahlt werden. Wie schaut es aber jetzt aus? Dem Vermieter ein Schreiben vorsetzen, indem mitgeteilt wird, dass auf Grund dieser Tatsache die Miete für April nicht bezahlt wird? Ist das auch rechtlich so richtig? Nicht, dass der Mieter jetzt falsch reagiert und am Ende mehr Kosten als die Aprilmiete zu zahlen hat. Wie verhält man sich am besten?
Vielen Dank übrigens für die bisherigen Antworten und hoffe, dass uns weiter geholfen werden kann. :(

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Auszug vor Mietende

Zieht der Mieter vor Ablauf des Mietvertrages aus der Wohnung aus, so muß er die Miete grundsätzlich weiter bezahlen.

Nach einem Urteil des AG Lörrach gilt dies aber nicht, wenn der Vermieter in dieser Zeit die Wohnung selbst nutzt, etwa indem er sie einem Dritten überläßt oder Renovierungsarbeiten in ihr vornimmt.


3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
HummelBiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man das Urteil des AG Lörrachs irgendwo online einsehen? Danke

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ob das Amtsgericht in deiner Stadt auch so entscheiden würde, bleibt dahingestellt.
AG Lörrach
---
3 C 2250/98

Schau dir mal den § 536 BGB ,1, an, vielleicht könnter der weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 75x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hab ich doch gleich gesagt :-)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
HummelBiene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo alle zusammen,
je die Lösung des Problems gibt es tatsächlich. Ich habe den Fall bei "Frag einen Anwalt" geschildert. Daraufhin wird die Miete für April nicht gezahlt. Hoffe mal, dass es keine weiteren Schwierigkeiten mit dem VM gibt. Ansonsten wird eben ein Anwalt eingeschaltet. Allen vielen Dank für die Antworten und Hilfe. Seite werde ich weiter empfehlen. Sollte es neue Schwierigkeiten geben, dann werde ich (wir) wieder melden. Viele Grüße :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.364 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.642 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen