Schlüsselübergabe während Kündigungsfrist

28. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Steffi-K
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe während Kündigungsfrist

Ich habe meine Wohnung mit 3monatiger Kündigungsfrist zum 31.05. gekündigt. Nun möchte mein Vermieter schon vorfristig die Schlüssel zwecks Nachmietersuche haben. Ist es dann noch rechtens, dass ich für Mai die volle Miete zahle? Schließlich kann der Vermieter jederzeit meine Wohnung betreten.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krümel40
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Den Schlüssel erst zum 31.05.abgeben, keinen Tag früher. Falls Du aber schon vorher aus der Wohnung draußen bist, z.B. zum 15. dann würde ich mit dem vermieter schriftlich eine Vereinbarung treffen, das die Miete nur noch bis zum 15. gezahlt werden muß und er ab dem datum dann zutritt zu der Wohnung hat. Langsam stellt man sich die Frage, was sich die Vermieter noch alles erlauben?

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#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

Ja, die Frage stellt sich langsam.

Was sich Mieter bisher erlaubt haben, die Frage ist schon lange und oft gestellt worden.

Gruss Det11

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50308 Beiträge, 17600x hilfreich)

Das sehe ich völlig anders. Wo ist eigentlich das Problem, den Schlüssel vorher abzugeben. Das hat aus meiner Sicht für den Mieter nur Vorteile.

Ich würde durchaus den Schlüssel vor dem Ablauf der Kündigungsfrist abgeben. Ich weiß nicht, was dagegen spricht.

Dem Vermieter muss man ohnehin erlauben, einem potentiellen Nachmieter die Wohnung zu zeigen. Willst Du dann jedesmal dahin fahren, um die Tür aufzuschließen? Das müsstest Du jedenfalls machen, wenn Du den Schlüssel nicht abgibst.

Außerdem zählt der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe für den Rückzahlungsanspruch der Kaution. Sollte zwischen Schlüsselrückgabe und Kündigungstermin irgendetwas passieren, geht das zu Lasten des Vermieters.

Der Mieter ist ansonsten so lange für den Zustand der Wohnung verantwortlich, wie er den Schlüssel bestitzt. Wenn er die Wohnung nicht bewohnt, kann das durchaus zu Problemen führen. Der Mieter muss auch in seiner Abwesenheit dafür sorgen, dass ein möglicher Schaden (z.B. Wasserrohrbruch) nicht ein unnötig hohes Ausmaß dadurch nimmt, dass ihn keiner bemerkt.

An der Pflicht zur Mietzahlung ändert das aber zunächst einmal nichts. Sollte der Vermieter die Wohnung vor Ablaug der Kündigungsfrist weiter vermieten, endet die Mietzahlung allerdings mit dem Einzug des neuen Mieters.

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