Schlüsselübergabe wird zum Problem. Hilfe

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe wird zum Problem. Hilfe

Mein Mietvertrag endet morgen, morgen um 16 Uhr wollte ich dann die Übergabe machen.

Der Hausmeister antwortete mir allerdings, dass er morgen nicht da ist und die Übergabe heute stattfinden soll.
Ähh? Das hat er nicht geschafft, mir mal vorher mitzuteilen? Das weiß er doch nicht erst seit gestern.
Das ich in der Küche den Boden drin lassen kann, konnte er mit doch auch schreiben..

So was nun? Ich schaff es heute nicht. Muss noch putzen und Kleinigkeiten wegwerfen.
Morgen vor 16 Uhr ist einfach nicht möglich.
Mein Mann muss arbeiten, ich hab n Kind.. das geht einfach nicht.

Er sprach dann (hab ihn angerufen) davon, dass ich mich hätte erkundigen müssen.. aber ganz ehrlich. Der Mietvertrag geht bis morgen. Ich bin doch gar nicht gezwungen, die Schlüssel früher abzugeben.
Er sagte dann, ansonsten machen wir das Montag. Toll.. dann muss ich doch sicherlich irgendwelche Kosten zahlen, da der neue Mietvertrag ja am 01.07. beginnt..

Was nun?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10872 Beiträge, 4772x hilfreich)

Es gilt § 546 BGB :

Zitat:
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
Der Mieter ist also verpflichtet, die Wohnung zurückzugeben. Nach Beendigung des Mietverhältnisses. Das wäre hier also am Samstag, den 1.6. morgens. Nun gilt aber auch § 193 BGB . Nach der Argumenation ist die Wohnung also am Montag den 3.7. morgens zurückzugeben.

Soweit meine Interpretation der Gesetze. Ich will aber nicht verschweigen, dass es andere Auffassungen gibt die eine Rückgabe der Wohnung am letzten Miettag oder die zumindest einen Ausschluss des § 193 BGB argumentieren wollen. Auch solltest du mal in den Mietvertrag schauen, ob darin etwas zur Rückgabe zu finden ist. Ob das dann gültig ist, ist eine andere Frage.

Im übrigen bist du nicht zu einer Wohnungsbegehung verpflichtet. Es reicht, wenn die Schlüssel irgendwie beim Vermieter landen und du dies nachweisen kannst. Hat der Vermieter dir denn den Hausmeister als Ansprechpartner genannt oder warum willst du mit diesem die Übergabe machen?

Ohne Wohnungsbehung gibts jedoch auch kein Übergabeprotokoll, was sich als nachteilig erweisen kann. Du kannst dann nämlich nicht mehr den Zustand der Wohnung bei Rückgabe beweisen. Von daher ist in der Regel eine gemeinsame Übergabe mit Protokoll vorzuziehen.

Mein Fazit: Wenn im Mietvertrag nichts steht, so wäre meiner Meinung nach eine Übergabe am Montag ausreichend. Diese sollte dann jedoch frühmorgens stattfinden. Wenn du dich gar nicht mit dem Vermieter bzw. dem Hausmeister einigen kannst, so sorg dafür, dass der Zustand der Wohnung mti Fotos, Videos und am besten einen neutralen Zeugen dokumentiert wird und du die Schlüssel am Wochenende beim Vermieter abgibst. Das kann auch durch Einwurf in den Briefkasten geschehen. Wobei ich dann ein kurzes Schreiben hinzulegen würde, aus dem sich eindeutig ergibt, welche Wohnung du damit zurückgibst. Auch der Einwurf in den Briefkasten sollte nachweisbar erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nurnochgenervt
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Übergabe soll mit dem Hausmeister stattfinden.
So ist es bei der Verwaltung üblich.
Mir ist ein Protokoll sehr wichtig, Sicherheit geht vor.

Er möchte nachher nochmal telefonieren. Wenn er niemanden organisieren kann, kann ich dann auf Montag bestehen? Nicht das er dann behauptet, ich wollte es so..

Edit: Soll ich der Verwaltung ne Mail zu dem Sachverhalt schicken? Wo ich auf eine Übergabe morgen bestehe oder soll ich erstmal das Telefonat abwarten?

-- Editiert von meowJENNYrawr am 29.06.2017 11:50

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10872 Beiträge, 4772x hilfreich)

Zitat (von meowJENNYrawr):
Wenn er niemanden organisieren kann, kann ich dann auf Montag bestehen?
Hier schreiben Rechtslaien. Keiner wird hier die Verantwortung übernehmen, falls etwas schiefgeht. Ich habe dir 2 Paragraphen genannt, wie meiner Meinung nach wichtig sind. Und ich habe dir empfohlen, den Mietvertrag zu lesen. Deine Entscheidung wirst du selber treffen und selber verantworten müssen. Oder du befragst kostenpflichtig einen Rechtsanwalt. Wobei ich da auch meine Zweifel hätte, dass der am Ende für eine eventuell nachteilige Empfehlung haften wird.

Im Übrigen kannst du nicht auf einer Wohnungsbehehung mit Übergabeprotokoll bestehen. Auch der Vermieter ist zu so etwas nicht verpflichtet. Du kannst nur darauf bestehen, dass du die Wohnung nicht heute übergibst, sofern sich im Mietvertrag nicht eine solche Verpflichtung findet und diese dann auch noch gültig wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Ich möchte mich hier anschließen und zusammenfassen:

1. Eine Übernahme vom Hausmeister ist nicht notwendig.

Eine gemeinsame Begehung mit einem Übergabeprotokoll hat lediglich den Vorteil dass man zusammen verschiedene Sachen besprechen und gleich schriftlich festhalten kann (sofern beide Parteien sich einig sind)

2. Mietende

Dein Mietvertrag endet am 30.06. um 0:00 Uhr, da der 01.07. ein Sonntag ist, müsstest Du erst in der Früh am 02.07. die Wohnung zurückgeben.

Somit würde ich dem Hausmeister mitteilen, dass Du erst am Samstag um 16:00 Uhr Zeit hast, wenn er dann nicht kann wie schon geschrieben wurde mit Zeugen den Zustand der Wohnung sorgfältig dokumentieren und dem Vermieter (oder seinem Bevollmächtigten) den Schlüssel zukommen lassen (auch nachweisbar unter Zeugen).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Dein Mietvertrag endet am 30.06. um 0:00 Uhr, da der 01.07. ein Sonntag ist, müsstest Du erst in der Früh am 02.07. die Wohnung zurückgeben.


Der 01.07. ist ein Samstag!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10872 Beiträge, 4772x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der 01.07. ist ein Samstag!
korrekt. Ändert aber nichts wegen § 193 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Der 01.07. ist ein Samstag!


Stimmt, danke für den Hinweis....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2496 Beiträge, 641x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Eine gemeinsame Begehung mit einem Übergabeprotokoll hat lediglich den Vorteil dass man zusammen verschiedene Sachen besprechen und gleich schriftlich festhalten kann (sofern beide Parteien sich einig sind)


Das triffts nur zum Teil. Wenn beide Parteien das Protokoll unterschreiben, verpflichtet es beide Seiten auf die vereinbarten Inhalte und schließt Nachträge aus.

Das macht es in soweit schwierig, dass ein Mieter, dass nur unterschreiben sollte, wenn
a) offensichtlich nichts nachteiliges drin steht oder
b) andernfalls die getroffene Regelung verstanden hat und einverstanden ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat (von meowJENNYrawr):
Mein Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) endet morgen, morgen um 16 Uhr wollte ich dann die Übergabe machen.

Der Hausmeister antwortete mir allerdings, dass er morgen nicht da ist und die Übergabe heute stattfinden soll.


Übergabe im Beisein des Hausmeisters oder Vermieters ist nicht zwingend. Besorge Dir einen Zeugen und mache für Dich ein Protokoll, am besten noch Fotos, fertig. Die Schlüssel kannst Du am 30.6.17, auch im Beisein von Zeugen in diesem Fall in den Briefkasten des Vermieters legen. Wäre eine Möglichkeit, denke ich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.726 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.369 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.