Schlüsselverlust Mietwohnung

3. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.10.2020 12:38:27
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselverlust Mietwohnung

Guten Abend.
Folgendes Problem. Wir haben unsere Schlüssel zur Mietwohnung verloren und nun stellt sich die Frage wer dafür aufkommen muss?
Wir haben den Schlüssel höstwarscheinlich in einer anderen Stadt verloren.
Wir haben auch schon unserer Privathaftpflicht-Versicherung geschrieben welche antwortet: " Die Privathaftpflichtversicherung zahlt in diesem Fall nicht da sie sich selbst und nicht anderen einen Schaden zugefügt haben."
Aber genau genommen ist ein Schlüssel zu einer Mietwohnung doch eine "Leihgabe" des Vermieters an uns und somit haben wir doch den Schaden beim Vermieter oder sehe ich das falsch?
Vielleicht kann ja jemand aufklären und Tipps geben wie wir am besten vorgehen? Ich werde die Tage natürlich nochmal bei der Versicherung anrufen.
Lg und vielen dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ob der Verlust des Mietwohnungsschlüsseln versichert ist oder nicht hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Bei vielen Versicherungsverträgen ist bis zur Schadenssumme X versicherter, bei anderen nicht!

Deshalb auch noch mal in den eigenen Versicherungsvertrag schauen ob dort ein entsprechender Passus existiert.

Die Frage wäre aber besser im Unterforum "Versicherungsrecht" aufgehoben.
https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=32


-- Editiert von pk2019 am 03.02.2020 23:04

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Mietrechtlich wäre hier nur relevant, ob der Vermieter den Austausch der kompletten Schließanlage fordern kann oder nicht. Das wiederum hängt davon ab, ob ein Finder dieses Schlüssels herausbekommen kann, zu welchen Türen er passt. Wenn da also ein Anhänger mit Namens- oder Adressdaten dranhing oder der Schlüssel gleichzeitig mit einem Personalausweis verloren ging, dann wäre z.B. ein Austausch der kompletten Schließanlage berechtigt.

Wenn Missbrauch auszuschließen ist, muss der Mieter nur einen neuen Schlüssel zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

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