Hallo Liebe Forum-Mitglieder,
kurz gefasst mein Problem mit der folgenden Fragestellung ?!
Wir haben bei uns Zuhause bzw. in den Kinderzimmern Schimmelbildung die durch Undichte Heizungsrohre entstanden sind.
Diese meldeten wir der Wohngesellschaft, die wiederum eine Firma Beauftragt hat der auch Gestern bei uns war.
Es entstand durch die Undichten Heizungsrohre Schäden am Parket, die zumindest in der ersten sowie evtl. in der zweiten Reihe allesamt entfernt werden müssen, diese aber wiederum komplett entfernt werden muss da wir die Urausführung des Parketts womöglich nicht mehr kriegen....dieses ist aber ne andere Sache !!!
Unser Problem :
Der Gute Mann von der Bautrocknungsfirma sagte uns, dass wir die Kinderzimmern min. 6 Wochen nicht mehr benutzen dürfen....
Also heißt es, dass unsere beiden Kinder bei uns im Schlafzimmer Übernachten müssen/müssten....Generell habe ich nichts gegen Kuscheln mit meinem Kiddis aber dennoch sehe ich da ein Problem bzgl. Miete die ich ja für die Uneingeschränkte Nutzung entrichte..
Ich habe aber definitiv eine Einschränkung.
Wie immer, oder zumindest fast immer behauptet unsere Wohngesellschaft eher das Gegenteil...solche Routinearbeiten würden immer wieder mal Vorkommen, es sei sicherlich Ärgerlich aber dennoch können die ausser die Reparatur nichts weiteres tun....
Habe ich da recht auf Mietminderung??? Muss ich einen Anwalt einschalten oder kann/darf ich selber die Miete Kürzen?? Wenn ja um wieviel???
Vielen Dank im Voraus !!!
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Schmimmel&Feuchtigkeit
Ein Mangel berechtigt zur Mietminderung, die "erlaubnis" des Vermieters ist entbehrlich
Wenn ein Zimmer komplett unbenutzbar wäre, könnte die Minderung für den auf das Zimmer entfallende Mietanteil bis zu 100% betragen.
Da aber hier wohl nur das Schlafen eingeschränkt ist, wären wohl nur 30-50% des Mietanteil anzusetzen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hallo,
danke fürs Antworten.
Nun meine frage :
Muss ich einen Anwalt einschalten oder kann ich selber eine Mietminderung anordnen???
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quote:
Muss ich einen Anwalt einschalten oder kann ich selber eine Mietminderung anordnen???
Nach § 536 tritt die Mietminderung qua Gesetzt ein. Das Problem ist jedoch häufig, die richtige Höhe zu bestimmen. Wenn zuviel gemindert wurde, kann im Extremfall (eher unwahrscheinlich, aber dennoch nicht unmöglich) der Vermieter wegen Mietrückstand fristlos kündigen. Von daher würde so vorgehen:
1.) Mietmindung schätzen. Wenn die Zimmer unbenutzbar sind, dann wäre das in etwa unbenutzbare Quadratmeter/ Gesamtwohnfläche * Bruttomiete.
2.) Einwurfeinschreiben an Vermieter, dass laut Handwerker die Zimmer nicht benutzbar wären und du ab (Datum Schadenseintritt) die Bruttomiete um x Euro mindern möchtest. Er soll dir bis (Absendedatum Brief + 14 Tage) schriftlich bestätigen, ob er damit einverstanden ist.
3.) Kommt die Bestätigung ist alles gut und du kannst rückwirkend zum Datum des Schadenseintrittes mindern. Kommt nichts oder eine komplette Ablehnung würde ich vorsichtshalber einen Anwalt aufsuchen,damit du nicht Gefahr läufst, zuviel zu mindern. Kommt ein Angebot mit weniger Mietminderung musst du dir halt überlegen, ob du darauf eingehen möchtest.
Ich würde im Übrigen dazu tendieren, dass bei diesem Vorgehen die Kosten eines eventuellen Anwaltes vom Vermieter einklagbar wären, wenn tatsächlich Grund für Mietminderung vorliegt. Der Vermieter hat diese dann nämlich indirekt verursacht. Aber vielleicht äußert sich hier noch ein anderer dazu. Sicher bin ich mir dabei nämlich nicht.
-- Editiert cauchy am 13.03.2015 20:25
quote:
Ich würde im Übrigen dazu tendieren, dass bei diesem Vorgehen die Kosten eines eventuellen Anwaltes vom Vermieter einklagbar wären, wenn tatsächlich Grund für Mietminderung vorliegt. Der Vermieter hat diese dann nämlich indirekt verursacht. Aber vielleicht äußert sich hier noch ein anderer dazu. Sicher bin ich mir dabei nämlich nicht.
Einen Anwalt kann man einschalten. Doch auf diesen Kosten wird man möglicherweise sitzen bleiben, außer man hat eine Rechtsschutzversicherung. Es ist einem Mieter durchaus zuzumuten, Deine vorgeschlagene Vorgehensweise selbst durchzuführen (bei einem Prozess ist das später anders, da wird dies als vorgerichtliche Gebühren abgerechnet).
Für die Minderungshöhe gibt es ganze Bücher bzw. Minderungstabellen. Ich denke, der Vorschlag aus einem früheren Beitrag 100% für das Zimmer zu mindern ist realistisch.
Mit einem verständigen Vermieter kann man die Höhe auch durchaus verhandeln.
Schließlich kann man das Zimmer wegen des Lärms auch tagsüber nicht nutzen. Ob der Lärm sich auch auf die Bewohnbarkeit der restlichen Wohnung auswirkt, kann der TE wahrscheinlich erst später beurteilen. Unbedingt ein Protokoll führen und Zeugen unterschreiben lassen!
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quote:
Einen Anwalt kann man einschalten. Doch auf diesen Kosten wird man möglicherweise sitzen bleiben, außer man hat eine Rechtsschutzversicherung. Es ist einem Mieter durchaus zuzumuten, Deine vorgeschlagene Vorgehensweise selbst durchzuführe
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt: Ich würde den Anwalt erst einschalten, wenn der Vermieter sich innerhalb der gesetzten Frist nicht rührt oder eine zu geringe Mietminderung anbietet. Dann hat der Vermieter genau durch dieses Verhalten m.M.n. Anlass gegeben, einen Anwalt aufzusuchen. Die richtige Höhe der Mietminderung zu bestimmen, ist selbst für einen Anwalt nicht einfach und einem Mieter alleine eher nicht zumutbar. Sollte der Vermieter natürlich im Recht sein, muss der Mieter den Anwalt selber zahlen.
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quote:
Sollte der Vermieter natürlich im Recht sein, muss der Mieter den Anwalt selber zahlen.
Genau darum geht es: Das im "Recht" sein, entscheidet dann der Richter.
Mal unterstellt, der Mieter ist im Recht:
Wenn der Vermieter die Minderung gänzlich ablehnt oder "zu wenig" anbietet, wird er wohl auch nicht "einfach so" die Kosten für den Anwalt des Mieters übernehmen. Und das muss der Mieter dann einklagen .
Am Ende kommt dann vor Gericht ein Quote raus und beide zahlen drauf. Diese Vorgehensweise würde ich nur mit einer Rechtschutzversicherung empfehlen.
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Hallo,
habe soeben mit einem Anwalt Gesprochen, der mehr oder weniger auch die gleichen Ansichten Vertritt wie Ihr/euch.
Es ist dem Mieter durchaus zuzumuten eine Mietminderung ohne eine Anwalt durchzusetzen, die höhe aber ist ebenso Schwer zu beurteilen....da wird man sich wohl Streiten !!!
Habe auch sofort im Anschluss nochmal mit dem Vermieter ( zuständige für Reparaturen ) gesprochen.
Kurioserweise hat er keine Information bzw. keinen Bericht von der beauftragten Firma, fügte aber hinzu dass dies bis zu 1 Woche dauern kann...nun ja, morgen wäre es dann soweit...
Habe Ihm gebeten, mich bitte Unverzüglich zu Informieren wie lange dass ganze Wohl in Anspruch nehmen wird...mal sehe was man sagt !!!
Meine frage beschrankt sich wohl eher darauf....Will dort noch Wohnen und wie hoch ich eine Mietminderung einsetze....Rückwirkend für diesen Monat und sowie für April
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Sorry....WILL ICH DORT NOCH WOHNEN.....sollte es heissen !!!
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Schau, Cauchy hat doch ganz realistische Zahlen geliefert.
unbenutzbare Quadratmeter/ Gesamtwohnfläche * Bruttomiete /30 * Tage der Bautrocknung = Minderungsbetrag.
Das ist eine Rechnung, die auch der Vermieter - wenn er vernünftig ist - akzeptiert.
Bleibt zu ermitteln, wie laut der Bautrockner ist und wie weit die Nutzung der anderen Zimmer z.B. durch Lärm eingeschränkt ist.
Miete für April würde ich "unter Vorbehalt" zahlen, dann kannst Du das am Ende wieder fordern.
Vergiss nicht:
Zeugen, Beweise sichern. Von wann bis wann lief das Gerät, Fotos machen, wie laut? Eventuell ein Lärmmessgerät für die anderen Zimmer. Lärmprotokoll. Andere Beeinträchtigungen? Länge des Putzen etc.
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