Schneedienst nachträglich anordnen?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
superperforator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneedienst nachträglich anordnen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Schneedienstes. Dieser Dienst wurde bei uns im Haus noch nie angeordnet. Es steht auch nichts darüber in unserem Mietvertrag. Es gibt also keine Regelung. Jetzt hängt mit einmal ein Plan im Haus in dem Aufgeführt ist wer wann Schneedienst hat.
Muss man als Mieter darauf eingehen, oder müssen die Vermieter sich darum kümmern?
Vertraglich ist bei uns und einer anderen PArtei die in unserem Haus wohnt nichts geregelt. Bei den anderen 2 Parteien weiß ich das nicht. In einer Wohnung wohnt eine Eigentümerin, im Zweifelsfall müsste sie ja dafür sorgen, das alles geräumt ist, da es sich ja um ihr Eigentum handelt, oder?
Wäre schön, wenn ich auf diese Frage eine schnelle Antwort bekommen könnte.

mfg
Marco

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Der Schneeräumdienst muss durch die Eigentümer erfolgen. Alle Eigentümer sind gemeinsam zuständig.

Er kann allerdings per Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden. Durch einseitige Erklärung geht das jedoch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen