Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Schneedienstes. Dieser Dienst wurde bei uns im Haus noch nie angeordnet. Es steht auch nichts darüber in unserem Mietvertrag. Es gibt also keine Regelung. Jetzt hängt mit einmal ein Plan im Haus in dem Aufgeführt ist wer wann Schneedienst hat.
Muss man als Mieter darauf eingehen, oder müssen die Vermieter sich darum kümmern?
Vertraglich ist bei uns und einer anderen PArtei die in unserem Haus wohnt nichts geregelt. Bei den anderen 2 Parteien weiß ich das nicht. In einer Wohnung wohnt eine Eigentümerin, im Zweifelsfall müsste sie ja dafür sorgen, das alles geräumt ist, da es sich ja um ihr Eigentum handelt, oder?
Wäre schön, wenn ich auf diese Frage eine schnelle Antwort bekommen könnte.
mfg
Marco
Schneedienst nachträglich anordnen?
4. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2005 | 15:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneedienst nachträglich anordnen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 16:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Der Schneeräumdienst muss durch die Eigentümer erfolgen. Alle Eigentümer sind gemeinsam zuständig.
Er kann allerdings per Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden. Durch einseitige Erklärung geht das jedoch nicht.
Und jetzt?
Schon
267.980
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten